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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-05-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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582 I. K. 36. Sitzung, Präsident von Zchmen: Wünscht Jemand das Wort über diese Petition und den dazu von der Deputation gestellten Antrag? — Da das nicht geschieht, frage ich die Kammer: „ob sie dem Borsch läge der Deputation gemäß dem Beschlusse der Zweiten Kammer bci- treten will, die gedachte Petition auf sich beruhen zu lassen?" Ei «stimmig. Es folgt nun als nächster Gegenstand der heutigen Tagesordnung: „Mündlicher Bericht der vierten Deputation über den Antrag des Abg. Israel, den Wegfall der Führung eines Kirchcnbuch- duplicats Seiten der Kirchendiener betref fend".*) Das betreffende Referat hat ebenfalls Herr von Fer ber, dazu gehört Drucksache XV unter IV. Referent Freiherr v o n Ferber: Bei Gelegenheit der Vvrberathung über das königl. Decret Nr. 38, die Ent schädigung der Geistlichen und Kirchendiener für den Weg fall der Gebühren betreffend, wurde vom Abg. Israel der Antrag gestellt: „Die Kammer wolle im Verein mit der Ersten Kammer beschließen: an die königl. Staatsregierung das Ersuchen zu richten, daß die Kirchendiener der ferneren Führung eines dritten Exemplars der Kirchen bücher enthoben würden." Ich will hier bemerken, daß das Wort „drei" später abgeändert worden ist in „2 Exemplare", weil füglich das Register, welchesder Standesbeamte darüber zu führen hat, nicht mit hinzugerechnet werden kann. Der Antragsteller führte zur Rechtfertigung seines Antrags an, vaß nach der Verordnung von 1875 sowohldie Geistlichen, als die Kirchen diener in der zeitherigen Weise diese Kirchenbücher fort- führen sollten und daß dies eigentlich eine überflüssige und unnöthige Schreiberei sei, welche auch für die Kirchschul lehrer eine unnöthige Arbeit verursache. Die Staatsre gierung hat nun bei Gelegenheit der Berathung in der Deputation sich dahin ausgesprochen, vaß die Führung der Duplicate zwar nicht mehr von dem Gewichte sei, welches sie früher gehabt, daß cs aber doch immerhin sehr nöthig sei, daß Kirchenbücher in ckuplo geführt würden, Haupt-! sächlich weil dieselben als Bescheinigung für Trauungen, Confirmationen und Taufen und sonst noch als Beweis- mittel dienen können für Privatzwecke u. s. w. Die Lehrer ! selbst hätten eigentlich mit der Sache nicht viel zu thun — es sei das größtenteils Sache der Küster — überhaupt sei keine! Beschwerde von Seiten der Lehrer geführt worden, daß! *) M. II. K. S. 2SS n. am 11. Mai 1876. ihnen dadurch viel Zeit geraubt würde. Ferner hat die Staatsregierung noch erklärt: dafcrn irgend welche Un annehmlichkeiten und Unbequemlichkeiten sich zeigen würden, werde sie jedenfalls sofort Anstalt treffen, daß diesen Uebel ständen abgeholfen werde. Das Landesconsistorium hat sich in derselben Weise ausgesprochen nnd namentlich er klärt, daß, wenn die Lehrer und Küster diese Duplicate nicht führen wollten, so müßten unbedingt Leute ««gestellt werden, welche mit Führung dieser Duplicate sich zu beschäf tigen hätten und dann allerdings auch honvrirt werden müß ten. Unter diesen Umständen hat die jenseitige Deputation der jenseitigen Kammer vorgeschlagen, den Antrag des Abg. Israel, insoweit derselbe nicht durch die Erklärung des Herrn königl. Commissars erledigt ist, auf sich beruhen zu lassen. Ihre Deputation schlägt Ihnen dasselbe vor und glaubt, dies um so mehr thun zu können, als auch der Abg. Israel selbst unter der Voraussetzung,, daß die Staatsregierung bei eintretenden Unbequemlichkeiten sofortige Abhilfe treffen werde, seinen Antrag fallen gelaffen hat. Die Deputation schlägt Ihnen vor, dem Beschlusse der jenseitigen Kammer beizutreten und diesen Antrag ebenfalls auf sich beruhen zu lassen. Präsident von Zehmen: Ich eröffne die Verhand lung über den Antrag des Abg. Israel und den dazu von der Deputation gestellten Antrag. — Es meldet sich Nie mand zum Wort; ich frage also die Kammer: „ob sie in Uebereinstimmung mit dem Vor schläge ihrer Depntation dem Beschlusse der Zweiten Kammer, den Antrag des Abg. Israel, insoweit er nicht durch dieErklärung des Herrn königl. Commissars erledigt sei, auf sich beruhen zu lassen, auch ihrerseits beitreten will?" Einstimmig. Es ist dies der letzte Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung. In Bezug auf die nächste Sitzung und die dafür zu stellende Tagesordnung habe ich der geehrten Kammer fol gende Mittheilung zu machen. Als dringlicher Gegenstand liegt uns zunächst vor dieBeschlußfassung über den „An kauf der Leipzig-Dresdner Eisenbahn". Auf der heutigen Tagesordnung hat sich bereits eine Anzeige der zweiten Deputation befunden, daß sie darüber mündlich sofort Bericht zu erstatten bereit sein wird. Ich schlage also infolge Dessen vor, morgen lediglich wegen dieses Gegenstandes Sitzung zu halten — sonstige Gegen stände liegen allerdings nicht vor —und zwar ^1l Uhr. Es wird noch eine gedruckte Unterlage, diesen Be- rathungszegenstand betreffend, an die Kammermitglirder vertheilt werden. Der Gegenstand ist allerdings dringlich- da am 15. Mai die Frist abläuft, binnen welcher von der
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