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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1875/76
- Erscheinungsdatum
- 1876
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1875/76,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30235397Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30235397Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30235397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1875/76
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1876-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1875/76 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8. Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- BandBand 1875/76 -
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Druck gegeben. Dieser Bericht beginnt mit dem Aus drucke der Befriedigung darüber, daß die Beschlusse der Ersten Kammer mit denen der Zweiten Kammer im Wesentlichen allenthalben übereinstimmten und bringt nur noch einige Nebenpunktc, in welchen noch Differenzen seien, zur Sprache. Dieser ganze Bericht hat sich natür lich durch den Verlauf der Sache erledigt uns ist nur im Verciniguugsvcrfahrcu von den der Zweiten Kammer an gehörigen Mitgliedern der Deputation als eine Unterlage zur Klarstellung ihrer Ansichten im Vcreinigungsverfahren benutzt worden. Ich habe Ihnen also nunmehr über das Resultat des Vcreinigungsverfahrens zu berichten. Die einzige Basis, die bei dem Vcreinigungsverfahren hier geboten war, lag unverkennbar darin, daß die hohe Erste Kammer von ihrem ablehnenden Gesammtbcschlusse wieder zurück träte, zu den gefaßten Specialbeschlüsscn zurückginge und eine Vereinigung angestrebt würde in Bezug auf die wenigen dann noch zwischen der hohen Ersten Kammer und der hohen Zweiten Kammer vorliegenden Differenzen. Auf dieser.Grundlage ist denn nun auch in der Vereini- gungsdeputation gearbeitet und zu einem eventuellen Ergebniß allenthalben gelaugt worden. Wenn ich es nun als meine Aufgabe anzusehen habe, die hohe Kammer für die in der Druckbcilage lllil» ausgestellten Vereini gungsvorschläge geneigt zu machen, so gilt es hauptsächlich dem Versuch, die Einwirkung, die unverkennbar die Aeu- ßerungen des Herrn Staatsministers bei der frühem Be- rathung auf die hohe Kammer gemacht haben, thunlichstabzu- schwächen. In diesem Versuche werde ich unterstützt durch die Auslassung des Herrn Staatsministcrs, welche derselbe bei den Vereinigungsverhaudlungcn gcthan hat und welche ich in der Hauptsache dahin aufgefaßt habe, daß der Herr Minister noch nicht bestimmt aussprechen wolle, es werde ein den Entwürfen und 8 entsprechendes Gesetz nicht zur Publication gelangen, sondern daß der Herr Minister vielmehr nur der Voraussetzung habe vorbeugen wollen, als ob die Publication eines solchen Gesetzes mit Bestimmt heit zu erwarten stehe. Voraussichtlich hat der Herr Staatsminister vielleicht später selbst die Gewogenheit, in dieser Beziehung meine Bemerkungen zu ergänzen, nach Befinden zu berichtigen. Meine Aufgabe kann jetzt nur sein, den Herren der Majorität möglichst die wesentlich von einander abweichenden Consequenzcn vorzuführen, die damit verbunden sein werden, je nachdem Sie, meine Herren, bei dem ablehnenden Beschlusse stehen bleiben oder nicht. Kehrt die Erste Kammer zu den gefaßten Special- beschlüffen zurück und vereinigt sie sich in Bezug auf die wenigen, dann noch übrig bleibenden Differcnzpunkte mit der Zweiten Kammer, dann, meine Herren, bringen wir einen auf der Vereinigung beider Kammern beruhenden Gesetzentwurf an die königl. Staatsregierung und die lönigl. Staatsregierung erhält dadurch die Füglichkeit diesen Gesetzentwurf publiciren zu können. Sie wird keineswegs hierzu genöthigt, die königl. Staatsregierung kann auch die Entschließung darüber, ob dieser Gesetzent- wurf zur Publication zu bringen sei oder nicht, beliebig suspendiren; die königl. Staatsregierung kann sehr füglich den dazu geeigneten Zeitpunkt abwarten. Ich erlaube mir !in dieser Beziehung auch daraus hinzuweisen, daß in den Entwürfen als der Tag, zu welchem das Gesetz in Kraft treten soll, der erste Januar nächsten Jahres bezeichnet ist; ^es kann also sehr füglich der von dem Herrn Staatsminister selbst als die wahrscheinlich entscheidende Zeit bezeichnete Herbst dieses Jahres abgewartet werden. So würde der Sachstand sein, meine Herren, wenn wir den Gesammt- beschluß zurücknehmen. Wie steht aber die Sache, meine Herren, wenn wir auf dem ablehnenden Beschlusse be harren ? Dann ist alle auf den vorliegenden Negierungs- entwurf und auf die Abänderungen desselben aufgcwendete !Mühe und Zeit rein verloren, es muß dann, wenn später sich doch ergicbt, daß es zu einer dieParticulargcsehgcbung erledigenden Reichsgesetzgebung nicht kommt, die Negie rung einen anderweitcn Entwurf den Ständen vorlegen und dieser muß wieder alle unsicheren Chancen der stän dischen Bcrathung durchwachen. Jnmittclst aber, meine Herren, behalten wir den lästigen Schriftenstempel, dessen Beseitigung von allen Behörden, namentlich auch — wie ich auf Grund einer Aeußcrung des Herrn Justizministcrs bestätigen kann — von dem königl. Justizministerium leb haft gewünscht wird, wir behalten dann auf unbestimmte Zeit — es möge mir diese allerdings von meinem persön lichen Standpunkte gethane Aeußerung am Ministcrtische nicht verübelt werden — in Bezug auf die Privaturkundcu eine Stcmpclgesctzgebung, die zu Contraventionen und Betrügereien geradezu cinladet und die Stempelpflicht in dieser Beziehung in der Hauptsache den öffentlichen Geld instituten und einzelnen ganz besonders streng gewissenhaften Privatpersonen auferlcgt. Ich bitte Sie also dringend, bei dieser Sachlage zu Ihren Spccialbeschlüffen zurückzukehren und den auf Ablehnung des Gesetzentwurfs lautenden Ge- sammtbcschluß abzulehnen. Ich glaube, da die Ihnen vorliegenden Vorschläge ein durch eine Abstimmung ab zumachendes Ganzes bilden, sofort zu den wenigen Punk ten übergehen zu dürfen, die dann noch übrig bleiben. Also, meine Herren, der Antrag, der Ihnen unter 8KK vorliegt, faßt zunächst selbstverständlich in sich das ALgehen von dem ablehnenden Gesammtbeschluffe; er faßt ferner in sich in der Hauptsache das Zurückgehen auf die Spe cialbeschlüsse und formulirt unter Punkt 1, 2, 3, 4, 5 die wenigen speciellen Beziehungen, in denen es zu Herbei führung einer Vereinigung einer Modifikation der Spe- cialbeschlüffe bedürfen wird. Hierzu muß ich mir noch einige Bemerkungen erlauben. Vorausschicken will ich, daß im Vereinigungsverfahren auch Artikel l des Ent wurfs 8 zunächst einen Anstoß fand.
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