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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1915/17,3
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1915/17,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028450Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028450Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028450Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1915/17
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1917-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1915/17,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll50. Sitzung 1579
- Protokoll51. Sitzung 1585
- Protokoll52. Sitzung 1591
- Protokoll53. Sitzung 1597
- Protokoll54. Sitzung 1611
- Protokoll55. Sitzung 1617
- Protokoll56. Sitzung 1673
- Protokoll57. Sitzung 1695
- Protokoll58. Sitzung 1705
- Protokoll59. Sitzung 1773
- Protokoll60. Sitzung 1795
- Protokoll61. Sitzung 1831
- Protokoll62. Sitzung 1843
- Protokoll63. Sitzung 1855
- Protokoll64. Sitzung 1873
- Protokoll65. Sitzung 1911
- Protokoll66. Sitzung 1925
- Protokoll67. Sitzung 1933
- Protokoll68. Sitzung 1937
- Protokoll69. Sitzung 1943
- Protokoll70. Sitzung 1991
- Protokoll71. Sitzung 2011
- Protokoll72. Sitzung 2037
- Protokoll73. Sitzung 2085
- Protokoll74. Sitzung 2145
- Protokoll75. Sitzung 2193
- Protokoll76. Sitzung 2301
- Protokoll77. Sitzung 2363
- BandBand 1915/17,3 -
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II. K. 73. Sitzung, am 10. Mai 1917 2105 (Sekretär Koch.) (^) Der Staat—gestern istunsdas von der rechten Seite des Hauses ja nahegelegt und ausgeführt worden — hat durchaus das Recht, den Besitz einzuschränken, wenn es im Sinne des Gemeinwohles ist. Das Reich hat das zu einem gewissen Grade gesetzlich auch anerkannt, in dem es in dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmt, daß Landesgesetze, die eine der artige Vorschrift bringen, von der Reichsgesetzgebung unberührt bleiben. Dann will ich noch weiter kurz auf die Rechte des Wels Hinweisen. Der Adel ist es namentlich gewesen, der den Boden für die Orden bereitet hat, und er be reitet ihn auch jetzt noch, wie man wieder gelesen hat. Kurz und gut, ich beschränke mich auf die genannten Vorrechte, die den Kirchen, insbesondere auch den Orden zustehen. Es sind durchaus nicht alle. Unsere Meinung ist nun: solange derartige Vorrechtebe stehen, haben wir keinen Grund, an dem Zu stande, der gegenwärtig in Sachsen in be zug auf den Orden herrscht, irgend etwas zu ändern. Ebenso wie die Kirche frei sein will, muß auch der Staat frei sein, und das ist er eben bis jetzt noch nicht. Wir wollen beides. Selbstverständlich darf auch der Staat andererseits Übergriffe in sein Gebiet nicht dulden, wie das zum Beispiel bei der D) Gerichtsbarkeit von mir schon erwähnt worden ist. Erst dann, wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wenn die Vorrechte der Kirchen und Orden beseitigt sind und wenn der Staat gewillt ist, Übergriffe in sein Gebiet abzuweisen, erst dann kann die volle Toleranz durch geführt werden; (Sehr richtig! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) und für diese treten wir auch ein. Im übrigen scheint mir doch die Besorgnis vor dem Jesuitenorden etwas übertrieben. (Sehr richtig! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Wir müssen bedenken, daß das Jesuitengesetz in seiner jetzigen Form nur ein Torso war, nur ein Rest war, daß der § 2 schon längst aufgehoben war. Wir müssen auch weiter bedenken, daß verwandte Orden längst zu gelassen sind, die früher verboten waren, wie zum Bei spiel der Redemptoristen-Orden. Dann meine ich doch auch, die Hofsnung istnicht völlig von der Hand zu weisen, daß der Orden sich mit der Zeit ändert, trotz des be kannten Wortes: 8int ut 8un(, aut^ non sint. Es darf auch darauf verwiesen werden, daß in früheren Zeiten, in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges Jesuiten her vorragend tätig gewesen sind, Auswüchse des Aber glaubens zu beseitigen. Ich erinnere an den Jesuiten (v) Friedrich von Spee, der den Hexenprozeß aufs schärfste bekämpft hat in einer Zeit, wo selbst Protestanten noch für den Hexenprozeß eintraten. Also ich glaube, die Hoffnung ist nicht ganz unberechtigt, daß doch auch mit der Zeit ein anderer Geist in diesen Orden einziehen kann. Im übrigen aber meinen wir, daß die ganze geistige Verfassung der Zeit anders geworden ist, so daß der Orden, selbst wenn er wollte, den unheilvollen Ein fluß von früher nicht mehr ausüben könnte. Wir sind doch nicht mehr das Volk, das in mittelalterlicher Autorität gebunden ist wie in srüheren Zeiten; die all gemeine Volksbildung, dann weiter das spürbare Zu sammenwachsen weiter Volkskreise durch den Krieg, dann die ganze Richtung der Gegenwart aus das staat liche und kulturelle Ziel wird doch schließlich nicht ohne Wirkung bleiben, das alles wird schließlich mit dazu beitragen, die Gefahr des Jesuitenordens in etwas anderem Licht erscheinen zu lassen. Also bauen wir nur unser Staatswesen volkstümlich auf, suchen wir alle Vorrechte zu beseitigen, richten wir unser Augen merk auf die hohen Kulturziele, dann ficht uns kein Orden etwas an! (Lebhaftes Bravo! beider Fortschrittlichen Volkspartei.) Vizepräsident Fraßdorf : Das Wort hat der Herr Abgeordnete vr. Niethammer. Abgeordneter vr. Niethammer: Meine Herren! Wir sind dem Herrn Kultusminister sehr dankbar für die Ausführungen, die uns, wie mein Parteifreund vr. Kaiser schon hervorgehoben hat, nicht überraschen, sondern die wir von dieser Stelle zu hören gehofft hatten. Wir wissen es hoch zu schätzen, daß die König liche Staatsregierung, gedeckt durch die Zustimmung Sr. Majestät des Königs, in dieser schweren Zeit rückhaltlos das wiederholt, was in den Kämpfen um die Verfassung unseres sächsischen Volkes eine so große Rolle gespielt hat. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Aber wenn der Herr Minister daran die Schlußfolge rung geknüpft hat, daß das sächsische Volk infolgedessen volle Beruhigung schöpfen könne, so bedauere ich doch, das einschränken zu müssen. Unser Sachsenland ist zu klein, als daß nicht, wenn von den Grenzen her die Jesuiten freie Ausübung ihrer Tätigkeit haben, dies doch die schwerste Sorge für unser Land mit sich bringen müßte.
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