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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-07-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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Hiermit wäre dieser Punkt erledigt. Die Punkte 4, 5 und 6 sind nur redactioneller Natur und ich glaube in Bezug auf dieselben nur eine Frage an die Kammer nöthig zu haben, nämlich: „ob sie den Vorschlägen der Vereinigungs - deputation in Bezug auf diese Paragraphen beitritt?" Einstimmig. ES ist hiermit dieser Gegenstand der Tagesordnung ebenfalls erledigt. Der dritte Gegenstand ist der „mündliche Vor trag der ersten Deputation in Betreff des Resultats des Vereinigungsverfahrens über das königl. Decret Nr. 60, das staatliche Ober- aufsichtsrecht über die katholische Kirche be treffend."*) (Königl. Decret Nr. 60, s. Beil. z. d. Mittheil.: Decrete 4. Bd. S. 173 ff. Bericht d. ersten Deput., s. Beil. z. d. Mittheil.: Berichte der I. K. 1. Bd. S. 507 ff.) Referent ist Herr Oberbürgermeister vr. Andrä! Referent Oberbürgermeister vr. Andre: Der An trag, welcher der heutigen Verhandlung zu Grunde gelegen hat, ist auf pag. 520 des Dcputationsberichts bereits ab- gedruät. Es ist der Beschluß der Zweiten Kammer dahin gerichtet: „Die königl. Staatsregierung zu ersuchen, daß dieselbe wegen Beseitigung eines jeden Einflusses aus ländischer (böhmischer) kirchlicher oder weltlicher Be hörden auf die oberlausitzer Klöster und wegen Unter stellung derselben unter das Ordinariat des Domftifts zu Bautzen Einleitung treffe und dem nächsten Land, tage über den Erfolg Mittheilung zugehen lasse." In demVereinigungsvrrfahren hat die königl. Staats regierung ebenfalls eine Erklärung über diesen Antrag nicht abgegeben. In dem Vereinigungsverfahren ist die Zweite Kammer bei dem Beschlusse, den sie gefaßt hat, stehen geblieben. Was die Mitglieder unserer Ersten Kammer angeht, so haben die Mitglieder unserer Ersten Kammer zum Theil dafür gestimmt, dem Beschlusse der Zweiten Kammer beizutreten, zum Theil haben sie dafür gestimmt, daß die Erste Kammer bei ihrem Beschlusse be harre. Diejenigen Mitglieder, die bereits früher als Mitglieder der ersten Deputation den Beitritt zum Be schlusse der Zweiten Kammer empfohlen hatten, nämlich Herr Geh. Rath von König, Herr Bürgermeister Hennig und ich, haben auch jetzt wieder beantragt, daß die hohe Kammer dem Beschlusse der Zweiten Kammer beitreten *) M. II. K. S. 831 ff. 1575 fr. SIÖSff. W. 1. K. S. SLSff. 1018 ff. möge, die anderen Mitglieder dagegen, Herr Graf zur Lippe, Herr Präsident von Criegern und Herr Präsident von Zehmen haben dagegen gestimmt und sind dafür, daß die hohe Kammer bei ihrem Beschlusse stehen bleiben möge. Es haben sich also die Mitglicderder Deputation, beziehungs weise diejenigen Mitglieder, die am Vcreinigungsverfahren theilgenommcn haben, in eine der Zahl der Stimmen nach gleiche Mehrheit und Minderheit gespalten. Nach der Mittheilung des Herrn Präsidenten wird aber deswegen das Votum der Herren von König, Hennig und meines als das Votum der Mehrheit anzusehen sein, weil es üblich ist, daß in einem solchen Falle das Votum des Referenten entscheidet. Ich weiß nicht, ob ich darin Recht habe oder nicht. Es hängt vom Herrn Präsidenten ab, in welcher Weise die Sache zur Abstimmung kommen wird. Präsident vonZehmen: Ich werde, wenn Nie mand das Wort noch hierüber verlangt, .... Der Herr Bischof Bernert! Bischof Bernert: Ich wollte doch bitten, daß die hohe Kammer bei dem Beschlusse stehen bleibt, den Antrag der Zweiten Kammer in dieser Hinsicht abzulehnen. Es scheint mir nämlich, daß der Einfluß des Prälaten von Offegg, welchem die beiden Klöster unterstehen, doch nur ein interner Einfluß ist, ein Einfluß auf die innere Lei tung, die Seelsorge lediglich der Personen, welche zum Orden gehören. Was dann aber die Beziehungen der Klöster nach Außen betrifft, so unterstehen dieselben in bürgerlicher Hinsicht ganz den sächsischen Landesbehörden und in geistlicher Beziehung untersteht die Thätigkeit der Geistlichen, die in den Klöstern wirken, ganz dem Dom stiste in Bautzen. Es kann kein Geistlicher in den beiden Klöstern irgend einen Jurisdictionsact ausüben, ohne dazu ermächtigt zu sein von dem Domstift zu Bautzen. Inwiefern also die Geistlichen dort einen Einfluß in geist licher Hinsicht ausüben auf Personen, die nicht zum Orden gehören, so sind die Klöster ohnehin schon dem Domstifte zu Bautzen untergeordnet und es ist mir nicht bekannt, daß irgendwie ein ungünstiger Einfluß da vom Prälaten von Ossegg dagegen ausgeübt werde. Vielmehr ist zu erwarten, daß er auch immer dahin wirken werde, daß die Ordens personen auch in geistlicher und weltlicher Beziehung den Behörden in hiesigen Landen Ergebenheit und Gehor sam beweisen. Ich bitte, daß die hohe Kammer dabei bleibe, den Antrag abzulehnen. Präsident von Zehmen: Verlangt noch Jemand das Wort? — Ich schließe die Debatte vorbehältlich des Schlußwortes des Herrn Referenten, wenn er es verlangt. Referent Oberbürgermeister vr. Andrä: Ich möchte nur bemerken, daß ich den Unterschied zwischen inneren
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