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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/17,3
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/17,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028450Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028450Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028450Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1915/17
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-05-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/17,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll50. Sitzung 1579
- Protokoll51. Sitzung 1585
- Protokoll52. Sitzung 1591
- Protokoll53. Sitzung 1597
- Protokoll54. Sitzung 1611
- Protokoll55. Sitzung 1617
- Protokoll56. Sitzung 1673
- Protokoll57. Sitzung 1695
- Protokoll58. Sitzung 1705
- Protokoll59. Sitzung 1773
- Protokoll60. Sitzung 1795
- Protokoll61. Sitzung 1831
- Protokoll62. Sitzung 1843
- Protokoll63. Sitzung 1855
- Protokoll64. Sitzung 1873
- Protokoll65. Sitzung 1911
- Protokoll66. Sitzung 1925
- Protokoll67. Sitzung 1933
- Protokoll68. Sitzung 1937
- Protokoll69. Sitzung 1943
- Protokoll70. Sitzung 1991
- Protokoll71. Sitzung 2011
- Protokoll72. Sitzung 2037
- Protokoll73. Sitzung 2085
- Protokoll74. Sitzung 2145
- Protokoll75. Sitzung 2193
- Protokoll76. Sitzung 2301
- Protokoll77. Sitzung 2363
- BandBand 1915/17,3 -
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1940 H K. 68. Sitzung, (Abgeordneter Nitzschke (Leutzsch).) Elektrizitätsversorgung einzugehen. Über diese sind wir uns vollständig einig gewesen; Beweis: der ein stimmige Beschluß beider Kammern. Wir warten jetzt die Weiterentwicklung ab und sehen dem vom Herrn Finanzminister in Aussicht gestellten Haushalts pläne mit besonderem Interesse entgegen. Meine Herren! Das Elektrizitätsunternehmen ist ein staatliches Unternehmen, das in der Etatisierung vollständig unabhängig vom Staatshaushaltsplan ge führt werden muß aus Gründen, die im Dekret schon genügend zum Ausdruck gebracht werden. Ich möchte aber noch darauf Hinweise», daß die Wirtschaftlichkeit des ganzen Unternehmens in weitem Maße davon abhängt, ob und wann sich die großen Bedarfsbezirke der staatlichen Elektrizitätsversorgung anschließen. Es wird bei den Verhandlungen, die sich notwendig machen, erforderlich sein, daß den in Frage komnienden großen Gemeinden und anderen Bedarfsbezirken ein vollständig klares Bild über die Entwicklung der staatlichen Elektrizitätsversorgung gegeben werden kann. Das wird nur möglich sein, wenn ein besonderer Haushalt für das ganze Unternehmen eingerichtet wird. Schon aus diesem Grunde begrüßen wir das Dekret. Meine Herren! Es ist dann auch von dem Herrn (8- Finanzminister darauf hingewiesen worden, daß eine kaufmännische Buchführung eingeführt werden soll. Ich möchte mich hier dem Wunsche des Herrn Ab geordneten Biener anschließen und betonen, daß es schließlich hierbei nicht bleiben darf, daß man nament lich auch besonderen Wert darauf legen muß, daß in dem ganzen Unternehmen auch der kaufmännische Geist zu Hause ist, ein Wunsch, den wir mit Nachdruck bei der Beratung im vorigen Jahre zum Ausdruck ge bracht haben. (Bravo! in der Mitte.) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeord nete Schwager. Abgeordneter Schwager: Meine Herren! Meine politischen Freunde stimmen der Überweisung an die Gesetzgebung«- und Finanzdeputation zu. Wenn ich zu dem vorliegenden Dekret einige Ausführungen mache, so begrüßen wir, daß in der Begründung auf S. 3 ausgeführt wird, daß das staatliche Elektrizi tätsunternehmen die Aufgabe hat, das Königreich Sachsen einheitlich mit billigem elektrischem Strom zu versorgen. Das Unternehmen soll auch nach kauf männischen Grundsätzen zu leiten sein und die kauf männische Buchführung einrichten. Auch das be- am 2. Mai 1917 grüßen wir. Die Trennung in einen ordentlichen und !c! - einen außerordentlichen Haushaltsplan halten wir für gegeben, sowie auch die jährlichen Überweisungen als Erneuerungsrücklage. Über die Höhe der Rücklage, die aus mindestens drei Millionen gebracht werden soll, wie das Dekret besagt, wird man sich in den Deputa tionen schlüssig Werder: müssen. Wenn in der Begrün düng weiterhin gesagt wird, daß es sich mitunter nicht vermeiden lassen wird, den Anleihebedars bis zur Re gelung einer Anleihe zunächst durch Vorschüsse aus den: allgemeinen Staatsvermögen zu decken, so finden wir diese Maßnahmen in der jetzigen Zeit, in der viel Ka pital in Kriegsanleihe angelegt worden ist, durchaus berechtigt. Man wird bessere Zeiten abwarten müssen, bis das Geld wieder flüssiger wird, während man mit den: weiteren Ausbau des Elektrizitätswerkes nicht zurückhalten kann. Denn schon jetzt rechnet man in der Lausitz damit, daß das staatliche Werk über seine jet zige Anlage Strom abgeben wird. Wird doch das Unternehmen, welches in der Nähe des staatlichen Elektrizitätswerkes jetzt errichtet werden soll, allein zirka 24 Millionen Kilowatt im Jahre brauchen. Ich zweifle auch nicht, daß bereits bestehende Kraftwerke in der Laufitz weiteren Strom abnehmen werden, vorausgesetzt, daß von selten der Negierung die fest gelegten „Richtlinien" erfüllt Werder: und das Elek- o> trizitätsuniernehmen nicht ein auf Erwerb gerich tetes sein wird, daß es also nicht auf Geldgewinn abzielen, sondern die Förderung der Landeswohl- sahrt durch billige Abgabe vor: elektrischem Strom betreiben will. (Sehr richtig! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Ich möchte die Zusicherung, die die Staatsregierung in dieser Hinsicht auf S. 8 des Dekrets gibt, nochmals besonders unterstreichen und noch besonders Hinweisen auf die in der ersten Zeile auf S. 8 in Sperrdruck ge setzten Worte „auf Erwerb". Es sind dies die ein zigen gesperrt gedruckten Worte in der fünf Seiten langen Begründung. Meine Herren! Ich habe Gelegenheit gehabt, in einen Vertragsentwurf, betreffend Stromabgabe vom Werk Hirschfelde, Einblick zu nehmen, von dem ich die Überzeugung gewonnen habe, daß der Staat seine gewinnbringenden Vorteile wahrnimmt, wenn es gilt, mit ihm Geschäfte zu machen. Diesen Vertrag habe ich nicht so auffassen können, daß es der Staat nicht auf Erzielung von Geldgewinn absieht. Die betreffende Gemeinde hat daher zurzeit auch von dem Vertragsabschluß Abstand genommen.
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