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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-06-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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Es ist damit der Antrag des Herrn Bürgermeisters Clauß gefallen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist: „Der mündliche Bericht der vierten Deputation über die Petition der städtischen Collegien zu Weißenberg um Gewährung einer ange messenen Entschädigung für Aufhebung des dortigen Gerichtsamts betr."*) Referent Herr von Metzsch. Referent Kammerherr von Metzsch: Meine Herren! Der wesentliche Inhalt der Petition des Stadtraths und der Stadtverordneten zu Weißenberg um Verwendung für Gewährung einer angemessenen Entschädigung für Auf hebung des dortigen Gerichtsamts ist in dem von der De putation adoptirten Berichte der Beschwerde- und Petitions deputation der jenseitigen Kammer enthalten; ingleichcn die Erklärung des königl. Justizministeriums, welche auf Anregung der jenseitigen Deputation derselben unter dem 13. April d. I. über die vorliegende Petition ertheilt worden ist. Wenn also die hohe geehrte Kammer es nicht be sonders wünscht, daß ich diesen soeben berührten Theil des Berichts vorlesen soll, so würde ich davon absehen und mich nur auf das Vorlesen des kurzen Gutachtens der jenseitigen Deputation beschränken, welches auf S. 567 des Berichts zu finden ist. Ich erlaube mir die Anfrage an den Herrn Präsidenten, ob von der Vorlesung des ersten Theils des Berichts abgesehen und blos das in demselben enthaltene Gutachten verlesen werden soll? (Bericht Mm, s. Beil. z. d. Mittheil.: Berichte der II. K. 1. Bd. S. 563 ff. Präsident von Zehm en: Ist die Kammer mit dem Vorschläge des Herrn Referenten einverstanden? — Ein verstanden. Referent von Metzsch: Das Gutachten der jensei tigen Deputation lautet folgendermaßen Seite 567 des Berichts: „Durch diese — frühere Zusicherungen vernei nende — Erklärung des königl. Justizministeriums würde der vorliegenden Petition der rechtliche Boden entzogen sein. Aber ein besonderer Billigkeitsgrund, welcher hier zu berücksichtigen wäre, kommt der Stadt gemeinde Weißenberg nicht mehr zu Statten, seitdem derselben das von ihr im Jahre 1851 dem Staate für den ihr bezahlten Kaufpreis von 1525 Thlr. überlassene Rathhaus mit sogenanntem Stockhause für den von ihr selbst gebotenen Kaufpreis von nur 1000 Thlr. käuf lich zurückgewährt worden ist. Dadurch sind auch der Stadtgemeinde Weißenberg gegenüber eben so, wie nach dem oben angezogenen Beschlusse beider Kammern den Gemeinden Rötha, Hartha und Schöneck gegenüber bei Bemessung des behufs käuflicher Rück- gewährung des Gerichtsgebäudes zu bestimmenden Kauf- ») M. 11. L. S. 2M und S. 1540. Preises die seiner Zeit von der genannten Gemeinde gebrachten Opfer in billige Berücksichtigung und Aus gleichung gezogen worden. Unter solchen Umständen glaubt die Beschwerde- und Petitionsdeputation aus Gründen der Rechtsgleich heit und möglichst gleichmäßiger Behandlung aller in gleicher Lage befindlichen Stadtgemeinden die vorlie gende Petition nicht befürworten zu können, sondern der Kammer das Gutachten zur Annahme empfehlen zu müssen: diese Petition auf sich beruhen zu lassen." Meine Herren! Ihre Deputation hat auch keine an dere Ansicht gewinnen können und schlägt Ihnen vor, dem Beschlusse der Zweiten Kammer, diese Petition auf sich be ruhen zu lassen, beizutreten. Präsident von Zehmen: Ich eröffne die Verhand lung über die Petition des Stadtraths und der Stadtver ordneten zu Weißenberg um Verwendung für Gewährung einer angemessenen Entschädigung für die Aufhebung des dortigen königl. Gerichtsamts. Verlangt Jemand das Wort? — Es geschieht nicht. Ich frage die Kammer: „ob sie dem Gutachten ihrer Deputation beitreten und demgemäß beschließen will, dem Beschlusse der hohen Zweiten Kammer, die Petition auf sich beruhen zu lassen, beizutreten?" Einstimmig. Es folgen nun noch einige Anzeigen der vierten De putation. Referent Kammerherr von Metzsch: Die erste An zeige ist folgende: Eine gewisse Marie Rosine Halbauer aus Werdau wendet sich in einer Grenzdifferenz mit ihrem Nachbargrundstück an die Ständeversammlung mit der Bitte, dieselbe wolle, nachdem Petentin durch einen lang jährigen wegen der Regulirung ihrer Grenzen geführten Proceß um ihr ganzes Vermögen gekommen sei, ihre Sache nochmals prüfen und ihr eine Grenze festsetzen lassen. Die Deputation konnte natürlich nicht zweifelhaft sein, diese Petition, beziehendlich Beschwerde als formell unzulässig zu bezeichnen und zwar auf Grund der Be stimmung der Landtagsordnung § 23 «ab Ikt. o wegen gänzlicher Unterlassung einer Bescheinigung der angeführten Thatsachen, sub lir. v, weil derGegenstand nicht zum Wir kungskreise der Stände gehört und sub lit. k wegen man gelnden Beweises, daß die Beschwerde auf dem verfassungs mäßigen Wege bis an das betreffende Ministerium gelangt und dort ohne Abhilfe geblieben sei. Es bewendet also bei dieser Anzeige. Die zweite Anzeige ist folgende: Der Privatlehrer Earl Wilhelm Matthes aus Gornsdorf Leschwertzsich über das Verfahren des königl. Gerichtsamts Stollberg und bittet die Ständeversammlung 1. um Verwendung dafür,
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