Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,2
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028446Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028446Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028446Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll28. Sitzung 945
- Protokoll29. Sitzung 981
- Protokoll30. Sitzung 1017
- Protokoll31. Sitzung 1055
- Protokoll32. Sitzung 1107
- Protokoll33. Sitzung 1127
- Protokoll34. Sitzung 1139
- Protokoll35. Sitzung 1169
- Protokoll36. Sitzung 1189
- Protokoll37. Sitzung 1219
- Protokoll38. Sitzung 1229
- Protokoll39. Sitzung 1259
- Protokoll40. Sitzung 1277
- Protokoll41. Sitzung 1323
- Protokoll42. Sitzung 1375
- Protokoll43. Sitzung 1387
- Protokoll44. Sitzung 1399
- Protokoll45. Sitzung 1429
- Protokoll46. Sitzung 1439
- Protokoll47. Sitzung 1461
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1495
- Protokoll50. Sitzung 1511
- Protokoll51. Sitzung 1591
- Protokoll52. Sitzung 1615
- Protokoll53. Sitzung 1655
- Protokoll54. Sitzung 1699
- Protokoll55. Sitzung 1743
- BandBand 1917/18,2 -
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1804
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1805
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1806
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- Links
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1804 II. K. SS. Sitzung, am 3. Mai 1S18 (Ltaatsminister v. Scqdcwitz.) gingen fast täglich noch neue Anforderungen für den Ergänzungsetat ein, die meist berücksichtigt werden mußten, wodurch die endgültige Ausstellung des Ergänzungsplans von Tag zu Tag verzögert wurde, bis wir endlich Schluß machen mußten unter Zu rückweisung der später eingehenden Anforderungen. So konnte leider das Dekret nicht eher, als es ge schehen ist, fertiggestellt werden. Dann ist von dem Herrn Abgeordneten Günther die Art der Steuererhebung und insbesondere die vorgeschlagene Staffelung der Einkommensteuer be mängelt worden. Meine Herren! Ich darf darauf Hinweisen, daß das Gesetz über die direkten Steuern vom Jahre 1902 im Falle eines größeren Bedarfs einfach Zuschläge zur Einkommensteuer, und zwar gleichmäßige Zuschläge in allen Klassen voraussetzt. Wenn wir so verfahren wären, wenn wir von dem geringsten Einkommen von 400 M. bis zu dem höchsten gleichmäßige Zu schläge eingeführt hätten, so könnte man von einer „schablonenmäßigen" Steuererhöhung reden, wie es einer der Herren Vorredner getan hat. Das aber ist keineswegs geschehen. Schon die Normalsätze der Einkommensteuer zeigen eine sehr starke Staffelung. Die Sätze beginnen mit Vb Prozent des Einkommens M und steigen bis auf 5 Prozent. Für die Erhöhungen aber sind noch viel stärkere Staffelungen eingeführt oder vorgeschlagen worden, und zwar in drei ver schiedenen Absätzen. Wir haben im Jahre 1917 eingesetzt mit einer Staffelung von 2200 M. Ein kommen an. In dem ersten Vorschlag für den laufenden Finanzzeitraum begann die gestaffelte Er höhung erst von 7800 M., und nach dem jetzt vor liegenden Vorschlag nehmen die Zuschläge erst von 16000 M. ihren Anfang. Man wird also zugeben müssen, daß die schwächeren Schultern sehr ge schont werden und daß man keineswegs nach der Schablone vorgegangen ist. übrigens werden bei Beginn der Zuschläge erst von 2200 M. an eine ganze Anzahl von Zensiten frei gelassen, die ganz steuerkräftig sind, so landwirtschaftliches Personal mit Naturalverpflegung, unverheiratete Gewerbe gehilfen, die meist recht gut in der Lage sein würden, die wenigen Mark zu zahlen, die sich für Einkommen unter 2200 M. ergeben würden. Ferner sind, in den zur Steuer herangezogeuen Klassen von 2200 bis 7800 M. die Zuschläge außerordentlich gering. Sie betragen, von unten angefangen, nur 5, 6, 7, 8, 9 M., und erst bei 4000 M. ergeben sich 11 M. Wenn man bedenkt, daß diese Zuschläge in zwei Raten zu bezahlen sind, also die einzelne Rate «A 2 M. 50 Pf., 3 M. usw. ausmacht, so wird man kaum sagen können, daß damit, wie Herr Abge ordneter Günther sagte, eine schwere Belastung der betreffenden Klassen eingetreten wäre. Ein Ein kommen von 4000 M. kann immerhin schon als leistungsfähig gelten; es gibt sehr viele Leute, die die entsprechenden Steuern dafür gern bezahlen würden, wenn sie nur ein Einkommen von 4000 M. hätten. Außerdem sind unter den Zensiten von 2200 bis 7800 M. auch eine ganze Anzahl, die erst jetzt infolge der Kriegsverhältnisse in diese Klassen hineingekommen sind durch erhöhten Lohn oder sonstigen Mehrverdienst. Diese werden aus ihrem Gewinn die Zuschläge ohne Schwierigkeit bezahlen können. Wenn weiter der Herr Abgeordnete Günther und auch die beiden Herren Vorredner der Linken bemängelt haben, daß die Staffelung nicht weiter gehe als bis 200000 M., daß wir also von dieser Grenze an den gleichen Prozentsatz anwenden, so zeigt unser Normaltarif nur eine Staffelung bis 100000 M.; es ist also schon eine große Aus nahme, daß jetzt eine Staffelung bis zu 200000 M. eingeführt wird, und zwar stellt sich von dieser Grenze an die Steuer auf 10 Prozent des Ein-D) kommens. Unser Nachbarstaat Preußen hört jetzt noch mit der Staffelung bis 100000 M. auf und erhebt von da an nur 8 Prozent des Einkommens. Wir gehen also wesentlich über Preußen hinaus. Es ist aber aus naheliegenden Gründen, die ich nicht näher darzulegen brauche, nicht ganz un bedenklich, wenn man mit den Steuern, und gerade auch in den höchsten Stufen, wesentlich über die Sätze der Nachbarländer hinausgeht. überhaupt muß der Gedanke, mit der Staffelung immer weiterzugehen, doch endlich zu weit führen; einmal muß die Staffel ein Ende finden, wenn nicht schließlich vom Einkommen gar nichts mehr übrig bleiben soll. Andererseits darf man auch nicht vergessen, daß die größeren Einkommen doch auch größere Pflichten mit sich bringen. Es wird sehr oft übersehen, daß doch von den Personen, die in solcher Lebenslage sind, auch sehr viel mehr verlangt wird, und schließlich hat das ganze Wirt schaftsleben dem Vorhandensein größerer Vermögen sehr viel zu verdanken. Ohne sie würde z. B. eine große Anzahl von Gewerben, die Luxusgegenstände pro duzieren, nicht bestehen können. Die Künstler würden nicht angemessen leben können, wenn nicht
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