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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028447Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028447Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028447Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 19178/18
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-05-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 25
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 37
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 89
- Protokoll10. Sitzung 113
- Protokoll11. Sitzung 129
- Protokoll12. Sitzung 143
- Protokoll13. Sitzung 157
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 235
- Protokoll19. Sitzung 245
- Protokoll20. Sitzung 303
- Protokoll21. Sitzung 309
- Protokoll22. Sitzung 317
- Protokoll23. Sitzung 327
- Protokoll24. Sitzung 349
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 377
- Protokoll27. Sitzung 411
- Protokoll28. Sitzung 441
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 499
- Protokoll31. Sitzung 523
- Protokoll32. Sitzung 547
- Protokoll33. Sitzung 567
- Protokoll34. Sitzung 575
- Protokoll35. Sitzung 581
- BandBand 1917/18 -
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(Oberbürgermeister vr. Rothe.) ist geschehen, und nicht nach acht Wochen, sondern bereit- nach sechs Wochen war die Sache fertig. (Hört, hört!) Nun war die Einführung des Tarifs eigentlich nach der Genehmigung, die die Königliche StaatSregierung gegeben hatte und von der sie nicht wieder abging, so ermöglicht, daß er wesentlich höher, als die städtischen Kollegen ihn beschlossen hatten, gestaltet werden konnte: mit einer Erhöhung von 100 Prozent bei Umsteigefahrten Die Genehmigung, diesen Tarif einzuführen, hat die Leipziger Gesellschaft noch heutigen Tags. Die Genehmi gung der Königlichen StaatSregierung ist bis heute noch nicht zurückgezogen worden. Wir haben es ledig lich im Verhandlungswege mit der Gesellschaft erreicht, daß sie von der ihr erteilten Genehmigung bis heute keinen Gebrauch gemacht hat. Sie hat sich bisher mit dem Tarif begnügt, den die städtischen Kollegien genehmigt haben, mit einer kleinen Abweichung bei Rabattfahrten, jedenfalls im allgemeinen mit einer 50pro- zentigen Erhöhung. Sie hat aber, als sie uns das mit teilte, gesagt: Wir haben die Ermächtigung der König lichen Staatsregierung, jeden Tag höher zu gehen. Wenn wir uns mit euch nicht mehr in Übereinstimmung be finden, werden wir von der Ermächtigung Gebrauch machen W und einfach diesen Zuschlag von 100 Prozent auf die Um steigefahrt einführen. Es hat sich nun fast drei Monate der neue Tarif eingeführt, und es hat sich durch die Verkchrsziffer und durch die Ausweise über die Fahrt einnahme ganz deutlich gezeigt, daß die Stadtgemeinde mit ihren Berechnungen durchaus recht hatte, daß die Berechnungen, die der Königliche Kommissar über die Ausgaben und Einnahmen angestellt hatte, nicht zutreffend waren, obgleich der Königliche Kommissar immer wieder gesagt hatre, er wisse die Sache besser zu beurteilen als die städtischen Sachverständigen, weil er den Überblick habe über alle sächsischen Straßenbahnen, während wir auf unser kleines Leipzig mit unserem Urteile beschränkt seien. Es hat sich tatsächlich gezeigt, daß unsere Be rechnungen richtig gewesen sind und daß mit dem von uns genehmigten Tarif auszukommen ist. Trotzdem besteht die Genehmigung der Königlichen StaatSregierung auch heute noch, so daß die Gesellschaft, wenn es ihr beliebt, jeden Tag den Tarif einführen kann, der durch nichts begründet ist. Diese Art, wie die Königliche Staats regierung ohne Gehör der Stadtgemeinde die Festsetzung ge troffen hat, und der Umstand, daß diese Festsetzung auch heute noch nicht zurückgezogen ist, daS ist es, was die Beunruhigung in der Stadt herbeigeführt hat. Es ist nicht das ge wesen, daß der Tarif höher gestellt werden mußte, dem halten wir unS ja gar nicht verschlossen. Wir erkannten (0! das an. Aber es ist das gewesen, daß die Königliche StaatSregierung nicht dasjenige, was die städtischen Kollegien, die die Sache doch auch beurteilen können, für das Richige erkannt hatten, gebilligt hat, sondern daß sie erkannt hat zugunsten einer Aktiengesellschaft, darüber hinausgehend. Nun weiß ich, was eingewendet werden wird. Es wird eingewendet werden: Diese Tariferhöhung haben wir lediglich gemacht — das ist damals immer wieder gesagt worden —, um den Verkehr zu drosseln. Der Verkehr sollte künstlich beschränkt werden, damit wesent lich bessere Verhältnisse im Straßenbahnwesen einträten. Wir haben gesagt, eine solche Drosselung tritt nicht ein und wird nicht eintreten bei erhöhtem Tarif. Sie kann nur eintreten, wenn tatsächlich mit möglichster Beschleu nigung mehr Wagen bereitgestellt werden. So ist es auch gegangen. Die Straßenbahnverhältnisse haben sich tatsächlich nur dadurch gebessert. Mein Wunsch bei diesem Kapitel geht also dahin, daß die Königliche Staatsregierung zunächst einmal die immer noch bestehende Ermächtigung für die Gesellschaft, einen höheren Tarif einzuführen, zu dem gar kein An laß mehr vorliegt, zurückziehen möchte. Der zweite Wunsch geht dahin, daß von der Königlichen Slaats- regierung — auch wenn sie nach dem bekannten Urteil Ml des Oberverwaltungsgerichtes der Anschauung ist, sie könne dekretieren, sie brauche die Stadtgemeinden dazu nicht, das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde sei aus geschaltet, wie es immer heißt, — das nicht so ver standen werden darf, daß die Beschlüsse, die die städti schen Kollegien in einer so wichtigen Angelegenheit fassen, vollständig ignoriert werden, und daß die Königliche Staatsregierung nicht einmal für nötig hält, mit den Gemeindevertretern über diese Fragen zu verhandeln und deren Gründe zu hören. Für die höheren Verwaltungs behörden besteht doch gerade in diesen Zeiten, wo sie bei der Lebensmittelverteilung, bei der ganzen Kriegs wirtschaft auf die Mitwirkung der untern Verwaltungs behörden in jeder Beziehung angewiesen sind, wo diese gezeigt haben, daß sie diese Arbeit gern und freudig leisten, ganz besonderer Anlaß, die städtischen Behörden nicht zu verärgern und in der Bevölkerung nicht Un willen hervorzurufen, der doch gerade in den jetzigen Zeiten besonders vermieden werden möchte. (Bravo!) Präsident: Wünscht noch jemand das Wort? — Se. Exzellenz der Herr Minister des Innern hat das j Wort.
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