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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-07-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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Reserve und Landwehr vom 22. Juni 1871 betreffend." Referent Geh. Rath von König l (Derselbe verliest die Ständische Schrift.) Hat Jemand gegen die eben verlesene Ständische Schrift etwas zu erinnern? — Wenn es nicht geschieht, erkläre ich dieselbe für genehmigt und wird dieselbe nun mehr an die Zweite Kammer abzugeben sein. Die nächste Ständische Schrift ist zu verlesen vom Herrn Bürgermeister Hennig und betrifft das „Aller höchste Decret Nr. 64, Einführung einer neuen Gebührentaxe für die Kostenberechnungen der Verwaltungsbehörden erster Instanz be treffend." Ich bitte Herrn Bürgermeister Hennig, dieselbe zu verlesen. (Bürgermeister Hennig verliest dieselbe.) Bürgermeister Hennig: In der Zweiten Kammer - hat die Schrift vorschriftsmäßig ausgelegen. Präsident vonZehmen: Insofern Niemand gegen die ^ben verlesene Ständische Schrift Etwas zu erinnern hat, erkläre ich dieselbe auch diesseits für genehmigt und wird sie nunmehr zum Abgang zu bringen sein. Es ist nur noch eine Ständische Schrift zu verlesen über „7 Petitionen, die Errichtung von Semi naren, eines Gymnasiums oder Lehrersemi nars in Radeberg, Superintendentur in Oels- nitz, u.s.w. betreffend." Dieselbe würde zu verlesen sein vom Herrn Kammer herrn von der Planitz; derselbe ist als Mitglied von der Finanzdeputation gegenwärtig durch ständische Geschäfte abgehalten und ich bitte daher Herrn Secretär Löhr, sie statt seiner zu verlesen. (Während der Verlesung tritt der Herr Staatsminister von Nostitz-Wallwitz ein.) Secretär Bürgermeister L ö^h r: Es hat diese Ständische Schrift bei der Zweiten Kammer vorschriftsmäßig bis zum 27. d. Mts. zur Einsicht bereits ausgelegen. Präsident vonZehmen: Hat Jemand gegen diese Ständische Schrift etwas zu erinnern? Wenn dies nicht geschieht, erkläre ich sie auch diesseits für genehmigt und wird sie zum Abgang zu bringen sein. Wir gehen über zur Tagesordnung und zwar zum ersten Gegenstand: „Mündlicher Bericht der vier ten Deputation über die Petition Lorenz und Genossen in Glauchau um Aufhebung eines Bau Verbots."*) >) M. U. K. S. 1760s. Referent ist Herr von Metzsch. Referent Oberschenk von Metzsch: Ich erlaube mir zuerst die Anfrage, ob von dcrVorlcsung der Petition abgesehen werden soll? Präsident vonZehmen: Ist die Kammer damit einverstanden, daß von der Verlesung der Petition abge- ehen werde? — Einstimmig. Referent Obermundschenk von Metzsch: In der vorliegenden, an die Ständeversammlung und zwar zu nächst an die Zweite Kammer gerichteten, auch dort bereits am 2. dieses Monats berathenen Eingabe beschweren sich Robert Lorenz und Genossen in Glauchau darüber, daß sie in allen Instanzen mit einem Gesuch um Wiederauf hebung eines Bauverbots abgewiesen worden sind. Sie beabsichtigten nämlich, das Terrain in Glauchau, was zwischen Waldenburg und der niederen Muldenstraße liegt, mit Häuserquerreihen zu bebauen und sind auf ihr zunächst bei dem dortigen Stadtrath als Localpolizeibchvrde eingebrachtes Gesuch von selbigem auf Grund eines Gut achtens des Wasserbaudirectors Baurath Lehmann abfällig beschieden worden. Auf eingewandten Recurs hat die Kreishauptmannschaft zu Zwickau denselben verworfen. Hierauf haben sie anderweit recurrirt an das königl. Mi nisterium des Innern. Das königl. Ministerium des Innern erörterte vor Fassung der hauptsächlichen Ent schließung nochmals die Sache an Ort und Stelle und zwar nicht allein durch den Sachverständigen des königl. Ministeriums des Innern, Baurath Lehmann, sondern auch durch die oberste Wasserbaubehörde, die wir überhaupt besitzen, den Herrn Wasserbaudirector Schmidt allhier. Beide Herren sprachen sich bei der angestellten Erörterung einstimmig dahin aus, daß eine Bebauung des fraglichen Terrains mit Häuserquerreihen im strompolizeilichen In teresse unzulässig sei, namentlich betonte in dem betreffen den Protokoll Herr Wasserbaudirector Schmidt, daß die Erhaltung der Fluthrinne in der von dem Herrn Baurath Lehmann früher vorgeschriebencn Breite zum Schutze des Eisenbahndammes, sowie der Strombrücke unbedingt noth wendig sei. Hierauf hat das königl. Ministerium des Innern in einer den Recurs verwerfenden Verordnung sich dahin ausgesprochen, daß mit Rücksicht auf die von den Muldenwässern bei der Hochsluth vom Jahre 1858 erreichten Höhe die Erhaltung einer Fluthrinne des Muldenhochwassers nicht allein im besonderen, sondern auch im allgemeinen strompolizeilichen Interesse, um also namentlich die Anstauung der Fluthen und daraus er folgende erhebliche Gefahr für das gesammteJnunoationL- gebiet zu verhüten, unbedingt nothwendig sei. Die Zweite Kammer hat nun diese Angelegenheit ebenfalls berrthen und ist einstimmig zu dem Beschlusse gekommen, unter solchen Verhältnissen und unter den abfällige
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