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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18,2
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028446Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028446Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028446Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917/18
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1914-02-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll28. Sitzung 945
- Protokoll29. Sitzung 981
- Protokoll30. Sitzung 1017
- Protokoll31. Sitzung 1055
- Protokoll32. Sitzung 1107
- Protokoll33. Sitzung 1127
- Protokoll34. Sitzung 1139
- Protokoll35. Sitzung 1169
- Protokoll36. Sitzung 1189
- Protokoll37. Sitzung 1219
- Protokoll38. Sitzung 1229
- Protokoll39. Sitzung 1259
- Protokoll40. Sitzung 1277
- Protokoll41. Sitzung 1323
- Protokoll42. Sitzung 1375
- Protokoll43. Sitzung 1387
- Protokoll44. Sitzung 1399
- Protokoll45. Sitzung 1429
- Protokoll46. Sitzung 1439
- Protokoll47. Sitzung 1461
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1495
- Protokoll50. Sitzung 1511
- Protokoll51. Sitzung 1591
- Protokoll52. Sitzung 1615
- Protokoll53. Sitzung 1655
- Protokoll54. Sitzung 1699
- Protokoll55. Sitzung 1743
- BandBand 1917/18,2 -
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0V Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bär. Abgeordneter Bär: Meine sehr geehrten Herren! Meine Freunde begrüßen um so mehr diese Vorlage der Regierung, als gerade sie es gewesen sind, die sich schon vor mehr als zehn Jahren in Form von selbständigen An trägen gelegentlich der ersten Petition, die sich mit der Erreichung des passiven Wahlrechts seitens der Gemeinde beamten befaßte, für die Sache eingesetzt haben. (Abgeordneter Günther: Sehr richtig!) Das ist am 28. Oktober 1908 gewesen, als die Petition der sächsischen Gemeindebeamten in diesem Hause zur Verhandlung kam. Damals wurde von mir der Antrag gestellt — der Herr Präsident gestaltet, ihn zu verlesen —: (Präsident: Wird gestattet.) „Die Kammer wolle beschließen, die Petition des Vereins der sächsischen Gemeindebeamten in Leipzig, die Aufhebung der Bestimmungen über die Ausschließung der besoldeten Gemeindebeamten von der Wählbarkeit in die Stadt- und Gemeindevertretungen betreffend, der Königlichen Staatsregierung zur Kenntnisnahme zu überweisen." Dieser Antrag wurde seinerzeit auch von einigen National liberalen unterstützt, aber schließlich in der Endabstimmung W mit 36 gegen 12 Stimmen abgelehnt. (Abgeordneter Günther: Hört, hört!) Ich stelle danach fest, daß wir alle Veranlassung haben, die Wandlung, die in dieser Beziehung bei der Re gierung und auch bei der nationalliberalen Partei ein getreten ist, zu begrüßen. Wir ersehen daraus, daß der große Krieg so manches geändert hat, und daß man auch hier gewissermaßen umlernte. Ich freue mich ganz besonders über die Königliche Staatsregierung, daß sie über den damaligen Antrag heute hinausgeht insofern, als sie jetzt auch den Beamten der kleineren Gemeinden die Wählbarkeit durch daS Dekret erteilt. Es ist ganz richtig in der Begründung gesagt, daß man solche Ausnahmezustände nicht mehr zulassen soll, weil dann jedesmal der Anschein erweckt wird, daß, wenn einmal im Wege des Dispensationsverfahrens die Genehmigung eingeholt und nicht erteilt wird, da poli tische Gründe vorliegen. Ganz besonders hat es mich auch gefreut, daß durch den Herrn Minister des Innern bei dieser Gelegenheit die Anträge, die von meiner Partei vor langer Zeit ein gebracht wurden bezüglich der Bestimmungen über die Kündigung und die Bestrafung der Gemeindebeamten, vertreten worden sind und daß seitens der Regierung in Aussicht gestellt worden ist, demnächst die Disziplinar- o) ordnung für diese Beamten zu ändern. Ich möchte bei dieser Gelegenheit, da eS sich hier einmal um die Änderung der Gemeindeordnung handelt, darauf aufmerksam machen, daß von meinem politischen Freunde Herrn Abgeordneten Koch vor längerer Zeit hier ein Antrag eingebracht und einstimmig angenommen worden ist, der die Änderung der Gemeindeordnung auch in der Hinsicht betrifft, daß man die Zuziehung der Frauen zu den gemischten Ausschüssen fordert. Ich glaube, es wäre jetzt die Gelegenheit, da wir einmal bei einer Änderung der betreffenden Gesetze sind, daß wir auch das im Laufe der Verhandlungen mit bewirken. (Sekretär Koch: Sehr richtig!) Ich habe von Zwickau und auch von anderen Städten gehört, daß dort Beschlüsse gefaßt werden, die Frauen zu bestimmten städtischen Ausschüssen hinzuzuziehen, und da das jetzt nach den Bestimmungen der Städte- wie der Landgemeindeordnung nicht zulässig und jedesmal dazu die Genehmigung des Ministeriums notwendig ist, würde ich es mit Freude begrüßen, wenn die Königliche Staats regierung darauf eingehen würde, daß bei dieser Gelegen heit auch diese Materie vielleicht in der Gesetzgebungs deputation, der diese- Dekret überwiesen werden wird, mit geordnet würde. D) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Seger. Abgeordneter Seger: Meine Herren! Nach der Begründung, die dem Dekret Nr. 22 beigegeben ist, haben sich die Beamten so gebessert, daß ihnen nun in Zukunft das passive Wahlrecht für die Gemeindevertretungen eingeräumt werden kann. Es ist dabei weiter als Begründung an geführt, daß sie da, wo sie bisher schon als Gemeinde vertreter gewirkt hätten, für die Gemeinden außerordent lich günstig gewirkt hätten; auch in den Staaten, wo sie schon allgemein daS passive Wahlrecht in der Gemeinde haben, sei über die Tätigkeit dieser Beamtenvertreter nichts Ungünstiges bekannt geworden. Nun wird man freilich vom Standpunkte der Gleichberechtigung des Staatsbürger rechts aus überhaupt nicht anders können, als den Be amten ebenfalls das passive Wahlrecht zuzugestehen. Dessen ungeachtet bleiben aber ^och eine Menge Bedenken be stehen, die gegen die Wahl solcher Beamtenvertreter sprechen, und zwar Bedenken, die in der Hauptsache ihre Begründung darin finden, daß mit der Wahl solcher Beamten doch eine Stärkung entweder des Bürgermeisters in der Stadt oder des Gemeindevorstehers in den Gemeinden verbunden ist, Indes, diese Gründe sollen keineswegs angeführt
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