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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,2
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028446Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028446Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028446Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll28. Sitzung 945
- Protokoll29. Sitzung 981
- Protokoll30. Sitzung 1017
- Protokoll31. Sitzung 1055
- Protokoll32. Sitzung 1107
- Protokoll33. Sitzung 1127
- Protokoll34. Sitzung 1139
- Protokoll35. Sitzung 1169
- Protokoll36. Sitzung 1189
- Protokoll37. Sitzung 1219
- Protokoll38. Sitzung 1229
- Protokoll39. Sitzung 1259
- Protokoll40. Sitzung 1277
- Protokoll41. Sitzung 1323
- Protokoll42. Sitzung 1375
- Protokoll43. Sitzung 1387
- Protokoll44. Sitzung 1399
- Protokoll45. Sitzung 1429
- Protokoll46. Sitzung 1439
- Protokoll47. Sitzung 1461
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1495
- Protokoll50. Sitzung 1511
- Protokoll51. Sitzung 1591
- Protokoll52. Sitzung 1615
- Protokoll53. Sitzung 1655
- Protokoll54. Sitzung 1699
- Protokoll55. Sitzung 1743
- BandBand 1917/18,2 -
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(Abgeordneter vr. Mangler.) eine klare Erklärung nicht abgegeben worden ist, ob wir das Gesetz für notwendig halten oder nicht — so habe ich wenigstens seine Ausführungen verstanden —, weil er darauf Bezug nahm, daß in den Verhandlungen wegen der lox Heidenau die Konservativen erklärt hätten, sie hielten das Gesetz nicht für notwendig. Ich kann den Herrn Abgeordneten Günther beruhigen; auch wir sind der Meinung, daß wir an und für sich die Notwendigkeit des Gesetzes nicht anerkennen können. (Abgeordneter Günther: Da stimmt doch, was ich gesagt habe!) Ein Teil meiner Freunde, zu ihnen gehöre ich, ist sogar der Meinung, daß wir am allerbesten täten, wenn wir diesen Entwurf, wie er hier vorliegt, wieder in der Ver senkung verschwinden ließen. Ich stehe nicht an zu er klären, daß mir der Entwurf um deswillen nicht gefällt, weil er tatsächlich den Geist einer längstvergangenen Zeit atmet. (Vizepräsident Fräßdorf: Hört, hört!) Denn es sind heute noch dieselben Ansichten darin nieder gelegt, die in den Jahren 1819, 1830 und 1860 zutage getreten sind. Wir wollen uns vergegenwärtigen, in welcher Weise 00 eigentlich unsere Sparkassen begründet worden sind. Die Sparkassen der alten Zeit waren reine Wohltätigkeits anstalten. Die erste Sparkasse war die zu Königsbrück und wurde von dem Gründer, dem Grafen Hohen- thal, geradezu als wohltätige Anstalt bezeichnet. ES waren die Vereine zu Rat und Tat, welche die sächsischen Sparkassen ins Leben gemfen haben. Sehr bezeichnend ist insbesondere, was der damalige Polizeirat Merbach vor der Gründung der Dresdner Sparkasse literarisch als seine Meinung zu erkennen gab. Es war im Jahre 1818, als dieser Polizeirat Merbach einen Vortrag an daS Stadtpolizeikollegium über die Errichtung von Sparkassen hielt. Er führte darin aus, daß die Sparkassen unter die Berhütungs- und Sicherheits anstalten gegen die Gefahren der Armut, mithin ebenso mit Recht unter die Kategorie der Polizeianstalten ge hören. Also damals stand man auf dem Standpunkte, daß die Sparkassen zu den Polizeianstalten gehören. Dieser Geist hat sich, daS möchte ich doch feststellen, im Laufe der Zeit unentwegt festgehalten. Die Königliche StaatSregierung steht auch heute noch auf dem Stand punkt, daß die Sparkassen im Grunde nichts weiter sein sollen wie Anlagen, die den Sparsinn fördern. Die Re gierung wünscht nicht, daß sie solche Einrichtungen sind, wie sie es wirklich geworden sind; die Sparkassen sind jetzt nämlich nichts anderes als gewinnbringende Ein- (0) richtungen der Gemeinden, Gemeindeeinrichtungen genau so gut wie Elektrizitätswerke oder Wasserleitungen usw. In der Hauptsache sind sogar die Sparkassen fast die ein zigen Institute der Städte, die wirklich Geld abwerfen. Dieser fundamentale Unterschied in der Auffassung zwischen der Regiemng und schließlich uns allen ist eS, der mich veranlaßt, mich so scharf als Gegner der jetzigen Vorlage auszusprechen. Die Königliche StaatSregierung steht immer noch auf dem sogenannten armenpflegerischen Standpunkt. Sie glaubt, die Sparkassen nur Leuten von bescheidenem Vermögen öffnen zu sollen. Man erkennt es aus dem Entwurf, daß sie größere Zuflüsse von den Sparkassen abhalten will. Sie will den Minderbemittelten in der Hauptsache Gelegenheit geben zu sicherer und zins barer Anlegung von Spargeldern, von „kleineren" Ver mögensbeständen. Ich bin der Meinung, daß den Spar kassen etwas ganz anderes not tut. Die Sparkassen brauchen Geld, soviel wie möglich. (Abgeordneter Günther: Sehr richtig!) Der Staat müßte eigentlich alles tun, um die Spar kassen als die Träger der Depositen auSzugestalten. Ich für meine Person möchte jedenfalls die Königliche Staats regierung bitten, doch die Sparkassen nicht schlechter zu behandeln als die Banken. Solange z. B. die Banken D) vollständig ungehindert sind in der Annahme von Depo siten — ob sie groß oder klein sind, ist ganz gleichgültig —, so lange dürften keiner Gemeindesparkasse irgendwelche Schranken in dieser Richtung angelegt werden. (Abgeordneter Günther: Sehr richtig!) Ich halte gerade die Frage des Vergleichs zwischen dem Bankwesen und dem Sparkassenwesen für so notwendig, daß sie in der Deputation meines Erachtens unbedingt erörtert werden muß. Wir haben uns hier wochenlang hingesetzt, haben sehr oft davon geredet, dem Mittelstände behilflich zu sein. Wir sprechen von der Beschaffung zweiter Hypotheken usw. Aber wenn wir die Möglich keit haben, einmal wirklich zu helfen, fehlt es gewöhnlich an der Durchführbarkeit. Hier haben Sie so eine Sache. Wenn die gemeindlichen Sparkassen zu einem Reservoir unseres Nationalvermögens auSgebaut werden, so kann dem Mittelstand geholfen werden. (Abgeordneter Günther: Sehr richtig!) Die Frage der Beschaffung zweiter Hypotheken wird ganz wesentlich mit davon abhängen, ob unsere Sparkassen in der Lage sind, über die nötigen Mittel zu verfügen. Die Emission von Staatspapieren ist vielleicht eine andere
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