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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,2
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028446Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028446Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028446Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll28. Sitzung 945
- Protokoll29. Sitzung 981
- Protokoll30. Sitzung 1017
- Protokoll31. Sitzung 1055
- Protokoll32. Sitzung 1107
- Protokoll33. Sitzung 1127
- Protokoll34. Sitzung 1139
- Protokoll35. Sitzung 1169
- Protokoll36. Sitzung 1189
- Protokoll37. Sitzung 1219
- Protokoll38. Sitzung 1229
- Protokoll39. Sitzung 1259
- Protokoll40. Sitzung 1277
- Protokoll41. Sitzung 1323
- Protokoll42. Sitzung 1375
- Protokoll43. Sitzung 1387
- Protokoll44. Sitzung 1399
- Protokoll45. Sitzung 1429
- Protokoll46. Sitzung 1439
- Protokoll47. Sitzung 1461
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1495
- Protokoll50. Sitzung 1511
- Protokoll51. Sitzung 1591
- Protokoll52. Sitzung 1615
- Protokoll53. Sitzung 1655
- Protokoll54. Sitzung 1699
- Protokoll55. Sitzung 1743
- BandBand 1917/18,2 -
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(Berichterstatter Sekretär üi. Schanz.) an die Bezirksverbände der Amtshauptmannschaften und die Städte mit Revidierter Städteordnung nach dem Verhältnis der Zahl der Steuerpflichtigen mit einem Einkommen unter 1600 M., soweit diese die bestimmungsgemäße Verwendung der Beihilfen zur Verbilligung der Volksernährung nachweisen. Ein Teilbetrag von 60000 M. monatlich wird nicht nach diesem Schlüssel verteilt, sondern zur Unterstützung und Kostendeckung in besonderen Notfällen verwendet, bzw. für diesen Zweck zurückgelegt." In der Deputation ist der Wunsch ausgesprochen worden, daß das Landeslebensmittelamt die Bezirksverbände und die Städte bescheidet, daß sie in der Verteilung der ihnen zugewiesenen Beträge nicht an die Schlüsselbestim mung des Landeslebensmittelamtes mit 1600 M. Ein kommen gebunden find, sondern daß sie die Verteilung je nach den örtlichen Verhältnissen frei nach anderen, bei ihnen zutreffenden Grundsätzen vornehmen können. Mit diesem Wunsche habe ich Ihnen im Auftrage der Finanzdeputation die Annahme der schriftlich ge stellten Anträge zu empfehlen. Präsident: Das Wort hat Herr Abgeordneter Winkler. Abgeordneter Winkler: Meine Herren! Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf einen Mißstand Hinweisen, M der sich in der Fürsorge für die Kriegerfrauen heraus gestellt hat. Es wird in den verschiedenen Bezirksver bänden die Unterstützungsfrage im Hinblick auf die Be dürftigkeit nach einem Grundsatz ausgelegt, der kritisch zu betrachten und zu verurteilen ist. Ein großer Teil der Kriegerfrauen, die früher, als der Mann noch zu Hause war, nicht gezwungen waren, auf Arbeit zu gehen, konnten mit der Unterstützungssumme nicht auskommen. Solche Frauen sind selbstverständlich gezwungen, nun mehr die Unterstützungsrate durch einen gewissen Ver dienst noch erhöhen zu helfen. Aber in solchen Fällen hat man nicht danach gefragt, warum die betreffenden Kriegerfrauen auf Arbeit gehen. Man hat auch nicht danach gefragt, ob nunmehr mit der Unterstützung und dem Lohn die betreffende Familie auskommen, sich Gelder sparen oder gar Reichtümer ansammeln kann, sondern man hat in vielen, vielen Fällen — mir persönlich kommen öfters Beschwerden in meiner Tätigkeit zur Kenntnis — die Unterstützungsfrage als erledigt erklärt; man hat erklärt, Bedürftigkeit liege nicht mehr vor, denn der Verdienst der betreffenden Kriegerfrau sei so hoch, daß eine Unterstützung nicht mehr benötigt werde. Wir haben derartige Fälle zu verurteilen; denn es ist nicht richtig, wenn man sich z. B. wie der Stadtrat zu Zittau aus den Standpunkt stellt, eine Unterstützungs notwendigkeit liege nicht mehr vor, wenn die betreffende (0' Kriegerfrau ein Monatseinkommen von 130 M. habe. Man muß doch bedenken, daß der Mann unter Um ständen früher in Friedenszeiten mehr verdient hat. Man muß weiter berücksichtigen, daß, wenn nun diese Frauen 130 M. pro Monat verdienen, sie unter den gegen wärtigen wesentlich verteuerten Verhältnissen auch die Lasten der gesamten Familie zu tragen haben, wenn sie von keiner anderen Seite mehr Unterstützung erhalten. Aber abgesehen von diesen Fällen liegt noch eine ganze Anzahl von weiteren Fällen vor, in denen man solche Frauen, die früher nicht gearbeitet haben, in Hin sicht auf die Notwendigkeit, daß jede Arbeitskraft voll ausgenützt wird, und unter der Berücksichtigung, daß besonders in der Industrie oder auch zum Teil in der Landwirtschaft die Arbeitskräfte fehlen, veranlaßt hat, nunmehr auf Arbeit zu gehen und sich ebenfalls dadurch der Allgemeinheit nützlich zu machen. Auch in solchen Fällen hat man nicht anerkannt, daß diese Frauen ja früher nicht notwendig hatten, der Allgemeinheit ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Man hat nicht anerkannt, daß diese Frauen es jetzt tun, sondern man hat ihnen, zum Dank für dieses Opfer, das sie gern ge bracht haben, nunmehr ebenfalls die Unterstützung ent zogen und sagt, die Bedürftigkeit liege nicht mehr vor. In vielen Bezirksverbänden ist man mit solchen Mitteln D) vorgegangen. Ja man hat sich auch nicht gescheut, Krieger frauen, die nach Lage ihrer Familie gar nicht abkommen konnten, um sich eine Arbeitsstelle zu suchen, unter dem Hinweis auf die Benötigung von Arbeitskräften zu ver anlassen, Arbeit zu übernehmen, und ihnen dann die Unterstützung als Kriegerfrau zu entziehen. Besonders bei den Frauen der Arbeiter verfährt man in einzelnen Bezirksverbänden ganz rigoros. Ich will darauf Hin weisen, daß man bei den Selbständigen, bei den Frauen der Gewerbetreibenden und der Landwirte durchaus nicht in demselben Umfange die Bedürfnisfrage aufwirft, ja, ich glaube, vielleicht auch schwer aufwerfen kann; denn in jenen Fällen läßt sich nur schwer eine bestimmte Ziffer anführen, daß ein bestimmter Betrag pro Woche oder pro Monat verdient worden ist, weil es sich nicht wie bei den Arbeiterinnen auf Grund der Lohnlisten, auf Grund der Nachweise bei den Unternehmern oder beim Arbeitgeber feststellen läßt. Dies führt zu Unzuträglich keiten, besonders in den Fällen, wo die Arbeiterfrauen auf Grund der Annahme der Behörde, daß Bedürftigkeit nicht mehr vorliegt, die Unterstützung nunmehr entzogen erhalten und sie auf der anderen Seite sehen müssen, daß Leute in viel besseren wirtschaftlichen Verhältnissen die Unterstützung weiter erhalten. Das muß natürlich
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