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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917,2
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028449Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028449Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028449Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 783
- Protokoll27. Sitzung 837
- Protokoll28. Sitzung 867
- Protokoll29. Sitzung 879
- Protokoll30. Sitzung 917
- Protokoll31. Sitzung 923
- Protokoll32. Sitzung 931
- Protokoll33. Sitzung 957
- Protokoll34. Sitzung 979
- Protokoll35. Sitzung 1059
- Protokoll36. Sitzung 1071
- Protokoll37. Sitzung 1085
- Protokoll38. Sitzung 1147
- Protokoll39. Sitzung 1177
- Protokoll40. Sitzung 1189
- Protokoll41. Sitzung 1201
- Protokoll42. Sitzung 1239
- Protokoll43. Sitzung 1285
- Protokoll44. Sitzung 1315
- Protokoll45. Sitzung 1369
- Protokoll46. Sitzung 1399
- Protokoll47. Sitzung 1445
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1527
- BandBand 1915/1917,2 -
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(Präsident.) (L) erster Linie für die Deckung der Hypotheken zinsen sichergestellt werden."? Auch hier wieder gegen 25 Stimmen angenommen. Da ich voraussetze, daß nun alle Meinungsverschieden heiten in bezug auf diesen Antrag klargestellt worden sind, so kann ich wohl den gesamten Antrag, wie er auf S. 45/46 der Drucksache 323 nach dem Beschlusse der Deputation vorliegt, zur Abstimmung bringen? — Die Kammer ist damit einverstanden. Ich frage: Wollen Sie diesen Antrag zum Beschluß er heben? Einstimmig. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir gehen über zu den Mitte lnngen und Be schlüssen über die Ergebnis e des Bereinigungs verfahrens, und zwar zunächst zu a) das Königliche Dekret Nr. 9, den Entwurf eines Gesetzes, eine Abänderung des Gesetzes über die Umgestaltung des Landeskulturrates vom 30. April 1906 betreffend. Berichterstatter Herr Abgeordneter Göpfert. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, über die Ergeb nisse des Vereinigungsverfahrens zu berichten. Berichterstatter Abgeordneter Göpfert: Meine O Herren! Die Erste Kammer hat es nicht vermocht, den Beschlüssen zuzustimmen, die die Zweite Kammer seiner zeit gefaßt hatte, nach welchen sie die Umänderung des Landeskulturrates wünschte, wie es in dem Berichte 1913/14 zum Ausdruck gekommen war. Die Erste Kammer hatte beschlossen, auf ihren Beschlüssen stehenzu bleiben, und dabei ausgeführt, daß, wenn das Gesetz falle, keine Lücke im Gesetze, den Landeskulturrat be treffend, entstehe und daß es erwünscht erscheine, erst nach dem Kriege in die Erwägung der Frage einzutreten, ob nicht der Landeskulturrat in seiner gegenwärtigen Gestaltung sich durchaus bewährt habe. Der Herr Be richterstatter hatte ausgeführt, jedenfalls erscheine es ange bracht, die bessernde Hand, wenn es notwendig wäre, erst dann anzulegen, wenn der Krieg vorüber sei und man sich die Erfahrungen dieses Krieges nutzbar machen könne. Auch Ihre Deputation hat sich unter diesen Um ständen emschlossen, auf ihrem Beschlusse stehenzubleiben, weil eine Lücke in dem Gesetz nicht direkt entsteht. Diese Lücke besteht bereits seit 6 Jahren. Schwierigkeiten haben sich in dieser Zeit nicht ergeben. Deshalb hat Ihre De putation beschlossen, bei ihrem früheren Beschlusse stehen zubleiben und ihre Überzeugung diesem Dekrete nicht zum Opfer zu bringen. Die Verhandlungen in dem Vereiuigungsverfahren sind deshalb ergebnislos verlaufen. j Präsident: Ich frage die Kammer: (y) Will sie bei ihrem Beschlusse stehenbleiben? Einstimmig. Zu den Punkten b—ä muß erst die Erste Kammer Beschluß fassen. Da dieser noch nicht vorliegt, müssen wir eine Mitteilung darüber erst abwarten. Wir können aber inzwischen in unserer Tagesordnung fortfahren und zu Punkt 2 übergehen: Schlutzberatung über den mündlichen Bericht der Finanzdeputation über Kap. 110 des ordentlichen Staatshaus halts-Etats für 1916/17,Reservefonds betreffend, über die Vorbemerkung zu diesem Etat und über den Entwurf des Finanzgesetzes auf die Jahre 1916 und 1917. (Drucksache Nr. 3S7.) Berichterstatter ist Herr Abgeordneter vr. Hähnel. Ich eröffne die Debatte und gebe ihm das Wort. Berichterstatter Abgeordneter vr. Hähnel: Meine sehr geehrten Herren! Der Antrag der Finanz deputation liegt Ihnen unter Nr. 327 vor. Dazu möchte ich noch folgendes bemerken. Was zunächst Kap. 110 anlangt, so entspricht der Antrag der Vorlage. Es wird beantragt: „bei Kap. 110, Reservefonds, a) die Einstellung nach der Vorlage mit 429817 M. zu genehmigen, b) den dazu gestellten Vorbehalt zu genehmigen." Kap. 110 ist das Resultat der Aufstellung, und da im Etat selbst, und zwar bei keinem Kapitel eine Änderung der Einstellungen stattgefunden hat, so bleibt natürlich auch die Einstellung in Kap. 110 unverändert. Die Deputation empfiehlt Ihnen die Annahme. Desgleichen wird empfohlen, die Vorbemerkung zum ordentlichen Staatshaushalts-Etat ebenfalls zu genehmigen. Was nun das Finanzgesetz auf die Jahre 1916/17 anlangt, so beantragt die Deputation: „Die Kammer wolle beschließen: 1. 8 1 in folgender Fassung: „Auf Grund des verabschiedeten StaatS- haushalts-Etats werden die Gesamteinnahmen und die Gesamtausgaben des ordentlichen Staatshaushalts für jedes der Jahre 1916 und 1917 auf die Summe von 492009408M festgestellt und wird zu außerordentlichen Staatszwecken für diese beiden Jahre über dies noch ein Gesamtbetrag von 64743500 M. hiermit ausgesetzt." anzunehmen;" Weiter wird empfohlen:
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