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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/17,3
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/17,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028450Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028450Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028450Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1915/17
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/17,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll50. Sitzung 1579
- Protokoll51. Sitzung 1585
- Protokoll52. Sitzung 1591
- Protokoll53. Sitzung 1597
- Protokoll54. Sitzung 1611
- Protokoll55. Sitzung 1617
- Protokoll56. Sitzung 1673
- Protokoll57. Sitzung 1695
- Protokoll58. Sitzung 1705
- Protokoll59. Sitzung 1773
- Protokoll60. Sitzung 1795
- Protokoll61. Sitzung 1831
- Protokoll62. Sitzung 1843
- Protokoll63. Sitzung 1855
- Protokoll64. Sitzung 1873
- Protokoll65. Sitzung 1911
- Protokoll66. Sitzung 1925
- Protokoll67. Sitzung 1933
- Protokoll68. Sitzung 1937
- Protokoll69. Sitzung 1943
- Protokoll70. Sitzung 1991
- Protokoll71. Sitzung 2011
- Protokoll72. Sitzung 2037
- Protokoll73. Sitzung 2085
- Protokoll74. Sitzung 2145
- Protokoll75. Sitzung 2193
- Protokoll76. Sitzung 2301
- Protokoll77. Sitzung 2363
- BandBand 1915/17,3 -
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2086 II- K. 73. Sitzung, (Präsident.) Präsident vr. Vogel eröffnet die Sitzung 11 Uhr 40 Minuten vormittags. Präsident: Die Sitzung ist eröffnet. Entschuldigt sind für heute die Herren Abgeord neten Beda, vr. Böhme, Born, Clauß und Bleyer, alle Herren wegen dringender Geschäfte. Ehe ich mit Punkt 1 der Tagesordnung beginne, möchte ich rasch einen an mich gekommenen Wunsch noch Vorschlägen, daß wir Punkt 3 und 4 in der Debatte vereinigen. Natürlich wird getrennt darüber berichtet. Die Kammer ist damit einverstanden. Wir treten in die Tagesordnung ein: 1. Interpellation der Abgeordneten Vr. Kaiser, vr. Niethammer und Genossen, Aufhebung des Jesuitengesetzes betreffend. (Drucksache Nr. 382.) Ich frage die Königliche Staatsregierung, ob sie bereit ist, die Interpellation zu beantworten? (Staatsminister vvr. Beck: Die Staatsregierung ist bereit.) Die Interpellation lautet: „Welche Stellung hat die Königliche Staats regierung im Bundesrate zur Aufhebung des § 1 des Jesuitengesetzes eingenommen und welche Be- . . deutung mißt sie gegenüber dem durch diese Auf hebung im Reiche geschaffenen Rechtszustande dem § 56 Absatz 2 der sächsischen Verfassungsurkunde bei?" Zur Begründung dieser Interpellation erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten vr. Kaiser. Abgeordneter Vr. Kaiser: Am 19. April dieses Jahres hat der Bundesrat eine Entschließung gefaßt, die nach mehreren Richtungen hin etwas aus dem Rahmen des Gewöhnlichen herausfiel, und zwar zu nächst nach einer formellen Seite hin. Die Entschlie ßung richtete sich nicht auf ein Gesetz oder auf einen Beschluß des Reichstags, der in den letzten Zeiten ge faßt worden wäre, sondern griff zurück auf das Jahr 1913. In diesem Jahre hat der Reichstag mit Mehr heit beschlossen, den noch bestehenden Rest des Jesuiten gesetzes aufzuheben. Der Bundesrat hatte 4 Jahre lang seine Zustimmung zu diesem Beschlusse nicht gegeben; und jetzt nach 4 Jahren plötzlich, ohne daß eine noch malige Verhandlung im Reichstag stattgefunden hätte, griff er auf diesen Beschluß zurück und veröffentlichte ihn als Gesetz, über die rechtliche Zulässigkeit des Verfahrens will ich nicht sprechen. Sie scheint gegeben zu sein. Es wird also möglich sein, daß der Bundes rat auch künftighin auf alte Beschlüsse des Reichstags zurückgreift. Gewisse Überraschungen werden dabei am 10. Mai 1917 manchmal nicht ausbleiben. Wir werden also erleben (0) können, daß, wenn bereits die Zusammensetzung des Reichstags eine andere geworden ist, der alte Geist, der früher aus ihm gesprochen hat, wieder zum Leben erweckt wird dadurch, daß der Bundesrat auf diese alten Beschlüsse nach Jahren zurückgreift. Wir müßen uns mit der Tatfache abfinden, daß das Jesuitengefetz nunmehr aufgehoben ist. Aber, meine Herren, noch nach einer anderen Richtung hin, die nicht formeller Natur ist, ist diese Entschließung des Bundesrats etwas aus dem Rahmen des Gewöhn lichen Herausfallendes gewesen. Als zu Beginn des Krieges das Wort vom Burg frieden geprägt wurde, waren wir vor allen anderen Parteien überzeugt, daß in dem Burgfrieden die Ver sicherung begründet sei, daß der Besitzstand, den ein zelne Parteien und einzelne Bürger in Deutschland sich auf politischem Gebiet erobert hatten, auch für die Dauer des Krieges gewahrt bliebe. Mit der Auf hebung des Jesuitengesetzes hat sich nun der Bundes rat auf ein Gebiet begeben, das so heiß umstritten ge wesen ist wie selten eins. Ich will in diesem Augen blick einmal dahingestellt sein lassen, wer in diesem Kampf recht hat, aber das eine müssen wir doch sagen, daß der Besitzstand, und zwar der politische Besitz stand, insbesondere soweit er die von uns vertretenen Kreise und Ideen anlangt, durch diesen Beschluß des Bundesrats entgegen dem Sinne des sogenannten Burgfriedens auf das tiefste erschüttert und angegriffen worden ist. (Abgeordneter Hettner: Sehr richtig!) Meine Herren! Das hat doch immerhin recht be denkliche Konsequenzen, vor allen Dingen gegenüber uns, die wir bisher den Burgfrieden gewahrt haben wie selten andere Parteien, die ihn auch wahren wollen während der Zeit dieses Krieges, um nicht durch innere Streitigkeiten den Sieg über die äußeren Streitigkeiten zu erschweren. Aber, meine Herren, wir dürfen uns nicht verhehlen, daß gerade durch diesen Schritt des Bundesrats dieser innere Friede, den wir festgehalten haben, auf der anderen Seite ge brochen worden ist. Denn darüber kann auch die Reichs regierung nicht im Zweifel gewesen sein, daß dieser Schritt nicht ohne lebhaften Protest von feiten der Be troffenen hingenommen, sondern wie ein Schlag empfunden werden würde, der uns mitten in diesen Kriegszeiten versetzt worden ist. Ich bin darauf ge faßt, daß gerade diejenigen Kreise, die den Bundes rat zur Aufhebung des Jesuitengesetzes jetzt gedrängt
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