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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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Präsident von Zehmcn: Wenn Niemand das Wort verlangt, frage ich die Kammer: „ob sie beidemin dieser Angelegenheit ge faßten Beschlusse stehen bleiben will?" Einstimmig. Referent Geh. Rath von König: Ich habe nur noch nachzuholen, daß hierdurch die eingegangcnen von mir erwähnten Petitionen ihre Erledigung gefunden haben. Sie sind aber sämmtlich nur an die Erste Kammer gerichtet und bedarf es daher einer weiteren Verfügung über diesel ben nicht. Präsident von Zehmen: Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig. Es folgen nun „mündliche Berichte der vier ten Deputation und zwar zunächst über die Beschwerde von Jentzsch in Neupochra, ein Bierschanksgesuch betreffend."*) Referent ist Herr von Burgk. Ich bitte den Herrn Referenten, seinen Vortrag zu be ginnen. Referent Kammerherr von Burgk: Die Beschwerde Carl Jentzsch's in Neupochra ist in der 69. Sitzung der Zweiten Kammer behandelt, auch von der jenseitigen De putation darüber ausführlicher Bericht erstattet worden und darf ich wohl, indem ich mich an denselben anlehne, von einer wirklichen Mittheilung der Beschwerde selbst die Kammer absehn zu «ollen ersuchen? Präsident von Zehmen: Will die Kammer die Er- laubniß ertheilen? — Einstimmig. Referent Kammerherr von Burgk: DerBeschwerde- führer rc. Jentzsch in Neupochra hat am 29. März 1875 bei der königl. Amtshauptmannschast zu Großenhain um Concesston zum Bierschank, wie zum'Verkauf'von Brannt wein nach Maß und zum Handel mit Materialwaarcn nachgcsucht. Das Gesuch selbst war von einer Anzahl Ortsbewohner unterstützt; dagegen hatte sich aber der Gemeindevortiand dagegen ausgesprochen, die Bedürfniß- frage verneint, desgleichen auch die Gntsherrschaft. Ich schalte hier ein, daß der Ort Neupochra überhaupt nur 20 Einwohner und 12 Häuser besitzt, daß 10 Minuten davon in Pochra selbst ein Gasthof ist und in derselben Entfernung im Dorfe Canitz gleichfalls. Der Gegenstand ist in der Bezirksausschußfitznng in Großenhain verhandelt worden und die königl.Amtshaupt mannschaft hat infolge des dort gefaßten Beschlusses den Petenten abschlägig beschieden und zwar gleichzeitig be- II. K. S. 1743ff. merkt, daß, was den Handel mit Materialwaaren betrifft, hierzu eine Concesston nicht nöthig sei. Gegen diesen abfälligen Bescheid wandte Jentzsch den 15., August vorigen Jahres Necurs ein und suchte sein Ge such durch mehrerlei Gründe zu bekräftigen. Die königl. Kreishauptmannschaft zu Dresden trat jedoch dem Be schluß der Amtshauptmannschast und des Bezirksaus schusses bei und beschied ihn wiederum abfällig. Dieser Bescheid ist den 25. August dem Gesuchsteller übermittelt worden. Da nun infolge desK 32 des Organisationsgesetzes die Entscheidung der Krcishauptmannschaft eine endgül tige in dieser Angelegenheit war, so wandte Jentzsch sich beschwerdeführend an das Ministerium über den gefaßten Beschluß. In allen seinen Eingaben hat Beschwerde führer das Gesuch zum Bierschank von dem zum Klein handel mit Branntwein nicht getrennt; nur erst in seiner Beschwerde ans Ministerium hebt er hervor, daß ihm die Erlaubniß zum Bierschank mit verworfen worden sei, welche ihm selbstverständlich, da gegen seine Person und gegen das Local nichts vorliege, zu ertheilen gewe sen wäre. Er beschwert sich nun in der hier vorliegenden Be schwerde bei der Ständeversammlung über das Ministerium und daß dasselbe die Entschließungen der Kreishauptmann schaft und derAmtshauptmannschast nicht verworfen habe. Der Bericht der jenseitigen Deputation fährt folgender maßen in seiner zweiten Hälfte fort: „Gegenüber den klaren Bestimmungen der Nord deutschen Gewerbeordnung und der Ausführungsver ordnung vom 16. September 1869 kann die Beschwerde sich lediglich darauf begründen, daß die Verwaltungs behörden das Gesuch vow Jentzsch als ein Ganzes be trachtet und, da zur Ablehnung des in dasselbe einge- schlvssenen Gesuchs um Concession zum Branntwein verkauf die gesetzlichen Gründe vorhanden waren, das Gesuch so, wie es vorlag, abgewiesen haben. Da die Behörden wohl das Recht, nicht aber die Verpflichtung haben, ein Gesuch, das sich auf mehrere Gegenstände richtet, zu trennen, so würde die Depu tation diese Beschwerde als unbegründet auf sich be ruhen lassen können, wenn nicht die königl. Amtshrupt- mannschaft zu Großenhain bereits in ihrem Bescheide vom 31- Juli 1875 von dem, ursprünglich auf drei verschiedene Gegenstände gerichteten Gesuche den einen, nämlich den Handel mit Materialwaaren, von dem übrigen Inhalte abgetrennt hätte. Unter dem Einflüsse dieses Umstandes gelangte die Deputation zu dem Beschlusse: die Beschwerde, soweit sie gegen Versagung der Concession zum Bierschank gerichtet ist, zur Berücksichtigung zu empfehlen." Der Herr Minöritätsvotant der jenseitigen Deputa tion, von Bosse, ist nicht dieser Ansicht gewesen, erschlägt vor, die Beschwerde auf sich beruhen zu lassen und dieser Ansicht ist Ihre Deputation Leigetreten und zwar aus folgenden Gründen: Der Petent bat selbst das Gesuch um 155*
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