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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-06-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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Deputation über das Allerhöchste Decret Nr. 72, den Ankauf der Chcmnitz-Auc- Adorfer Eisenbahn betreffend. (Königl. Decret Nr. 72, s. Beil. z. d. Mitthril.: Decrete 4. Bd. S. 383 ff. Bericht äa d. II. Deput., s. Beil.z.d.Mittheil.: Berichte d. I. K. 3. Bd. S. 307 ff.) Referent ist Herr von Erdmannsdorff, welchen ich bitte seinen Vortrag zu beginnen. Referent Kammerherr von Erdmannsdorsf: Das Allerhöchste Decret lautet: (Wird verlesen.) Ich darf wohl den Antrag stellen, daß von der Ver lesung der ziemlich umfänglichen Beilage abgesehen wird. Präsident vonZrhmen: Genehmigt das die Kam mer? — Einstimmig. Referent Kammerherr von Erdmannsdorff: Meine Herren! Der Bericht, den Ihre Deputation Ihnen erstattet hat, hat mehrere Tage Ihnen vorgelegen. Ich . sehe daher von Verlesung desselben ab und habe nur ganz kurz zur Einleitung Einiges noch voraus zu schicken. Zch glaube, es wird heute nicht möglich sein, eine allgemeine und spccielle Debatte von einander zu trennen. Wenn man aus reinen Formenrückstchten durchaus dies wollte, so könnte man allenfalls die Punkte in dem Deputations bericht, die der Klarheit wegen unter I, II, III, IV be sonders hcrvorgehoben sind, zur Discussion stellen. Es würde aber dadurch gar nichts gewonnen, denn meiner Ansicht nach ist es kaum möglich einen Punkt herans zuheben, ohne gleichzeitig auf das Allgemeine zu kommen. Man könnte das noch vielleicht thun, daß man sagte, es ist erst der allgemeine Theil des Berichts, worin gesagt ist, daß nur der Ankauf der Bahn das einzige Mittel ist, um der Gesellschaft zu helfen. Aber auch, wenn man darüber discutirt, kann man nicht vermeiden, auf die ein zelnen Punkte überzugehen, und eben so ist es mit den in der Beilage T dem Decret beigefügten Bedingungen, unter denen die königl. Staatsregierung den Ankauf über nehmen will. Auch diese lassen sich zwar einzeln be handeln, aber cs ist nicht zu vermeiden, dabei aus das Allgemeine zurück zu kommen. Es hat nun, meine Herren, der Ihnen vorliegende Bericht zuerst die Behauptung auf gestellt, daß ein anderes Mittel, der nothleidenden Bahn Chcmnitz-Aue-Adorf zu helfen, nicht existirt, als der An kauf der Bahn durch den Staat. Zinsgarantir oder Dar leihung durch den Staat würde durchaus nicht anzu empfehlen sein. Der Bericht ist nicht näher hier auf die Gründe ein gegangen. Ich thue es auch nicht und ver weise aus eine sehr ausführliche Deduction, die gegeben worden ist und auf die ausführliche Verhandlung, die wir gepflogen haben aus dem Landtage, wenn ich nicht irre, 1866 oder 1867. Auch vorher schon einmal zu der Zeit, wo der Verkehr lebhafter wurde und von allen Seiten Concessionsgesuche um Erbauung von Eisenbahnen kamen, hatte die Kammer sich schlüssig zu machen darüber, welches Princip man in Sachsen befolgen wolle, ob Staatshalt, ob Privatbau, ob Privatbau durch Subvention oder nicht. Und damals haben die Kammern ausdrücklich gesagt, ent weder Staatsbau oder Privatbau, niemals aber Zins garantie oder eine andere indirecte Subvention. Zch würde also heute auf diesenPunkt auch nicht wieder zurück kommen. Was die nun in Rede befangene Bahn selbst anlangt, meine Herren, und das Geschäft, was der Staat mit diesem Ankäufe macht, die Frage, ob es räthlich, ob es zu ver antworten ist, eine solche Summe für die Bahn auszugeben, so hat — ich glaube, das Zeugniß werden Sie der Deputation geben muffen — eineSchönfärberei, ein Verdecken im Berichte durchaus nicht stattgefunden. Wir haben Ihnen unter I, meine Herren, dargelegt, welches das Kaufobject ist; wir habenJhnen dargelegt, welches derKaufpreis ist und darauf unter Punkt II die Frage aufgestellt, ob es der Staat ver antworten kann, diese Summe auszugeben. Die Deputation hat Ihnen nicht verschwiegen, daß der Staat jedenfalls, wenn nicht für immer, so doch auf sehr lange Zeit hin aus dir Zinsen des heute zu bewilligenden Kaufcapitals, also eine Summe von 930,000 Mark verlieren muß, und daß er jedenfalls in den ersten Jahren auch nicht einmal die Betriebskosten voll heraus bekommen wird, sondern auch dort noch baares Geld wird zusetzen müssen. Es ist daher auf Seite 313 hervorgehvben, daß muthmaßlich für die nächsten Jahre eine jährliche Einbuße von I Million Mark dem Staate bevorsteht. Die Deputation hat ferner Ihnen nicht verhehlt, daß weder finanzielle noch wirth- schaftliche Gründe es rechtfertigen, ein so schlechtes Geschäft zu machen, sondern daß ein einziger Grund vorliegt und das ist der, das Anstandsgefühl. Die Pflicht: die Würde und die Autorität des Startes zu wahren und den Staat nicht in die Lage zu bringen, ein Unternehmen in Concurs und Bankerott fallen zu lassen, bei dem er selbst zum Theile betheiligt ist. Meine Herren! Das ist der einzige Grund, der für die Sache spricht. Die Deputation hielt cs aber für ihre Schuldigkeit, ganz klar und »»verschleiert und unverhüllt Ihnen darzulegen, wel ches Opfer wir bringen, wenn wir diesem Anstandsgefühlt Rechnung tragen. Die Deputation glaubte, dasJhnen schuldig zu sein, damit sowohl die Kammer, als auch unser ganzes sächsisches Vaterland klar und deutlich sehe, welches Opfer wir bringen. Eins möchte ich noch hervorheben; gerade dieser Um stand, daß bei dieser Bahn nur diese Rücksicht auf dir Würde und dasAnsehen des Staates uns bestimmen kam,
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