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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917,2
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028449Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028449Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028449Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 783
- Protokoll27. Sitzung 837
- Protokoll28. Sitzung 867
- Protokoll29. Sitzung 879
- Protokoll30. Sitzung 917
- Protokoll31. Sitzung 923
- Protokoll32. Sitzung 931
- Protokoll33. Sitzung 957
- Protokoll34. Sitzung 979
- Protokoll35. Sitzung 1059
- Protokoll36. Sitzung 1071
- Protokoll37. Sitzung 1085
- Protokoll38. Sitzung 1147
- Protokoll39. Sitzung 1177
- Protokoll40. Sitzung 1189
- Protokoll41. Sitzung 1201
- Protokoll42. Sitzung 1239
- Protokoll43. Sitzung 1285
- Protokoll44. Sitzung 1315
- Protokoll45. Sitzung 1369
- Protokoll46. Sitzung 1399
- Protokoll47. Sitzung 1445
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1527
- BandBand 1915/1917,2 -
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II. K. 33. Sitzung, am 14. März 1916 971 (Präsident.) 00 auf den Betrag der Reichsbeihilfe (1 110 000 M. im Monat) zu bringen? Einstimmig. b) bei den Bezirken oder Gemeinden darauf hinzuwirken, daß 1. in der Regel Bedarfssätze für die Kriegsunterstützung festgesetzt wer den, die so bemessen sind, daß den Kriegerfamilien unter Berücksich tigung der herrschenden Teuerung die zur Ernährung, Bekleidung und Behausung erforderliche Unter stützung gesichert wird und von die sen Bedarfssätzen in der Regel nur abgewichen werden soll, wenn be sondere Gründe dafür geltend ge macht werden können, 2. auf die Kriegsunterstützung etwa iger Arbeitsverdienst nur teilweise und möglichst nicht über die Hälfte angerechnet wird? Einstimmig. v) die Ortsarmenverbände darauf hinzu- lV weisen, daß die Armenunterstützung der Teuerung entsprechend zu be messen ist? Einstimmig. ä) im Bundesrate auf eine Erhöhung der Alters-, Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten hinzuwirken? Einstimmig. II. die Petitionen des Ausschusses für Kon sumenteninteressen (Bezirk Dresden) und der Sozialen Arbeitsgemeinschaft der kaufmännischen Verbände, soweit sie durch die gefaßten Beschlüsse und in zwischen erlassene Bestimmungen nicht erledigt sind, der Regierung zur Kennt nisnahme zu überweisen? Einstimmig. III. die Erste Kammer zum Beitritt zu die sen Beschlüssen einzuladen? Einstimmig. Wir kehren nun zurück zu Punkt 3: Schlußbera- tnng über den mündlichen Bericht der Finanzdepu tation über Kap. 4« Tit. 2V unter k des ordent lichen Staatshaushalts-Etats für 191li/17, de» Neu- bau eines Gerichtsgebäudes mit Gefangenhaus in Auerbach betreffend, und über die Petition der Ge meinde Rodewisch um Errichtung eines Amtsgerichts in Rodewisch und über die hierzu eingcgangenen An- schlutzpetitionen. (Drucksache Nr. 199.) (S.M.II.K.Nr. 23 S. 658 flg.) Berichterstatter Herr Abgeordneter Hettner. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Be richterstatter das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Hettner: Meine Herren! Ich weise zunächst auf die Begründung in der Erläuterungsspalte hin. In der Zwischenzeit hat sich allerdings die Sachlage insofern etwas verändert, als ein neuer Entwurf vorliegt für ein anderes Gelände, für das Hornuffsche Grundstück, das in der Nähe des Bahn hofs Auerbach liegt und das die Königliche Staatsregie rung unter der Bedingung der ständischen Genehmigung angekauft hat. Der Lageplan und die Pläne liegen dort auf dem Tisch; sie sind allerdings jetzt durch das gleichfalls das Gericht darstellende Modell etwas ver deckt. Nach dieser neuen Planung stellen sich die Kosten des Bauplatzes einschließlich der Straßen- und Schleu senbaukosten auf 92287M. 50 Pf.; die Baukosten werden auf 504 901 M. 90 Pf. geschätzt. Es sind also rund 600 000 M., über deren Bewilligung wir uns heute schlüssig machen müssen. Die Deputation ist überzeugt, daß in der jetzigen Kriegszeit eine besonders scharfe und eingehende Prü fung nötig ist, ehe man fich zu einer so großen Ausgabe entschließt. Die Deputation hat auch diese Prüfung vor genommen. Ihr Berichterstatter ist in Auerbach gewesen und hat sich nicht nur den Bauplatz und die anderen möglicherweise in Frage kommenden Grundstücke, son dern vor allen Dingen auch das jetzige Gebäude ange sehen. Das jetzige Gebäude ist völlig unzureichend, sowohl der Zahl der Räume als auch ihrer Beschaffen heit nach. An: schlechtesten und am wenigsten genügend ist das Gefängnis; so fehlt es z. B. an jedem Hofe, auf den Gefangene geführt werden könnten. Es ist auch ganz ausgeschlossen, diese wirklich gänzlich unzureichenden Ver hältnisse durch einen Umbau zu ändern. Auch eine Ver kleinerung des Gerichtsbezirks mit der Folge, daß nur eine geringere Zahl von Räumen gebraucht wird, könnte nicht dazu führen, von einem Neubau abzusehen. Es erscheint zwar eigentümlich, daß sich bis 1904 die Amtswohnung des Gerichtsvorstandes noch in dem Ge bäude befunden hat und damals erst diese Räume zu den Amtsrüumen hinzugenommen worden sind und daß jetzt schon ein so völlig unzureichender Zustand besteht.
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