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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917,2
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028449Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028449Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028449Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-04-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 783
- Protokoll27. Sitzung 837
- Protokoll28. Sitzung 867
- Protokoll29. Sitzung 879
- Protokoll30. Sitzung 917
- Protokoll31. Sitzung 923
- Protokoll32. Sitzung 931
- Protokoll33. Sitzung 957
- Protokoll34. Sitzung 979
- Protokoll35. Sitzung 1059
- Protokoll36. Sitzung 1071
- Protokoll37. Sitzung 1085
- Protokoll38. Sitzung 1147
- Protokoll39. Sitzung 1177
- Protokoll40. Sitzung 1189
- Protokoll41. Sitzung 1201
- Protokoll42. Sitzung 1239
- Protokoll43. Sitzung 1285
- Protokoll44. Sitzung 1315
- Protokoll45. Sitzung 1369
- Protokoll46. Sitzung 1399
- Protokoll47. Sitzung 1445
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1527
- BandBand 1915/1917,2 -
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(Abgeordneter vr. Heinze.) sion der auswärtigen Politik im Bundesrate Einfluß nehmen — notabene: soweit der Reichskanzler es im Interesse des Reichs für angebracht hält, Auskunft zu geben. (Sehr richtig!) Aber'ich gebe Herrn Abgeordneten vr. Böhme recht, auch die Landtage können bis zu einem gewissen Grade an der auswärtigen Politik teil nehmen. Wer soll uns hier im sächsischen Landtage hindern, über Dinge irgendwelcher Art zu reden, über die wir reden wollen. Das Recht kann uns niemand nehmen. Zudem bestehen auch gewisse staatsrechtliche Befugnisse. Der Herr Interpellant hat richtig hervor gehoben, daß diese Befugnisse auf dem Wege über den Bundesrat gegeben sind. Wie im Bundesrate unsere Vertreter die auswärtigen Dinge besprechen können, so können wir unseren Vertretern gegenüber unsere Wünsche äußern und unsere Regierung insoweit inter pellieren. Wir können die sächsische Regierung auf fordern, daß sie ihre Bundesratsbevollmächtigten instruiere, daß diese im Bundesrat gewisse Wünsche dem Reichskanzler gegenüber äußern: ein sehr indirekter Einfluß, ein Einfluß, den ich aber nicht in jeder Bezie hung für unbedeutend halte, namentlich dann nicht, N wenn die auswärtige Politik speziell sächsische Interessen berührt; dann kann der sächsische Landtag sehr wohl dazu beitragen, daß die Angelegenheiten in einem ihm günstig erscheinenden Sinne erledigt werden. Im übrigen aber schätze ich das Recht, über auswärtige Politik in den Einzellandtagen zu diskutieren, nicht allzu hoch ein. Es steht doch so, daß wir den eigentlichen Leiter der auswärtigen Politik, den verantwortlichen Leiter nie und nimmer zu einer Äußerung vor unserem Forum veranlassen können. (Sehr richtig!) Die ganzen Einwirkungen müssen indirekt genommen werden, ohne daß wir die intimste Kenntnis der aus wärtigen Politik haben; und so steht es in dem Falle, an den die Interpellation anknüpft. Also wir werden uns immer, wollen wir nicht von vornherein akademische Reden halten, soweit nicht spezifisch sächsische Fragen in Betracht kommen, im Landtag einer großen Zurück haltung befleißigen müssen. Das ist auch politisch nötig, um Konflikte zu vermei den, die unvermeidlich sind, wenn die Einzellandtage sich reichlich mit der auswärtigen Politik beschäftigen wollten. Wir würden fortwährend Konflikte zwischen den Einzellandtagen und dem Reichskanzler, zwischen den Einzellandtagen und dem Reichstag und zwischen den verschiedenen Einzellandtagenbekommen, Konflikte, für die es einen politischen und einen rechtlichen Aus gleich nicht geben würde (Sehr richtig! in der Mitte.) und über deren staatsrechtliche Bedeutung man dann Broschüren oder gar Bücher schreiben müßte. Vor derartigen akademischen staatsrechtlichen Unterhaltun gen möchte ich die Einzellandtage bewahrt wissen. Meine Herren! So gestaltet sich in großen Zügen das Recht der Einzelstaaten. Nun frage ich mich aber: Ist denn dieses Recht in einer Weise angezwcifelt wor den seitens des Herrn Reichskanzlers, daß eine derartige Interpellation im gegenwärtigen Moment gerechtfer tigt wäre? (Abgeordneter vr. Böhme: Natürlich!) Staatsrechtlich bestritten ist die Sache nicht. Dem Kanz ler ist es gar nicht eingefallen, eine Rechtsfrage auf zuwerfen. Die ganze Aktion ist politischer Natur und muß als politische Aktion aufgefaßt werden. (Sehr richtig! in der Mitte.) Wo in aller Welt hat der Reichskanzler gesagt, wie der Herr Interpellant hier vorbrachte und wie die Inter pellation enthält, daß er die Rechte des Bundesrates M anzweifle? Er hat von einer parlamentarischen Verhand lung gesprochen. Im Bundesrat finden keine parla mentarischen Verhandlungen statt. Also die Rechte des Bundesrates sind vom Reichskanzler auch nicht mit einem Deut angegriffen worden. Soweit die Inter pellation die Rechte des Bundesrats als verletzt be zeichnet, schießt sie ganz augenfällig übers Ziel. Der Reichskanzler hat ja auch alsbald nach seiner Erklä rung dem Ausschuß für die auswärtigen Angelegen heiten Auskunft erteilt. Also wo liegt irgendeine Be nachteiligung des Bundesrats vor? Aber, meine Herren, glauben Sie denn, daß der Reichskanzler durch die Bekanntmachung in der „Nord deutschen Allgemeinen Zeitung" die Rechte der Einzel landtage, wie ich sie hier umschrieben habe, hat beein trächtigen wollen, die Rechte der Einzellandtage, die beispielsweise der preußische Landtag so und so oft ge handhabt hat? Ich verweise den Herrn Interpellan ten auf die Verhandlungen im preußischen Abgeord netenhause vom 21. Januar 1913 und vom 23. März 1914, die natürlich dem Reichskanzler bekannt waren und gegen die er nie etwas eingewendet hat. Und schließlich, meine Herren, wenn ja ein Eingriff hätte erfolgen sollen, wer kann uns hindern, über
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