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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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hat sich die Deputation Bedenken gemacht und ich möchte doch hier es noch einmal mündlich erwähnen. Es ist dies die etatmäßige Herabsetzung von zwei Stellen um 150 Mark. Die jetzigen Inhaber dieser Stellen werden dadurch in keiner Weise geschädigt, da ja die Fchlsumme transitorisch eingestellt werden soll; dagegen werden ihre Hiutcrlcute natürlich insofern geschädigt, als sie erst etwas später in die höhere Gehaltsklasse einrücken können. Die Depu tation hat sich, wie im Berichte gesagt, darüber Bedeyken gemacht, indeh ist sie über die Bedenken hinweggegangen, weil der Vorschlag von der Staatsregierung ausgegangcn ist und es sich überhaupt um eine kleine Summe handelt, um deren willen man nicht in eine Differenz mit der jen seitigen Kammer cintreten wollte. Indessen hat sie doch geglaubt, obgleich sie überzeugt ist, daß die Regierung nicht im Entferntesten daran denkt, die Sache zur Regel zu machen oder überhaupt anders denn als Ausnahmen zu behandeln, doch Verwahrung dagegen einlegen zu sollen, daß aus diesem Beschluß, wenn ihn die Kammer fassen will, keine Consequenzen erwachsen möchten; denn wenn cs sollte zur Gewohnheit werden, die Gehalte etatmäßig hcrabzusetzcn, so würden wir entschieden die Interessen der Beamten und auch invirect den Dienst schädigen. Im Ganzen also schlägt Ihnen die Deputation vor, Pos. 33 s mit 149,700 Mark, darunter 9600 Mark transitorisch zu genehmigen. Präsioent vvnZehmen: Meldet sich Jemand zum Wort zu dieser Position? — Herr Staatsminister! Staatsminister Freiherr von Friesen: In Bezug auf die von Sr. königl. Hoheit zuletzt erwähnte „aus drückliche Verwahrung", welche die Deputation hier einlegt, muß ich mir doch einige Bemerkungen erlauben, weil diese Aeußerung sehr leicht falsch verstanden, mißge- dcutet werden könnte. Die Sache ist einfach die: es han delt sich um eine neueRegulirung der Calculatorengehalte, ,um die bei der Steucrdirection eingestellten in Uebercin- stimmung zu bringen mit denen beim Ministerium. In folge Dessen ist der Maximalsatz, der höchste Satz, zu dem der Gehalt überhaupt ansteigt, auf 3000 Mark erhöht worden. Die Negierung hatte in ihrem ursprünglichen Vorschläge die Sache so eingerichtet, daß diese Erhöhung möglich war, ohne Jemanden in feinen Einnahmen zu kränken. Dadurch wurde freilich ein Mehraufwand von 1125Mark hcrvorgebracht. Daran nahm die Zweite Kammer An stoß und versuchte dann mit Hilfe der Regierung einen anderen Ausweg, um den Zweck zu erreichen ohne eine Erhöhung des Aufwandes. Das war freilich nicht anders möglich, als wenn zu gleicher Zeit bei zwei Gehalten eine Verminderung des jetzigen Satzes eintrat. Da aber die Inhaber dieser Stellen bereits ein vollkommen erworbenes Recht auf diesen Gehalt hatten, so mußte ihnen, um das auszuglcichcn, eine transitorische Zulage gegeben werden. Die geehrte Deputation ist mit dieser Manipulation im Ganzen einverstanden, findet aber ein Bedenken darin, daß in folge Dessen nunmehr diejenigen Calculatoren, diehintcrden herabgesetzten Stellen stehen, nun erst etwas später in den höheren Gehalt cintreten. Zunächst, meine Herren, möchte ich nur dagegen bemerken, daß dieselben dafür auch dieMöz- lichkeit erhalten, künftighin einmal einen höheren Gehalt zu bekommen; und das würde sich ziemlich ausgleichen. Aber das Bedenken, das für mich in der Sache liegt, ist, daß die geehrte Deputation sich veranlaßt gefunden hat, dabei eine ausdrückliche Verwahrung gegen weitere Con- sequcnzen auszusprechen, was leicht so verstanden werden könnte, als ob sie annähme, daß hier cin gewisses Recht Derer gekränkt wäre, die hinter den herabgesetzten Stellen stehen. Dem ist aber von Seiten der Regierung entgegen zu halten, daß nach der ausdrücklichen Bestimmung des Staatsdiencrgesctzes kein Staatsdicner irgend ein Recht oder einen Anspruch auf Avancement hat und ebensowenig irgend einen Anspruch hat auf Einrücken in einen Posten mit einem höheren Gehalt. Es kann also von Kränkung irgend eines Rechtes hier nicht im Entferntesten die Rede sein und die Regierung muß darauf halten, daß eine solche Ansicht nicht etwa weiter verbreitet wird; sie würde sonst oft in nothwendigsten und unvermeidlichen Maßregeln ge hindert werden. Ich glaube, selbst die geehrte Kammer würde sich durch eine solche Ansicht nicht abhalten lassen, gegebenen Falls in Uebereinstimmung mit der Regierung eine andere Regulirungvorzunehmen, wenn auch dadurchdie Zeit, wo einer der Betheiligten in eine höher besoldete Stelle aufrückt, etwas zurückgeschoben werden sollte; ein Recht wird dadurch nicht verletzt. Es können aber auch Fälle vorkommen, wo die Regierung gezwungen ist, Jemanden, den sie gerade für eine bestimmte Stellung geeignet hält, auch wohl in eine Stelle mit einem höheren Gehalte einzu- schiebcn; sie kann sich dabei nicht dadurch abhalten lassen, daß andere Zurückstehcnde dadurch etwas später in den Genuß eines höheren Gehaltes kommen. Natürlich wird bei diesem ganzen Verfahren immer mit der größten Vorsicht zu Werke gegangen werden müssen; man wird nicht un- nöthiger Weise Leute zurück,etzen. Aber cs kann nicht als Princip ausgestellt werden, daß es unrichtig und ungehörig wäre, eine Vorkehrung zu treffen, infolge deren Jemand, der sich vielleicht nachdem gewöhnlichen Lause derDinge gedacht hat, in einem oder zwei Jahren eine Gehaltsaufbesserung zu bekommen, dieselbe erst im dritten Jahre bekommt. Das, meine Herren, wäre sehr bedenklich; dagegen müßte ich mich verwahren. Ich glaube auch, die geehrte Deputation hat daS nicht im Sinne und in der Absicht gehabt; aber der Ausdruck „ausdrückliche Verwahrung" deutet doch dar auf hin, daß sie vielleicht geglaubt und angeucmmen hat, daß hier cin Rechtsanspruch verletzt werden könnte. Referent Königl. Hoheit Prinz Gcorg: Ich glaube,
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