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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-06-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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gierung von dem Rechte Gebrauch machen, ihnen die Con- cession zu entziehen. Man wird sich also möglichst hüten, die Bestimmung des Gesetzes zu umgehen, und deshalb halte ich es doch für zweckmäßig, dem Anträge und dem Beschlusse der Zweiten Kammer beizutreten. Was die Bemerkungen des Herrn College« Martini anlangt, so sind sie allerdings ganz richtig. Ich kenne aber einzelne Behörden, die das Verfahren eingeführt haben, Hebcregister zu halten. Sobald eine Versicherung genehmigt worden ist, so wird in das Heberegister diese Versicherung eingetragen und wenn sie aus sechs Jahre lautet, so wird gleich auf die laufenden sechs Jahre in sechs Columnen der Beitrag hineingeschrieben. Ist sie nur auf dreiJahre gerichtet, so wird dies nur in die näch sten drei Columnen geschrieben und dann, wenn das Jahr um ist, wird zusammengerechnet und so ist die Erhebung eine ganz leichte. Präsident von Zehmen: Verlangt noch Jemand das Wort? — Da das nicht geschieht, schließe ich die De batte. Ich kann wohl die letzte Aeußerung des Herrn Referenten als sein Schlußwort betrachten. (Wird bestätigt.) Die Zweite Kammer hat zunächst auf Zeile 4 nach denWortcn „einenjährlichen Beitrag", eingeschaltet: „wel chen sie sich nicht vonden einzelnen Versicherten erstatten lasten darf". Unsere Deputation empfiehlt, für den Fall der Annahme des § 17 dieser Einschaltung beizutreten. „Pflichtet die Kammer hierin dem Gut achten der Deputation bei?" Gegen 1 Stimme beigetreten. Ferner hat die Zweite Kammer dem 8 17 noch einen Zusatz zugefügt, welcher Sette 331 des Berichts unserer Deputation abgedruckt ist und lautet: „Hierbei sind jedoch auf Gegenseitigkeit beruhende Privatfeucrversicherungsanstalten, welche auf die er hobenen Prämien Rückzahlungen an die Versicherten gewahren, berechtigt, diese Rückzahlungen in Abrech nung zu bringen; sie find aber auch in dem Falle, daß sie eine Nachschußprämie erhoben haben, verpflichtet, zugleich von dieser den obengedachten Beitrag zu ent richten" Die Deputation schlägt der Kammer vor, diesem Zu satze beizutreten. „Genehmigt die Kammer diesen Zusatz?" Einstimmig. Und endlich schlägt die Deputation vor, den § 17 mit den beschlossenen Abänderungen und Zusätzen anzu nehmen. „Genehmigt die Kammer den § 17 in der hier bezeichneten Weise?" Gegen 1 Stimme genehmigt. Referent Bürgermeister Hennig: Der Bericht fährt ort: „Endlich hat dir Zweite Kammer nach 817" re.—bis — „§ 17 a anzunehmen." (Wird verlesen.) Präsident von Zehmen: Verlangt Jemand das Wort zu 8 17a? — Es meldet sich Niemand. Die De putation rathct der Kammer an, den § 17 », wie er von der Zweiten Kammer beschlosten worden ist, anzunehmen. „Tritt die Kammer bei?" Einstimmig. Referent Bürgermeister Hennig: §8 18 und 19 werden zur unveränderten Annahme empfohlen. Präsident von Zehmen: JnsofernNiemand zu den 88 18 und 19 das Wort begehrt, was nicht geschieht, habe ich an die Kammer die Frage zu richten: „ob sie diese beiden Paragraphen unver ändert nach dem Entwürfe annehmen will?" Einstimmig. Referent Bürgermeister Hennig: Schließlich heißt es im Bericht: „ Endlich beantragt man " rc. — bis — „ertheilen." (Wird verlesen.) Präsident von Zehmen: Wünscht Jemand das Wort zur Ueberschrist und zum Eingänge des Gesetzent wurfs? — Da es nicht geschieht, frage ich die Kammer: „ob sie die Ueberschrist und den Eingang des Gesetzentwurfs genehmigen will?" Einstimmig. Die Deputation hat ihrem Bericht den Schlußantrag angefügt, dem vorliegenden Gesetzentwürfe mit den be- schlostcnen Aenderungen und Zusätzen Genehmigung zu ertheilen. Da es sich um die Antwort auf ein königl. Decret handelt, so wird die Kammer bei Namensaufruf zu beantworten haben: „ob sie dem vorliegenden Gesetzentwürfe mit den beschlossenen Aenderungen und Zu sätzen ihre Genehmigung ertheilt und dem gemäß sich auf das königl. Decret Nr. Ä gegenüber der königl. Staatsregierung er klären will?" Mit Ja stimmen die Herren: Vicepräsident Pfotenhauer. Secretär Graf von Könneritz. Domherr von Watzdorf. Advoeat von Schütz. von Schönberg auf Bornitz. Oberhofprediger vr. Kohlschütter.
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