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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028447Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028447Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028447Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 19178/18
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 25
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 37
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 89
- Protokoll10. Sitzung 113
- Protokoll11. Sitzung 129
- Protokoll12. Sitzung 143
- Protokoll13. Sitzung 157
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 235
- Protokoll19. Sitzung 245
- Protokoll20. Sitzung 303
- Protokoll21. Sitzung 309
- Protokoll22. Sitzung 317
- Protokoll23. Sitzung 327
- Protokoll24. Sitzung 349
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 377
- Protokoll27. Sitzung 411
- Protokoll28. Sitzung 441
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 499
- Protokoll31. Sitzung 523
- Protokoll32. Sitzung 547
- Protokoll33. Sitzung 567
- Protokoll34. Sitzung 575
- Protokoll35. Sitzung 581
- BandBand 1917/18 -
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I. K. 14. Sitzung, am 6. März 1918 183 (Berichterstatter Generalleutnant z. D. v. Kospoth, Exzellenz.) (ä) Gegenstand bezogen, so auf die Reform der Ersten Stände D. v. Kospoth, Exzellenz: Meine Herren! Der Ober gestütswärter a. D. Bäßler in Moritzburg-Eisenberg hat wie bereits im vorigen Landtag auch in diesem Jahre wieder ein Gesuch um Erhöhung seiner Pension einge bracht. Ich habe im vergangenen Jahre die Ehre gehabt, über die Bäßlersche Petition eingehend dem Hohen Hause zu berichten, und dabei im Namen der vierten Deputation den Antrag gestellt, die Petition auf sich beruhen zu lassen, weil nach den bestehenden Gesetzesbestimmungen und auch der Konsequenzen wegen eine Berücksichtigung ausgeschlossen erschien. Das Hohe Haus hat im vorigen Jahre dem Beschlusse der vierten Deputation beigestimmt. Auch in diesem Jahre wird dem Manne nicht ge holfen werden können. Die Petition enthält keinerlei neue Gesichtspunkte, und die Gesetze haben sich seit dem vorigen Jahre nicht geändert. Infolgedessen hat Ihre (y) Deputation einstimmig beschlossen, die Petition auch in diesem Jahre auf sich beruhen zu lassen, und hat mich beauftragt, das Hohe Haus zu bitten, diesem Beschlusse beizustimmen. Präsident: Wünscht jemand das Wort? — DaS ist nicht der Fall. Will die Kammer beschließen, die Petition auf sich beruhen zu lassen? Einstimmig. Wir kommen zum letzten Punkt der Tagesordnung: Antrag zum mündlichen Berichte der vierten Deputation über die Petition des Bergarbeiters Kurt Dittmar in Mülsen St. Jacob, die an geblich zu Unrecht erfolgte Zwangsversteige rung seines Grundstücks betreffend. (Druck sache Nr. 73.) Das Wort hat der Berichterstatter Herr Graf v. Koenneritz. Berichterstatter Kammerherr Graf v. Koen- neritz: Meine Herren! Der Petent, Bergarbeiter Kurt Dittmar aus Mülsen St Jacob, bittet um Nachprüfung seiner von ihm geführten Prozesse, und gegebenenfalls das Wiederaufnahmeverfahren durchsetzen zu wollen. Er führt in seiner Begründung aus, daß er infolge eines D) geleisteten Falscheides eines Zeugen seine Prozesse und schließlich sein Hab und Gut im Werte von 70 000 M. verloren habe. Seine Beschwerden seien von den Gerichten stets abgewiesen worden, auch sei er zweimal in Nerven anstalten gebracht worden, um ihm die Möglichkeit zu nehmen, seine Rechte geltend zu machen. Er beruft sich weiter auf den Inhalt seiner im vorigen Landtag in der gleichen Angelegenheit eingereichten Petition — die in folge Landtagsschlusses unerledigt geblieben ist —, in der er ausführlich seine Prozeßsache schildert und ebenfalls bittet, ihn wieder in Besitz seines Grundstückes zu setzen oder ihm 60 000 M. Schadenersatz zu gewähren. Aus dem herbeigezogenen umfangreichen Aktenmaterial geht folgendes hervor: Petent war Besitzer des Grund stückes Grundbuchblatt Nr. 4 von Pöhlau, welches aus einem Wohnhaus nebst Zubehör sowie etwas Feld und Wiese bestand. Sein unter ihm gelegenes Nachbargrund stück, Blatt 3 desselben Grundbuches, setzte sich gleich falls aus einem Hausgrundstück mit Feld zusammen, nur mit dem Unterschiede, daß die zugehörigen Felder abseits vom Hause lagen. Um zu diesen zu gelangen, mußte der Besitzer des letzteren einen über die Grundstücke des Petenten führenden Wirtschaftsweg benutzen. Dieses Ver hältnis hat nach Ausweis der Akten lange Jahre be- Das Worb hat derselbe Herr Berichterstatter. Berichterstatter Generalleutnant z kammer, die durch den Krieg hervorgerufenen Zustände, Gewährung von Teuerungszulagen an Beamte und Ruhe gehaltsempfänger, das Kohlenbergbaugesetz, das staatliche Kohlenbergbaurecht usw. Von den Königlichen Dekreten sind 48 durch Stän dische Schriften, darunter eins nur zum Teil beantwortet worden, während 2 nicht zur Verabschiedung gelangt sind und 6 nur zur Kenntnis der Kammern zu bringen waren. Von den 57 selbständigen Anträgen sind 37 von beiden Kammern erledigt worden, 20 nur von einer Kammer, beziehentlich unerledigt geblieben. Von den 206 Petitio nen sind 26 Angelegenheiten an die Königliche Staats regierung überwiesen worden, und zwar in 4 Fällen zur Berücksichtigung, in 9 Fällen zur Erwägung, in 11 Fällen zur Kenntnisnahme und in 2 Fällen als Material. Die vierte Deputation beantragt in Übereinstimmung mit früheren Vorgängen: die vorliegende Zusammenstellung zur beliebigen Einsichtnahme für die Herren Kammermitglieder 14 Tage lang in der Kanzlei der Kammer auszulegen und sodann, falls keinerlei Einwen dungen erhoben sein sollten, an die Zweite Kammer abzugeben. Präsident: Das Wort wird nicht begehrt. (2, Die Kammer genehmigt diesen Antrag? Einstimmig. Punkt 11: Antrag zum mündlichen Berichte der vierten Deputation über die Petition des Obergestütswärters a. D. August Bätzler in Moritzburg-Eisenberg um Erhöhung feiner Pension. (Drucksache Nr. 72.) (Mitt. II. K. Nr. 14 S. 4338.)
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