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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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(Herr von Erdmannsdorff verliest die Ständische Schrift und bemerkt, daß dieselbe in der Zweiten Kammer vorschriftsmäßig ansgclegen habe.) Hat Jemand gegen dieselbe etwas zu erinnern? Wenn nicht, so erkläre ich dieselbe für genehmigt und sie ist zum Abgang zu bringen. Endlich hat Herr von Erregern noch eine Ständische Schrift an mich gelangen lasten, das Allerhöchste Decret Nr. 73, die Abänderung einiger Bestimmungen der revidirten Strafproceßo rdnung betref fend." Ich bitte denselben sie zu verlesen. (Geschieht durch Herrn von Criegern.) Appellationsgerichtspräsident a.D. vou Erregern: In der Zweiten Kammer hat diese Schrift bereits vor schriftsmäßig ausgelegen. Präsident vonZehmen: Vorausgesetzt, daß Nie mand etwas gegen diese verlesene Ständische Schrift zu erinnern hat, erkläre ich dieselbe auch diesseits für geneh migt und sie wird nun auch in Abgang zu bringen sein. Wir können nun zur Tagesordnung übergehen- Zu vor habe ich jedoch der Kammer erst noch anzuzeigen, daß nach der öffentlichen Sitzung noch eine geheime Sitzung staitfinden wird, und zweitens, daß, um einem Wunsche der hohen Zweiten Kammer zu entsprechen, die mündliche Berichterstattung über das Resultat des Vcreinigungsver- fahrens bezüglich des königl. Decrets Nr. 64 und des königl. Decrets Nr. 63 zuerst zur Verhandlung kommen soll. Es ist auf den ausgrtheilten Karten aus Versehen in der Kanzlei diese Nummer als zweite geschrieben worden. Zuerst also wird Bericht zu erstatten sein und zwar mündlicher „über das Resultat des Vereini gungsverfahrens bezüglich des königl. De crets No.64, Einführung einer neuen Gebüh- rentaxe für die Kostenberechnungen der Ver waltungsbehörden erster Instanz betref fend."*) (Königl. Decret Nr. 64, s. Beil. z. d. Mitthcil.: Decrete 4. Bd. S. 223 st.) Referent Herr Bürgermeister Hennig. Referent Bürgermeister Hennig: Die mittelst königl. Decrets Nr. 64 vorgelegte Grbührentaxe in Ver- waltungssachen ist in beiden Kammer berathen worden und es sind hierbei nur drei Differenzpunkte übrig geblie ben. Hierüber hat das Dereinignngsverfahren stattgcfun- dea und es sind sämmtliche Differenzen zur Erledigung gelangt. Die erste Differenz betrifft den Punkt 12 in Abschnitt 1. Er handelt von Zahlungsauslagen wegen rückständiger Kosten und Strafen. Hier hatte die Zweite *) M. II. K. S. 103S. 1501 ff. 2005 f. M. l. K. S. ssoff. Kammer noch einen Punkt 12b eingeschaltet. Dieserein- geschaltete Punkt 12b lautete so: „Zahlungsauflagen wegen rückständiger Commu- nal-, Parochial-, Schul- und Armenkassenabgabe und Anlagen 10 Pf. Ansatz." Dieser von der Zweiten Kammer angenommene Punkt 12 b ging aber einmal der Ersten Kammer nicht weit genug, insofern darin Staatsabgaben und Brand- kassenbeiträge nicht erwähnt waren, und zweitens schien es uns zweckmäßig, daß nicht ein einziger fester Satz von 10 Pf., sondern ein Minimum und ein Maximum fest gesetzt werde. Infolge Dessen haben wir uns im Ver einigungsverfahren auf folgende Fassung geeinigt: „12 b. Zahlungsauflagen wegen rückständiger Staats-, Communal-, Parochial-, Schul- und Armen kaffenabgaben und Anlagen, sowie wegen rückständiger Landesimmobiliarbrandversicherungsbeiträge bei einem Rückstände bis 5 Mark 10 Pfennige, über 5 Mark bis 20 Mark 20 Pf., über 20 Mark von je 10 Mark „ mehr je 10 Pfennige mehr bis zu einem Höchstbetrage von einer Mark." Die Aenderung, die von beiden Deputationen be schlossen worden ist, besteht in der Hauptsache darin, daß zwischen den 10 Pfennigen und 10 Mark eine Scala ein gefügt worden ist, nach welcher in vorkommenden Fällen zu liquidiren ist. Die Deputation empfiehlt der Kammer, dieser Fassung beizutreten. Präsident von Zeh men: Verlangt Jemand daS Wort? „Genehmigt die Kammer den Compromiß- vorschlag der Vereinigungsdeputation?" Einstimmig. Referent Bürgermeister Hennig: Der zweite Diffe- renzpunkt, betreffend den Punkt k unter 14 ebenfalls im Abschnittei. Dort hieß es: „Bestellungen und Behändigungen in Fällen, wo außerdem etwas nicht zu liquidiren ist, 25 Pf." Die Zweite Kammer hat dies ganz abgelehnt; wir waren beim Entwürfe stehen geblieben; im Vereinigungs- > verfahren hat man beschlossen, dafür folgende Fassung as- i zunehmen: „Bestellungen und Behändigungen in kostenpflich tigen Sachen, wo außerdem etwas nicht zu liquidiren - ist, 25 Pfennige." j Die Neuerung besteht also blos darin, daß für die Worte „in Fällen" gesetzt worden ist „in kostenpflichtiges i Sachen." Wir empfehlen ebenfalls, dieser Fassung bei- ! zutreten. j Präsident vonZehmen: Meldet sich Jemand zu« j Wort?
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