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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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habe. Ms das Budget ausgestellt wurde, ging die Re gierung selbstverständlich davon aus, daß ihre Vorlage Annahme finden und infolge Dessen der Aufwand für den Landarmenverband nicht mehr aus der Staatskasse zu be streiten sein würde. Man konnte annehmcn, daß das von Mitte des laufenden Jahres an geschehe, und es if infolge Dessen in das Budget unter 26a, 3 des Ausgabe budgets nur eine Summe von jährlich 75,000 Mark, also zweijährig 150,000 Mark eingestellt worden. Diese Summe reicht natürlich jetzt, wo dieser Aufwand auch in Zukunft aus der Staatskasse bestritten werden soll, nicht aus. Der Aufwand hat sich von Jahr zu Jahr gesteigert und wird sich der Natur der Sache nachnoch mehrsteigern. Er hat betragen im Jahre 1871 683Mark, imJahre1872 21,688 Mark, 1873 41,054 Mark, 1874 78,376 Mark, 1875 130,430 Mark und in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres bis zum 5. Mai beträgt er 83,571 Mark. Bleiben wir vorläufig einmal nur bei der Summe von 83,571 Mark stehen, obgleich ich glaube, daß die folgenden Quartale noch höhere Verhältnißzahlen ergeben werden, so giebt dies einen Jahresbedarf von 250,000 Mark oder für die Finanzperiode von 500,000 Mark. Es werden daher dem Postulate von 150,000 Mark noch 350,000 Mark zuzusetzen sein. Ja, wenn man vorsichtig gehen und, wie jetzt mehrfach gewünscht worden ist, auch die Berechnungsgelder in der Weise auswerfen will, daß niemals Überschreitungen stattstnden, so würde sich sogar empfehlen müssen, 600,000—700,000 Mark ins Budget einzustellen. Das werden wirnatürlich zunächst derFinanz- deputation zu überlassen haben. Nun liegt es aber günstig, daß über das Budget des Ministeriums des Innern noch nicht Bericht erstattet worden ist und es ist, glaube ich, der ein fachste Weg, die Sache zur Erledigung zu bringen, wenn die hohe Erste Kammer bei Berathung des Budgets des Ministeriums des Innern die entsprechend höhere Summe, die ich also mindestens auf 500,000 Mark für die Budget- Periode beziffern muß, einstcllen wollte. Sollte dieser Weg-nicht Beifall finden, so bliebe nichts übrig, als daß die Regierung noch ein Decret an die Kammer brächte, welches aber kaum etwas Anderes enthüllen könnte, als was ich Ihnen vorzutragen die Ehre gehabt habe, und ohne Noth Weiterungen und Zeitverlust veranlassen würde. Präsident von Zehmrn: Nach der Landtagsordnung hat die Staatsregierung das Recht, zu verlangen, wenn fit nicht ausdrücklich entsagt, daß ihre Vorlagen durch Verlesen zur Kenntniß der Kammer gebracht werden und der Beschlußfassung über das Ganze die Berathung und Btschlußfassung über die einzelnen Theile voranzugehen habe. Nach der Rede und Erklärung des Herrn Ministers des Innern glaube ich aber annehmen zu dürfen, daß die Staatsregierung in diesem vorliegenden Falle davon ab sieht und daß also der sofortigen Beschlußfassung über das Ganze Seiten der Kammer auf Seiten der Negierung ein Hinderniß nicht entgegensteht. Ich frage also, ob aus der Mitte der Kammer irgend Jemand das Wort noch begehrt. — Es ist nicht der Fall und sonach erachte ich dafür, daß wir jetzt ohne Weiteres über den von der Deputation ge stellten allgemeinen Antrag Beschluß fassen können, ohne auf dir Details des vorher genannten Gesetzentwurfs ein zugehen. Die Deputation beantragt, bei der vorliegenden Sachlage dem von der jenseitigen Kammer gefaßten Be schlusse auch diesseits beizutreten, welcher dahin geht: „Den Gesetzentwurf, der mittelst königl. De- crets Nr. 26 vorgelcgt Worten ist, zur Zeit abzu- lchnen, die Negierung aber zu ermächtigen, die nach § 30 des Nclchsgcsctzcs über denUntcrslützungs- wohnsitz maßgebenden Tarife nach Gehör der Kreisausschüsie aufzustellen und den Krcishaupt- mannschaften die selbständige Entschließung über Anerkennung einzelner Personen als Landarme und über Gewährung oder Ablehnung von Er satzansprüchen zu übertragen." Ich frage nun die Kammer: „ob sie demgemäß beschließen will?" Einstimmig. Da es sich um ein königl. Decret handelt, habe ich die Kammer zu ersuchen, bei Namensaufruf über dir Frage abzustimmen: „ob sie dem gefaßten Beschlusse gemäß sich gegenüber der königl. Staatsregierung er klären will?" Mit Ja stimmen die Herren: Vicepräsident Pfotenhauer. Secretär Löhr. Secretär Graf von KLnneritz. Prinz Georg, Königl. Hoheit. Domherr von Watzdorf. Advocat von Schütz. Bischof Bernert. von Criegern. Rittergutsbesitzer Peltz. Freiherr von Ferber. Rittergutsbesitzer Kraft. von der Planitz. Freiherr vr. von Falkenstein. Bürgermeister Clauß. Bürgermeister Martini. Bürgermeister Hirschberg. von Watzdorf auf Sellschwitz. von König. von Schönberg auf Purschenstein. Graf zur Lippe. Graf von Rer.
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