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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917,2
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028449Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028449Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028449Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 783
- Protokoll27. Sitzung 837
- Protokoll28. Sitzung 867
- Protokoll29. Sitzung 879
- Protokoll30. Sitzung 917
- Protokoll31. Sitzung 923
- Protokoll32. Sitzung 931
- Protokoll33. Sitzung 957
- Protokoll34. Sitzung 979
- Protokoll35. Sitzung 1059
- Protokoll36. Sitzung 1071
- Protokoll37. Sitzung 1085
- Protokoll38. Sitzung 1147
- Protokoll39. Sitzung 1177
- Protokoll40. Sitzung 1189
- Protokoll41. Sitzung 1201
- Protokoll42. Sitzung 1239
- Protokoll43. Sitzung 1285
- Protokoll44. Sitzung 1315
- Protokoll45. Sitzung 1369
- Protokoll46. Sitzung 1399
- Protokoll47. Sitzung 1445
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1527
- BandBand 1915/1917,2 -
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II. K. 35. Sitzung, am 16. März 1916 1061 (Berichterstatter Vizepräsident Mrätzdors.) (L) 2. die Erste Kammer einzuladen, diesem Be ¬ schlusse beizutreten." Ich hoffe, daß die Kammer sich dem Anträge ent sprechend entscheidet. Präsident: Tas Wort hat der Herr Mitbericht erstatter Abgeordneter Barth. Mitberichterstatter Abgeordneter Barth: Meine Herren! Aus dem vorliegenden Berichte wollen Sie ersehen, welche Gründe meine Freunde rind mich ver anlaßt haben, gegen den Antrag zu stimmen und uns gegen den ursprünglichen Antrag zu wenden. Aber auch gegen den abgemilderten Antrag, wie er Ihnen heute zur Beschlußfassung vorliegt, haben wir sehr schwere und ernste Bedenken. Diese Bedenken sind nicht gemildert, sondern eigentlich verstärkt wor den. Der Regierung soll eine Handhabe geboten werden, auf die Selbstverwaltung und auf die Selbst ständigkeit unserer Gemeindeverwaltungen einen ge wissen Druck auszuüben. Zu einer solchen Form des Vorgehens können meine Freunde und ich niemals die Hand bieten. Darum haben wir uns entschlossen, und ich habe den Auftrag, Sie zu bitten, gegen den Antrag der Deputation, wie er hier vorliegt, zu stimmen. (Bravo!) Präsident: Der Herr Mitberichterstatter Abgeord neter Kuntze ist nicht zur Stelle; er ist wegen Krank heit entschuldigt. Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Debatte. Will die Kammer beschließen: 1. die Königliche Staatsregierung zu er suchen, denjenigen Gemeinden, welche von Konsumvereinen noch eine Umsatz steuer, sei es auch nur in abgeschwächter Form, erheben, im Wege besonderer Ver ordnung diejenigen Gründe, die, na mentlich innerhalb der jetzigen Kriegs zeit, gegen diese Steuer geltend gemacht worden sind, nochmals vorzuführen und ihnen die alsbaldige freiwillige Beseiti gung der Steuer zu empfehlen; 2. die Erste Kammer einzuladen, diesem Be schlusse beizutreten? Der Antrag ist gegen 19 Stimmen angenommen. Wir kommen nun zu Punkt 2: Schlutzberatung über den mündlichen Bericht der Beschwerde- und Petitionsdeputation, die Beschwerde beziehentlich Petition des Hermann Muller in Burkersdorf, die kV) Beanstandung der Gemeinderatswahl in Burkers dorf und die Rückerstattung von Kosten im Bcr- waltnngsgerichtsverfahren betreffend. (Drucksache Nr. 232.) Berichterstatter Herr Abgeordneter I)r. Roth. Ich eröffne die Debatte und gebe ihm das Wort. Berichterstatter Abgeordneter vr. Roth: Meine Herren! Die Gemeinde Burkersdorf hat unter dem 17. Januar 1914 ein neues Ortsgesetz erlassen. Dieses bestimmt in § 26: „Nach Genehmigung dieses Ortsgesetzes hat eine Neuwahl des gesamten Gemeinderats stattzu finden. Die zur Zeit im Amte befindlichen Gemeinde vertreter haben nur noch bis zur Bestätigung der Wahl des neuen Gemeinderats tätig zu sein." 8 7 des Ortsgesetzes definiert, wer als zum Ge meinderat gehörig anzusehen sei. Es heißt dort wört lich: „Zur Vertretung der Gemeinde wird ein Ge meinderat bestellt, der aus dem Gemeindevorstand, dem ersten Gemeindeältesten, dem zweiten Gemein- deältesten und 16 Gemeindevertretern besteht." In der Beschwerde ist nun beanstandet, daß trotz dieses Wortlautes nicht auch die zum Gemeinderat gehörigen beiden Gemeindeältesten mit ausgeschieden seien. Durch die Forderung, der gesamte Gemeinde rat habe sich einer Neuwahl zu unterziehen, sei der Wille des Ortsgesetzgebers, auch für die Gemeinde ältesten die Neuwahl vorzuschreiben, unzweideutig zum Ausdruck gebracht worden. In der Gemeinde Lugau, die zum Bezirk der Amtshauptmannschaft Chemnitz gehöre, sei die gleiche ortsgesetzliche Bestim mung tatsächlich auf die Gemeindeältesten ausgedehnt worden, während die Amtshauptmannschaft Rochlitz den entgegengesetzten Standpunkt eingenommen habe. Als Vorsitzender des Burkersdorfer Hausbesitzer vereins habe der Petent darauf bei den höheren Be hörden 6ie Durchführung der ortsgesetzlichen Vor schrift erreichen wollen, ohne einen Erfolg zu erzielen. Das Ministerium des Innern habe ihn mit der Auf sichtsbeschwerde abgewiesen und ihn auf die Anfech tungsklage verwiesen, die in diesem Falle allein ge geben sei. Als er aber die Anfechtungsklage erhoben habe, sei er vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen worden, da die Erhebung dieser Klage unzulässig sei. In der Begründung war ausgeführt, daß, abgesehen von dem verspätet eingelegten Rekurse, die Unzulässig keit der Klage sich daraus ergebe, daß der Hausbesitzer- 155*
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