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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028447Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028447Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028447Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 19178/18
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 25
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 37
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 89
- Protokoll10. Sitzung 113
- Protokoll11. Sitzung 129
- Protokoll12. Sitzung 143
- Protokoll13. Sitzung 157
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 235
- Protokoll19. Sitzung 245
- Protokoll20. Sitzung 303
- Protokoll21. Sitzung 309
- Protokoll22. Sitzung 317
- Protokoll23. Sitzung 327
- Protokoll24. Sitzung 349
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 377
- Protokoll27. Sitzung 411
- Protokoll28. Sitzung 441
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 499
- Protokoll31. Sitzung 523
- Protokoll32. Sitzung 547
- Protokoll33. Sitzung 567
- Protokoll34. Sitzung 575
- Protokoll35. Sitzung 581
- BandBand 1917/18 -
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(Berichterstatter Wirklicher Geheimer Rat Professor vvr. Ich werde zuerst von der Reform dieses Hauses sprechen. Man hört, daß sie ein durch die Weltereignisse gebotenes Stück der deutschen Neuordnung sei. Ist das wahr? Das Deutsche Reich hat in diesem Weltkriege eine Feuerprobe bestanden, wie sie in der Weltgeschichte an Furchtbarkeit und Größe ihresgleichen nicht hat. Das ist ein unwiderleglicher Beweis der Lebenskraft und Lebensfähigkeit dieses Staatswesens. Nicht die schnell verflatternde Begeisterung, nicht die Wucht der Massen, sondern die im Staate geeinte und organisierte Volks kraft, die in ihm gesammelten sittlichen, wirtschaftlichen, physischen Kräfte haben gesiegt. Unser Sieg, denn von dem dürfen wir schon jetzt sprechen trotz alles dessen, was uns noch bevorsteht, dieser Sieg ist ein Sieg des deut schen Staates. Gibt es einen glorreicheren Beweis da für, daß er kerngesund ist, daß er eine reformatio in oaxits st msmbris, an Haupt und Gliedern nicht bedarf, wie ein solcher Prozeß sich nebenan in dem früher ge waltigsten Militärstaate der Welt durch eine entsetzliche Zersetzung sich jetzt vollzieht und vielleicht auch noch anderweit bei unseren Feinden sich vollziehen wird? Unter diesen Umständen fragt man sich: weshalb Neu ordnung? Der Beweis, den ich eben betonte, ist nicht ein Beweis dafür, daß alles bei uns vollkommen, daß nichts li) verbesserungsbedürftig sei, daß wir ausruhen dürfen auf dem durch die lange Zeit Eroberten, Errungenen und Behaupteten. So sehr wir meiner Meinung nach unsere ruhige Besonnenheit zu bewahren haben, so sehr wir darauf bedacht sein müssen, aller nervösen Überhastung, allem Drängen nach Parteiherrschaft, allem wurzellosen Radikalismus Widerstand zu leisten, so wenig dürfen wir uns mit dem Worte trösten: guista non movsrs. Denn wenn irgendwann ist heute keine Zeit zum Quie tismus, heute, da alles in Bewegung ist, da die Volks seele aufs tiefste erregt ist und die Anforderungen der Zeit in ständigem Wachsen begriffen sind, da an den Staat Ansinnen gestellt werden müssen, ihm Aufgaben seiner inneren Bildung und nach außen hin erwachsen, die die größte Ansammlung unserer Kräfte erfordern. Dazu, damit der Staat sich diesem gewachsen zeigt, ist unerläßlich, daß wir unsere Kräfte nicht nur sammeln, sondern steigern, daß wir nicht zurückblicken und Be ruhigung fassen bei dem Gewonnenen, sondern daß wir mutig und tatkräftig nach vorwärts schauen und uns stark machen für eine große Zukunft. Das gilt auch von diesem Hohen Hause. Das ist das Leitmotiv, unter dem die Gesetzesvorlage steht. Das ist der Gedanke, der die Deputation geleitet hat, wenn sie Ihnen das Dekret zur Annahme empfiehlt. Es gilt, Wach, Exzellenz.) die Erste Kammer so stark zu machen wie möglich, die M Wurzeln ihrer Kraft zu versenken in den tiefsten Grund unferes Volkslebens, ihrem Prinzip, ihrem staatsrecht lichen Charakter gemäß in ihr zu sammeln alle Kräfte des Volkes. Das, meine Herren, ist nicht nach jedermanns Ge schmack, nicht nach dem Geschmack derer, denen die Erste Kammer ein Dorn im Auge ist, die auf ihr Programm schreiben das „Fort mit der Ersten Kammer!", die be haupten, daß sie ein fossiler Rest längst vergangener Zeiten sei, daß sie jetzt einen Schädling darstelle. Ich könnte darüber hinweggehen, aber es gibt viele im Lande, die so denken. Wir wissen, daß zwei große Parteien das „Fort mit der Ersten Kammer!" prokla mieren, daß sie dahingehende Anträge auch in dem jen seitigen Hohen Hause gestellt haben. Daher ist es wohl angezeigt, hierbei einen Augenblick zu verweilen und die Frage der inneren Existenzberechtigung, nicht nur der historischen Überlieferung und der positiven Berechtigung der Ersten Kammer zu stellen und zu prüfen. Das Zweikammersystem, meine Herren, müßte, wenn es nicht da wäre, erfunden werden. Das Zweikammer system ist eine Erscheinung nicht nur der Vergangenheit, sagen wir, erwachsen in England auf dem vorbildlichen Boden der konstitutionellen Verfassung, sondern neu ge bildet überall in den größeren modernen Staaten, eine d> Bildung der großen Republiken: der Vereinigten Staaten, Frankreichs, in allen größeren kontinentalen Staaten Europas vorhanden, also gewiß nicht ein fossiler, über lieferter Rest abgestorbener Zeiten. Und was ist denn der Grundgedanke dieses Zweikammersystems? Neben der auf atomistischer Grundlage ruhenden und nur durch die Parteibildungen möglichen Wahlkammer, diesem Volks- Hause, welches von Wind und Wogen der Volksstimmung und der Volksleidenschaft bewegt wird, wird gesucht ein stabiler Faktor, in dem gesammelt sind die realen Staats kräfte; nicht nur ein Gegengewicht gegen die Zweite Kammer, nicht ein Korrektiv gegen Sturm und Drang, sondern ein Repräsentationskörper, der zusammen mit der Zweiten Kammer den vollen Ausdruck des Volkswillens ergibt. Wir müssen gegen das Dogma, daß der Volks wille durch die Mehrheit eines Wahlhauses, eines Volks hauses allein wahrhaft zum Ausdruck komme, mit aller Entschiedenheit als eine unhistorische und der Natur der Sache widerstreitende Ansicht Front machen. Nur durch das Zusammenwirken zweier derartiger Faktoren kommt der Volkswille zutage. Und es suchen nun alle Ver fassungen mehr oder weniger die Stabilität und Gesund heit und Normalität dieses zweiten HauseS, des Ober hauses, der Ersten Kammer, des Herrenhauses oder wie 35*
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