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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917,2
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028449Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028449Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028449Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-03-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 783
- Protokoll27. Sitzung 837
- Protokoll28. Sitzung 867
- Protokoll29. Sitzung 879
- Protokoll30. Sitzung 917
- Protokoll31. Sitzung 923
- Protokoll32. Sitzung 931
- Protokoll33. Sitzung 957
- Protokoll34. Sitzung 979
- Protokoll35. Sitzung 1059
- Protokoll36. Sitzung 1071
- Protokoll37. Sitzung 1085
- Protokoll38. Sitzung 1147
- Protokoll39. Sitzung 1177
- Protokoll40. Sitzung 1189
- Protokoll41. Sitzung 1201
- Protokoll42. Sitzung 1239
- Protokoll43. Sitzung 1285
- Protokoll44. Sitzung 1315
- Protokoll45. Sitzung 1369
- Protokoll46. Sitzung 1399
- Protokoll47. Sitzung 1445
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1527
- BandBand 1915/1917,2 -
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844 II. K. 27. Sitzung, am I. März 1916 (Abgeordneter Nitzschke lLeutzschs.) (L) Allgemeinheit die Kosteu für eine derartig leichtfertige Geschäftsführung in einer Gemeinde M tragen hat. Meine Herren! Wenn ich auch diese einzelnen Punkte kritisch beleuchtet habe, so geben wir doch im großen und ganzen unsere Zustimmung zu dem Nach tragsetat selbst, und wir erkennen an, daß sonst von allen Stellen mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit gearbeitet worden ist. Wir bringen das sehr gern zum Ausdruck, und wir sind bereit, in der Finanzdepu- tation L Weiler an dem Dekrete mitzuarbeiten. (Beifall.) Präsident: Das Wort hat der Herr Vizepräsident Fräßdorf. Vizepräsident Fraßdorf: Meine Herren! Ich habe nur zu erklären, meine politischen Freunde verzichten bei der heutigen Beratung auf eine eingehende Aus sprache über das vorliegende Dekret. Wir werden Ge legenheit nehmen, die einzelnen Posten in der Depu tation nachzuprüfen, und werden dort dazu Stellung nehmen. Ich kann für meine Person nur meine Be friedigung über einzelne eingestellte Posten zum Aus druck bringen. Im übrigen finde ich aber auch An sätze, welche die sozialdemokratische Fraktion nach ihrer grundsätzlichen Stellung zu den betreffenden Fragen M nicht bewilligen wird. Wir behalten uns also zu den einzelnen Kapiteln unsere Entschließung vor. Präsident: Das Wort hat der Herr Kultusminister. Staatsminister vvr. Beck: Meine Herren! Nur ein Wort! Der Herr Abgeordnete Nitzschke hat eine Be wegung meines Kopfes zu einer seiner Bemerkungen in einem Sinne gedeutet, über den ich keine falsche Auffassung aufkommen lassen möchte. Ich will ausdrücklich erklären, daß das Schütteln meiner Kopfes lediglich die Verwun derung bedeuten sollte über die Möglichkeit der von dem Herrn Abgeordneten Nitzschke angeführten Tatsache. (Heiterkeit.) Präsident: Das Wort hat der Herr Finanzminister. Staatsminister v. Seydewitz: Meine sehr ge ehrten Herren! Gestatten Sie mir nur eine kurze Bemer kung gegenüber den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Nitzschke. Er hat bemängelt, daß die Bedingungen für die Verzinsung und Rückzahlung der staatlichen Darlehen verschieden seien und hat darin eine gewisse Ungleich heit erblicken zu sollen geglaubt. Meine Herren! Die Bedingungen sind im einzelnen je nach den besonderen Verhältnissen ohne Ansehen der Person, nur nach sach lichen Rücksichten festgestellt worden. Die Verhältnisse liegen eben verschieden. Man wird z. B. einer Erwerbs- M gesellschaft, die Kapital aufnimmt, um ihren Erwerb zu fördern, andere Bedingungen stellen müssen als einer Ge meinde, die dar Geld zu gemeinnützigen Zwecken verwendet— (Zurufe der Herren Abgeordneten Nitzschke und Hettner.) gewiß, oder wenn das Darlehen sonst an Personen vergeben wird, die damit nicht größeren Gewinn Herauszuwirtschaften gedenken. Ich wiederhole, daß die Entschließungen nach eingehenden Erwägungen durchaus unparteiisch und sachlich gefaßt worden sind. (Sehr richtig! rechts.) Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Es liegt der Antrag vr. Hähnel vor, der folgendermaßen lautet: „die Kammer wolle beschließen, Dekret Nr. SI zur Beratung der Finanzdeputation zu über weisen." Will die Kammer so beschließen? Einstimmig. Punkt 2 der Tagesordnung: Schlutzberatung über den mündlichen Bericht der Finanzdepu- tation über Kap. 99,199 nnd 191 des ordent lichen Staatshanshalts-Etats für 1916/17, Taubstummenanstalten, Stiftungsmäßige und privatrechtliche Leistungen der Staatskasse sür Kirchen- und Schulzwecke sowie Allgemeine nnd unvorhergesehene Ausgaben im Geschäfts bereiche des Ministeriums des Kultus nnd öffentlichen Unterrichts betreffend. (Drucksache Nr. 186.) Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Schwager. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Bericht erstatter das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Schwager: Meine Herren! Kap. 99, Taubstummenanstalten, zerfällt in die Abteilungen und 8, und zwar unter in die staatlichen Taubstummenanstalten in Dresden und Leipzig und unter 8, Zwecke des Taubstummenwesens und der Taubstummenanstalten. Der Finanzdeputation ist eine besondere Übersicht darüber vorgelegt worden, wie sich die Einnahmen und Ausgaben auf die beiden staatlichen Anstalten Dresden und Leipzig verteilen. Danach betragen die Einnahmen bei der staatlichen Taubstummenanstalt in Dresden 43890 M., die Ausgaben 308088 M. ES macht sich also ein Zuschuß bei dieser Anstalt in Höhe von 264198 M. nötig. Bei der Anstalt in Leipzig betragen
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