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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1917/18
- Erscheinungsdatum
- 1918
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1917/18,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028447Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028447Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028447Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 19178/18
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1918-05-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1917/18 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesMitteilungen über die Verhandlungen des Landtags 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 15
- Protokoll5. Sitzung 25
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 37
- Protokoll8. Sitzung 75
- Protokoll9. Sitzung 89
- Protokoll10. Sitzung 113
- Protokoll11. Sitzung 129
- Protokoll12. Sitzung 143
- Protokoll13. Sitzung 157
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 193
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 235
- Protokoll19. Sitzung 245
- Protokoll20. Sitzung 303
- Protokoll21. Sitzung 309
- Protokoll22. Sitzung 317
- Protokoll23. Sitzung 327
- Protokoll24. Sitzung 349
- Protokoll25. Sitzung 365
- Protokoll26. Sitzung 377
- Protokoll27. Sitzung 411
- Protokoll28. Sitzung 441
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 499
- Protokoll31. Sitzung 523
- Protokoll32. Sitzung 547
- Protokoll33. Sitzung 567
- Protokoll34. Sitzung 575
- Protokoll35. Sitzung 581
- BandBand 1917/18 -
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I. K. SL. Sitzung, am 17. Mat 1S18 557 (vberbürgermeister vr. Rothe.) teS Einkommensteuergesetz den Ständen vorzulegen, dann würde ich meinen, müßte eS auch in Sachsen angängig sein. ES ist daS auch -dringlich ganz besonders mit Rück sicht darauf, daß es mir auf die Dauer nicht angängig erscheint, daß die Einkommensteuer in der Art erhoben wird, wie es mit der Einführung der Zuschläge geschieht. Als die Zuschläge das erstemal festgesetzt wurden mit 10, 20 und 30 Prozent, war das eine Kriegsmaßnahme, von der die Königliche Staatsregierung mit Recht sagen konnte, wir können sie in den Tarif jetzt nicht ein arbeiten; denn eS muß erst einmal festgestellt werden, wielange der Zustand anhält und ob wir nicht in der Lage sind, später wieder auf diese Zuschläge gänzlich zu verzichten. Der Hoffnung, daß auf unsere alte Ein kommensteuerskala später die Einkommenerhebung ohne Zuschläge aufgebaut werden könne, ist wohl jetzt niemand mehr. Wir werden alle der Meinung sein, daß eine Er höhung der Einkommenskala nicht mehr zu umgehen ist, daß also ein großer Teil der Zuschläge — welche, ist ja noch fraglich — doch in die Skala hineingearbeitet werden muß. Das sollte dann doch bald geschehen, denn es läge im Interesse der Steuerzahler, weil die Zuschläge immer in den Übergangsklassen außerordentlich schlimm für die einzelnen Steuerzahler wirken; wer sich gerade in einer Übergangsklasse befindet, wo der Zuschlag um 5 Prozent 17) springt, zahlt möglicherweise mit den Zuschlägen wesent lich mehr, als wenn er eine Steuerklasse niedriger wäre. Aber es ist auch im Interesse der Gemeinden dringend geboten, daß die Einkommensteuerskala verändert wird und den jetzigen Verhältnissen angepaßt wird. Denn die Gemeinden, die sich ja nach der Einkommensteuer skala des Staates in ihren Gemeindesteuerordnungen zu richten pflegen, kommen ebenfalls mit der alten Skala nicht mehr aus, und nun wird ihnen von Jahr zu Jahr immer widerruflich gestattet, die erstmalig vom Staate angewendeten Zuschläge von 10, 20 und 30 Pro zent ebenfalls anzuwenden. Aber das bedarf jedesmal einer besonderen Genehmigung, von der gar nicht sicher ist, ob sie erteilt wird, weil das Königliche Ministerium des Innern ganz bestimmte Richtlinien dafür heraus gegeben hat, wonach die Piüfung von Fall zu F ll für jede einzelne Gemeinde erfolgen soll. Wir können also bei der Ausstellung des Haushaltsplanes im vergangenen Jahre noch gar nicht wissen, nach welchem Fuße wir nun eigentlich die Einkommensteuer erheben können, weil dieser ungewisse Faktor immer vorliegt. Ich meine deshalb, daß die Abänderungen des Einkommensteuergesetzes nach dieser Richtung eine dringliche Aufgabe ist, die nach meinem Dafürhalten bis zum Herbst gelöst werden müßte. Bei dieser Gelegenheit könnten dann die Anregungen, die zum Gesetz vorgebracht worden sind, also die An regungen des Herrn Kollegen vr. Hübschmann, die An- regungen wegen der Ausgestaltung des Kinderpara graphen, die Anregungen, die in unserer Deputation gegeben worden sind wegen der Anrechnung der Reparatur kosten usw. bei landwirtschaftlichen Betrieben, alles die» könnte verwertet werden, und wir hätten dann im Herbst die Möglichkeit, eine Novelle zum Einkommensteuergesetz hier zu beraten, die den Wünschen entsprechen würde und bei der wir die Möglichkeit haben, daS Für und Wider eingehend zu erwägen und wirklich einmal, was heute nicht möglich ist, auch zahlenmäßig uns vor Augen zu führen, wie diese verschiedenen Dinge wirken würden. Bei der heutigen Geschäftslage ist es unmöglich, wie ich schon wiederholt gesagt habe, etwas derartiges an zuregen. Man bescheidet sich, daß man zustimmen muß, aber ich tue eS ungern und in der Hoffnung, daß dieser Zustand für dieses Hohe Haus sich nicht so bald wieder holen möchte. (Beifall.) Präsident: Herr Graf v. Schönburg! Graf und Herr v. Schönburg-Glauchau, Er laucht: Meine Herren! Ich möchte mich durchaus dem an schließen, womit der sehr geehrte Herr Vorredner geschlossen hat, daß es mir keine Freude ist, diesem Gesetze zuzustimmen, aus dem Grunde, weil es zu einer Zeit uns vorgelegt worden ist, wo Abänderungsanträge keine Aussicht auf Erfolg mehr haben und uns nichts anderes übrig bleibt, als das Gesetz en bloo anzunehmen oder abzulehnen. Letzteres ist natürlich bei der Finanzlage des Staate» ganz unmöglich. Wenn der Staat das Geld braucht, muß es eben geschafft werden, und es wird wohl niemand das auf sein Gewissen nehmen, in einer so wichtigen Frage dagegen zu stimmen. Warum ich ums Wort gebeten habe, war aber, um auf einige Detailpunkte der Gesetzesvorlage einzugehen, zunächst noch einmal auf den mehrbesprochenen Kinder paragraphen. Es erscheint mir eine niedrige Grenze, wenn kinderreiche Familien mit 5800 M. das Benefizium dieses Paragraphen genießen sollen. Es erscheint mir darum zu niedrig, weil beispielsweise eine Familie mit drei Kindern und einem Einkommen von 5800 M. dieses Benefizium genießt, eine andere Familie mit sechs, acht oder mehr Kindern und 6000 M. Einkommen das Benefizium nicht genießt und infolgedessen viel schlechter gestellt ist als die andere Familie. Eine möglichste Ausdehnung dieses Kinderparagraphen erscheint mir ein dringende» Gebot der Gerechtigkeit; denn wenn man die Einnahmen und die notwendigen Ausgaben vergleicht, so erhält man 88*
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