Mitteilungen über die Verhandlungen des Landtags I. Kammer Nr. 3 Dresden, den 6. Dezember 1917 M 3. Sitzung. Donnerstag, den 6. Dezember 1917, vormittags '^2 Uh Seite Entschuldigungen 116 Vortrag und Genehmigung der Ständischen Schrift über daS Königliche Dekret Nr. 4, die Wahl von drei Mitgliedern und drei Stellvertretern in den LandtagsauSschuß zu Verwaltung der Staatsschulden betreffend 110 Registrandenvortrag Nr. 49—58 11V Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über das Königliche Dekret Nr. 5, einen Gesetzentwurf wegen der vor läufigen Erhebung der Steuer« und Abgaben im Jahre 1918 betreffend. (Druck sache Nr. 1.) 120 Kammerherr vr. Sahrer v. Sahr (Dahlen), Berichterstatter 12V Oberbürgermeister Blüher 13 StaatSminister v. Seydewitz 148 Vortrag und Genehmigung der Ständischen Schrift über das Königliche Dekret Nr. 5, einen Gesetz entwurf wegen der vorläufigen Erhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1918 betreffend 140 Feststellung der Zeit für die nächste Sitzung . . 14V Verlesung und Genehmigung des Protokolls . . 14V Präsident: Oberstmarschall vr. Graf Vitzthum v. Eckstädt, Exzellenz. Am Ministertische: StaatSminister v. Seydewitz und die Regierungs kommissare Wirklicher Geheimer Rat vr. Schroeder und Geheimer Finanzrat vr. Böhme. Anwesend 35 Kammermitglieder. Präsident Oberstmarschall vr. Graf Vitzthum v. Eck städt eröffnet die Sitzung um 12 Uhr 11 Minuten. Präsident: Die Sitzung ist eröffnet. (o) Es haben sich für heute entschuldigt: Herr Kammer herr v. Sandersleben, Herr Sta, desherrschattrbesitzer vr. Naumann, Herr Wukucher Geheimer Rat vr. Mehnert, Exzellenz, Herr Kammerherr Graf v. Einsiedel, Exzellenz, wegen dringender Geschäfte, und Herr Rittergutsbesitzer vr. Leuschner, Herr Geheimer Lkonomierat Steiger (Kleinbautzen) wegen Unwohlseins. Es hat zunächst zu erfolgen der Bortrag der Stän dischen Schrift über das Königliche Dekret Nr. 4, die Wahl des Landmgsaurschuffes zu Verwaltung der Staats schulden betreffend, durch Herrn Sekretär Oberbürger meister vr. Kaeubler. (Verlesung der Ständischen Schrift.) Genehmigt dieKammer dieseStändischeSchrift? Einstimmig. Die Ständische Schrift ist nunmehr an die Zweite Kammer zum Zwecke der dortseitigen Genehmigung ab- zugeben. Wir treten in die Tagesordnung ein. Den Vortrag der Registrande übernimmt Herr Oberbürgermeister vr. Kaeubler. (Nr. 49.) Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über da» König iche Dekret Nr. 5, einen Gesetzentwurf wegen der vorläufigen Erdebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1918 betreffend. Präsident: Ist gedruckt und verteilt worden und steht auf der heutigen Tagesordnung. (Nr. 50.) Protokollauszug der Zweiten Kammer, be treffend allgemeine Vorberamng über die Anträge 1. des Abgeordneten vr. Böhme und Genossen, die Vereinfachung der Verwaltung betreffend, 2. deS Abgeordneten vr. Kaiser und Genossen, die Reform der gesamten sächsischen Staatsverwaltung betreffend. Präsident: Die Schlußberatung ist abzuwarten, daher vorläufig zu den Akten. I.K. (1. Abonnement.) t