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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/1917,2
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/16,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028449Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028449Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028449Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1916-03-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/1917,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 783
- Protokoll27. Sitzung 837
- Protokoll28. Sitzung 867
- Protokoll29. Sitzung 879
- Protokoll30. Sitzung 917
- Protokoll31. Sitzung 923
- Protokoll32. Sitzung 931
- Protokoll33. Sitzung 957
- Protokoll34. Sitzung 979
- Protokoll35. Sitzung 1059
- Protokoll36. Sitzung 1071
- Protokoll37. Sitzung 1085
- Protokoll38. Sitzung 1147
- Protokoll39. Sitzung 1177
- Protokoll40. Sitzung 1189
- Protokoll41. Sitzung 1201
- Protokoll42. Sitzung 1239
- Protokoll43. Sitzung 1285
- Protokoll44. Sitzung 1315
- Protokoll45. Sitzung 1369
- Protokoll46. Sitzung 1399
- Protokoll47. Sitzung 1445
- Protokoll48. Sitzung 1475
- Protokoll49. Sitzung 1527
- BandBand 1915/1917,2 -
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II. K. 27. Sitzung, am 1. März 1916 (Präsident.) (4) Staatshaushalts-Etats für 1916/17, Münze betreffend. (Druckfache Nr. 186.) Berichterstatter Herr Abgeordneter Müller (Zwickau). Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Bericht erstatter das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Müller (Zwickau): Meine Herren! Das Kap. 15 gehört zu den sogenannten ruhigen Kapiteln des Staatshaushaltes. Es steht demnach einer sofortigen glatten Erledigung des Kapitels nichts im Wege, und ich beantrage: ,,Die Kammer wolle beschließen: bei Kap. 15, Münze, nach der Vorlage a) die Einnahmen mit 18158 M. zu genehmigen, d) die Ausgaben mit 18 158 M. zu bewilligen. Vizepräsident Opitz: Zum Wort hat sich niemand gemeldet. Ich schließe die Debatte. Wir schreiten zur Abstimmung. Ich habe die Kammer zu fragen: Will sie dem vorliegenden Anträge ihrer Deputation entsprechend beschließen: beiKap. 15, Münze, nach der Vorlage a) die Einnahmen mit 18158 M. zu ge- nehmigen? Einstimmig. d) die Ausgaben mit 18158 M. zu be willigen? Einstimmig. Wir kommen nun zu Punkt 4 der Tagesordnung: Schlutzberatuug über den mündlichen Bericht der Finanzdeputation «i über das Königliche Dekret Nr. 11, die Einnahmen und Ausgaben bei dem Domänenfonds in den Jahren 1913 und 1914 betreffend. (Drucksache Nr. 175.) (S. M. I. K. Nr.12S. 131 flg.) Berichterstatter Herr Abgeordneter Rentsch. Ich eröffne die Debatte und erteile zunächst dem Herrn Berichterstatter das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Rentsch: Meine Herren! Tas Königliche Dekret 11, welches die Nach weisungen über die Einnahmen und Ausgaben bei dem Domänenfonds in den Jahren 1913 und 1914 enthält, ist bereits von der Hohen Ersten Kammer in deren schrift lichem Bericht Nr. 42 vom 26. Januar 1916 eingehend behandelt worden. Einige von der dritten Deputation der Ersten Kammer an die Regierung gestellte Anfragen und gewünschte Aufklärungen haben ihre Erledigung ge- (V) funden. Die summarischen Übersichten gliedern sich in Aus gaben und Einnahmen beim Domänen gut und 8 in solche beim Staatsgut, das nicht zum Domänengut gehört. Sie weisen einen Bestand am Jahresschlüsse 1914 von zusammen 2606987 M. 70 Pf. nach. Hiervon ent fallen auf das Domänengut 2256379 M. 5 Pf. und auf das Staatsgut, das nicht zum Domänenfonds gehört, 350608 M. 65 Pf. In der Tabelle 8 haben wir es bisher mit einem „MinusfondS" zu tun gehabt, so daß wir infolge eines Grundstücksverkaufes daselbst die er freuliche Tatsache eines aktiven Bestandes zum ersten mal ersehen können. Über den Begriff „erheblich", nach welchem die Zu stimmung der Stände nötig wird, wenn Grundstücke von derartigem Umfange veräußert werden sollen, die zum Staatsvermögen, aber nicht zum Staatsgut gehören, ist bei den Verhandlungen in der Ersten Kammer für die nächste Folgezeit der Wert von ,,über 300000 M." als ausschlaggebend bezeichnet worden. Wir werden daran um so weniger etwas zu ändern brauchen, als wir immer noch der gesetzlichen Regulierung dieser Angelegen heit mit der nach dem Kriege endlich zu erwartenden, längst angeregten Vorlage eines besonderen Gesetzentwurfes doch wohl noch entgegensetzen dürfen. Beim Domänengute betragen in dem Berichts zeitabschnitt, einschließlich 1119372 M. 82 Pf. Bestand am Anfänge des Jahres 1913, die Einnahmen 3087012 M. 53 Pf. und die Ausgaben 830633 M. 48 Pf. Bei dem Staatsgute 8, das nicht zum Domänen- gute gehört, betragen die Einnahmen 432588 M. 24 Pf., wovon ein Fehlbetrag am Anfänge des Jahres 1913 von 21147 M. 29 Pf. abgeht, so daß die Ein nahmesumme sich nur auf 411440 M. 95 Pf. beziffert. An Ausgaben sind in Tabelle 8 60832 M. 30 Pf. vorhanden, mithin der bereits oben erwähnte Bestand von 350608 M. 65 Pf. Aus den ausgelegten Tabellen wollen Sie ersehen, daß bei den vorgenommenen Grundstücksoerkäufen ganz erhebliche Preise erzielt, andererseits aber bei Neu erwerbungen nur mäßige Preise angelegt worden sind. An Domänen und Staatsgut sind, niit Ausschluß der Forstgrundstücke, nach Tabelle ^la 4 da 10,631 a und nach Tabelle Id 1 da 65,360 a veräußert worden. An Forstgrundstücken — Tabelle ^11 — wurden 104 da 60 1299 a veräußert. Zusammen ergibt dies eine ver äußerte Fläche von 110 da 36,1239 a.
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