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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,2
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028446Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028446Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028446Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll28. Sitzung 945
- Protokoll29. Sitzung 981
- Protokoll30. Sitzung 1017
- Protokoll31. Sitzung 1055
- Protokoll32. Sitzung 1107
- Protokoll33. Sitzung 1127
- Protokoll34. Sitzung 1139
- Protokoll35. Sitzung 1169
- Protokoll36. Sitzung 1189
- Protokoll37. Sitzung 1219
- Protokoll38. Sitzung 1229
- Protokoll39. Sitzung 1259
- Protokoll40. Sitzung 1277
- Protokoll41. Sitzung 1323
- Protokoll42. Sitzung 1375
- Protokoll43. Sitzung 1387
- Protokoll44. Sitzung 1399
- Protokoll45. Sitzung 1429
- Protokoll46. Sitzung 1439
- Protokoll47. Sitzung 1461
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1495
- Protokoll50. Sitzung 1511
- Protokoll51. Sitzung 1591
- Protokoll52. Sitzung 1615
- Protokoll53. Sitzung 1655
- Protokoll54. Sitzung 1699
- Protokoll55. Sitzung 1743
- BandBand 1917/18,2 -
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1664 II. K. 53. Sitzung, am SO. April 1S1S (Geheimer Regierungsrat Schlippe.) Hebungen gewonnenen Überzeugung mit größtem Vorteil durch die Beibehaltung der Teilung der Vermessungs kundigen in höhere und mittlere Techniker. Eine solche Teilung wird auch in anderen Zweigen der Technik, so z. B. im Bau- und Maschinenwesen und in der Elektro technik anerkanntermaßen mit Vorteil angewendet und hat sich durchaus bewährt. Es bestehen bestimmte An zeichen dafür, daß die in Sachsen bestehende Zweiteilung keineswegs, wie es in Landmesserkreisen dargestellt wird, ein überwundener Standpunkt ist, sondern daß sie sich im Gegenteil auch in anderen Staaten Bahn brechen wird. (Abgeordneter Rentsch: Niemals!) Es ist weiter die Ansicht vertreten worden, daß die Beseitigung der Zweiteilung nicht verteuernd, sondern eher verbilligend wirken würde. Das kann doch nur so verstanden werden, daß daS sechs Halbjahre umfassende Studium der Vermessungsingenieure verkürzt und das volle Hochschulstudium überhaupt entbehrlich gemacht werden soll. Dies würde aber einen Rückschritt be deuten und Sachsen einer Ausbildungsmöglichkeit be rauben, die auch Bayern und Mecklenburg besitzen. Die sächsische Vermessungsverwaltung würde dann nicht mehr in der Lage sein, die sämtlichen in das Vermessungsfach einschlagenden Arbeiten, insbesondere die, die in das Ge- biet der höheren Geodäsie fallen, oder die sonst eine höhere wissenschaftliche Ausbildung erfordern, mit in Sachsen vorgebildeten Beamtenkrästen selbst zu erledigen. Wenn endlich gesagt worden ist, es seien jedenfalls besondere Lehrgänge an der Technischen Hochschule nicht erforderlich, so widerspricht dies allen Erfahrungen und auch den Wünschen der Landmesser, wie bereits an anderer Stelle dargelegt worden ist. Von einem Deputationsmitglied ist weiter geäußert worden, man müsse wünschen, daß die Technische Hoch schule auch jungen Leuten mit nicht abgeschlossener Gymnasialbildung ihre Tore öffne. Hierzu ist zu be merken, daß dies doch bereits geschieht, wenn auch nicht in der Form, daß die Zugelassenen aller Berechtigungen, insbesondere der Zulassung zur Diplomprüfung, teilhaft werden, ein Recht, das auf Vereinbarungen der Bundes regierungen beruht und das nicht zugunsten der nicht allen Anforderungen an die Vorbildung genügenden Landmesser durchbrochen werden kann. Eine andere Stellung vermag auch das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts gar nicht einzunehmen. Der Ansicht, daß nun alle auf der Technischen Hoch schule vorgebildeten Landmesser auch Anstellung im sächsi schen Staate verlangen würden, ist die Staatsregierung nie gewesen. Schließlich darf nicht unerwähnt bleiben, dsß auch in '6) Preußen die auf Erhöhung der Anforderungen gerich teten Bestrebungen der Geömetervereine in den Parla menten keinen Widerhall gefunden haben. In der Sitzung der Petitionskommission des Abge ordnetenhauses vom 23. März 1911 gelangte eine Ein gabe der Vereinigung selbständiger in Preußen vereideter Landmesser zur Beratung. Dabei führte der Regierungs vertreter unter anderem aus: Die bisher für die Aus bildung der Landmesser verlangte Vorbildung werde auch jetzt noch als ausreichend erachtet. Eine höhere Vor bildung werde keine besseren Prüfungsergebnisse zeitigen und auch der von den Landmessern beklagten Berufs überfüllung nicht vorbeugen. Die Forderung einer höheren Vorbildung für Landmesser sei abzuweisen. Aus dem Kreise der Kommissionsmitglieder wurde dazu bemerkt: Die Forderung einer höheren Vorbildung und noch weiterer fachlicher Ausbildung erscheine zwecklos. Das Abiturientenexamen brauche nicht verlangt zu werden, da auch schon früher mit weniger hoher Vorbildung gute Leistungen erzielt worden seien. Tie Kommission beschloß mit sehr großer Mehrheit, Übergang zur Tagesordnung zu beantragen. Demgemäß beschloß auch das Abgeordnetenhaus in der Sitzung vom 16. Mai 1911, nachdem in der Ver- Handlung wiederholt betont worden war, daß die Regie rung nicht die Absicht habe, höhere Bildungsanforderungen an die künftigen Landmesser zu stellen. In den Verhandlungen der Budgetkommission über den Etat der Verwaltung der direkren Steuern am 5. Februar 1913 widersprach der Herr Finanzminister der Forderung vollakademischen Studiums für Landmesser. In der Sitzung deS Abgeordnetenhauses vom 27. März 1914 lehnte der Herr Fiuanzminister sehr bestimmt eine Änderung der Vorbildung für Katasterkontrolleure ab. Er kennzeichnete die Beweggründe, die den Landmesser stand bei seinen Forderungen letten, und er betonte, daß diese Beweggründe für die Regierung nicht maßgebend sein könnten. Die Regierung könne nur sachliche Gründe anerkennen; solche seien aber nicht wahrzunehmen, denn die Katasterkontrolleure mit der bestehenden Vorbildung erfüllten ihr Amt sachgemäß und zur vollen Zufriedenheit der Regierung. Die Aufgaben der Katasterkontrolleure seien auch gegenüber früheren Jahren nicht wesentlich andere geworden, sie seien auch nicht besonders schwierig. In der Sitzung deS Herrenhauses vom 28. Mai 1914 erklärte Finanzminister Or. Lentze: „ES geht jetzt durch verschiedene Gruppen der mitt leren Beamten das Bestreben, die Bedingungen der Vorbildung zu verschärfen, offenbar um den Stand zu
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