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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917,2
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028449Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028449Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028449Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 783
- Protokoll27. Sitzung 837
- Protokoll28. Sitzung 867
- Protokoll29. Sitzung 879
- Protokoll30. Sitzung 917
- Protokoll31. Sitzung 923
- Protokoll32. Sitzung 931
- Protokoll33. Sitzung 957
- Protokoll34. Sitzung 979
- Protokoll35. Sitzung 1059
- Protokoll36. Sitzung 1071
- Protokoll37. Sitzung 1085
- Protokoll38. Sitzung 1147
- Protokoll39. Sitzung 1177
- Protokoll40. Sitzung 1189
- Protokoll41. Sitzung 1201
- Protokoll42. Sitzung 1239
- Protokoll43. Sitzung 1285
- Protokoll44. Sitzung 1315
- Protokoll45. Sitzung 1369
- Protokoll46. Sitzung 1399
- Protokoll47. Sitzung 1445
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1527
- BandBand 1915/1917,2 -
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II. K. 48. Sitzung, am 8. April 1S18 1505 (Abgcordnctcr Günther.) (L) Kollegen Fraßdorf und anderen Herren auch außerhalb des Hauses noch einmal gewissermaßen ein Hausbesitz aufgedrängt werden möchte. (Zuruf des Vizepräsidenten Fräßdorf.) Meine Herren! Wie liegen denn die Verhältnisse? Wir haben vor einigen — etwa 14 Tagen — von der Königlichen Staatsregierung die Statistik über die Ergebnisse der staatlichen Einkommensteuer im Jahre 1914 erhalten, und ich habe sofort einige Zahlen heraus gezogen, um über die Steuerzuschläge unterrichtet zu sein. Nach den Verhältnissen, wie sie im Jahre 1914 nach den Sollbeträgen für die Staatseinkommensteuer ge legen haben, würden 89 Prozent aller Steuerzahler bis 2200 M. Einkommen von den Einkommensteuer zuschlägen befreit bleiben. Nur 11 Prozent — ich sage nur runde Ziffern — werden also von dem Steuerzu schlag getroffen. Meine Herren! 93,73 Prozent der Steuerzahler mit bis zu 3100 M. Einkommen waren in Sachsen vorhanden, also nicht ganz 94 Prozent, mit über 3100—6300 M. Einkommen 4,16 Prozent, mit über 6300—12 000 M. Einkommen 1,21 Prozent, und mit über 12 000 M. Einkommen nur 0,9 Prozent, nicht ein mal 1 Prozent. Meine Herren! Also nicht ganz M 1 Prozent waren Einkommen von über 12000 M. in Sachsen vorhanden, und das war noch in der gün stigen Zeit von 1914, wo die Statistik ausgenommen worden ist. Die Verhältnisse werden in Zukunft we sentlich anders, und zwar sür die niedrigen Einkommen vielleicht auch wesentlich ungünstiger liegen. Noch eins möchte ich dabei erwähnen, daß mit über 50000—100 000 M. Einkommen 1737 physische und 211 nichtphysische Personen, zusammen 1948 Personen eingeschätzt waren und mit über 100 000 M. Einkommen 829 physische Personen und 271 nicht physische, zu sammen 1100 Personen. Ich glaube, in diesen Kreisen kann man den notleidenden Hausbesitz nicht suchen, sondern man wird den notleidenden Hausbesitz zu suchen haben in den Kreisen, die mit bis zu 3300 M. Einkom men eingeschätzt waren, also bei den ungefähr 94 Prozent der steuerzahlenden Bevölkerung. Wir haben es hier mit einer außerordentlich wich tigen Staatsangelegenheit zu tun, daß hier nicht die Verhältnisse bei der großen Mehrheit der Hausbesitzer, die in der Hauptsache zu den kleinen Leuten gehören, sich in einer Weise verschlechtern, die nicht zum Staats wohl ausschlagen kann. Ich glaube, man kann aus den wenigen Zahlen aus der Statistik 1914, die ich eben vor trug, auch Schlüsse auf die Kapitalskraft der meisten Hausbesitzer ziehen; und, meineHerren, (y) es ist wirklich eine Aufgabe staatserhalten der Tätigkeit, einen derartigen Teil unserer Staatsbürger vor dem wirtschaftlichen Zu sammenbruch zu schützen und zu bewahren, (Sehr richtig!) und zwar tut auch Eile not, damit im Sinne der vor liegenden Anträge baldmöglichst Anstalten geschasfeu werden, welche nachstellige Hypothekendarlehen ver mitteln und herausgeben. Meine Herren! Nun ist auch heute von Herrn Kol legen Göpsert nnt Recht auf die Einigungsämter, die auch eine ausführliche Berücksichtigung, soweit ich die Sache übersehen kann, im Berichte erfahren haben, hingewiesen worden. Ich will den großen Nutzen, den die Einigungsämter zweifellos besitzen und auch weiter noch herbeiführen können, nicht bestreiten. Aber ich möchte auch deren Tätigkeit von vornherein nicht über schätzen, um etwa dann mit getäuschten Hoffnungen dazustehen. Die Hauptsache i't, bei aller Wertschätzung für die Einigungsämter, die auch von der Königlichen Staatsregierung, ich glaube, auch vom Königlichen Justizministerium in besonderem Maße empfohlen worden sind und zwar auch mit Recht, wie ich zu geben will, doch, daß der Hausbesitzer Geld bekommt, wenn er solches sür die ihm gekündigte erst^ oder zweite Hypothek be darf. Wenn ihm also, mit anderen Worten gesagt, der Gläubiger seine Hypothek gekündigthat, dann kommt man mit Theorien und auch vielleicht mit Unterhand lungen vor deni Einigungsamt nicht weiter, wenn eben die Notwendigkeit nicht zu bestreiten ist, daß der Gläu biger sein Geld braucht. Von diesem Gesichtspunkte aus hat auch die Königliche Staatsregierung, namentlich das Justiz ministerium, in ihren Erklärungen die Sachlage gewür digt. Denn es sind in solchen Fällen ja nicht nur die Interessen der Hypothekarschuldner zu würdigen, son dern auch die Interessen der Gläubiger. Das hat die Königliche Staatsregierung mit Recht hervorheben müssen. Denn wir müssen auch die Interessen beider Teile wahren, und ich glaube, wenn auch diese Frage ihre Lösung findet in der Weise, wie in dem Bericht angestrebt wird, dann bleibt nur noch eine andere Frage übrig, die ist, daß auch die Hausbesitzer, die in Verzug mit ihrer Zinszahlung sich befinden, die Mög lichkeit erhalten, sich entsprechende Mittel zu beschaffen. Das soll nun und das kann nun, wie die Königliche Staatsregierung nnt Recht hervorgehoben hat, und
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