Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 52 (24. Dezember 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Außenhandel der Schweiz mit Uhren im November 1926
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- ArtikelNiedergang oder Fortschritt? 985
- ArtikelDie Organisation der Inventurverkäufe 987
- ArtikelDie Burgunder Federzuguhr aus der Zeit um 1430 (Schluß zu Nr. 51) 989
- ArtikelFacheigener Nachwuchs 990
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 991
- ArtikelKursus für wirtschaftliche Betriebsführung im Forschungsinstitut ... 991
- ArtikelIII. Fortbildungskursus für Uhrmacherfachlehrer in Glashütte 993
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 995
- ArtikelDer Außenhandel der Schweiz mit Uhren im November 1926 995
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 995
- ArtikelVerschiedenes 996
- ArtikelFirmen-Nachrichten 997
- ArtikelPatentschau 997
- ArtikelVom Büchertisch 997
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 997
- ArtikelEdelmetallmarkt 997
- ArtikelDu liebes Wien (25) 998
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 52 DIE UHRMACHERKUNST 995 dritten rmac her- Sa. in anf das ad über die agnetisieren Fragen be- lerseits aber hen Unter- de innächst erungen die rebpunkt in An weiteren e Gang, der rabellen der re Um Verk- n die ania* Je an l nnd lachte Ete bei k be- i zum txte Steuer« und Aufwertungsfragen Bearbeitet von Dr. Hornnng, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Binheitsverband) Einheitswert bei Wohnhäusern mit dem Geschäftslokal des Eigentümers Die Grundstückseigentümer müssen darauf achten, daß in dem EiDheitswertbescheid die Verteilung des Einheitswertes für das Grundvermögen, soweit es auf den gewerblichen Zwecken einerseits und Wohnzwecken des Grundstücks andererseits dienenden Teil entfällt, richtig erfolgt ist. Es ist dies wesentlich, weil der Teil des Hauses, welcher als zum gewerblichen Betriebsvermögen gehörig angesehen wird, nach den Bewertungsgrundsätzen höher zu bewerten ist als der Teil, welcher Wohnzwecken dient. In dem einem Falle beträgt die normale Bewertung 70 bis 75 o/ 0( in letzterem Falle 40 bis 45 0/0 des Wehrbeitragswertes. Die Mietwerte bilden meist den Anhalt für die verhältnismäßige Teilung. Einen Wehrbeitrags wert von 40000 Mk., wovon 10000 Mk. gewerblicher und 30000 Mk. Wohnteil ist, angenommen, so würde die Bewertung 7C00 -(- 12000 Mk. ausfallen, während bei einer für Wohn- und gewerbliche Zwecke gleichen Zerlegung 14000 + 8000 Mk., also 22000 Mk. gegenüber 19000 Mk. heranskommen. Man muß zweckmäßig den im einzelnen Falle zutreffenden Wert zu erhalten suchen; es ist nicht richtig, lediglich im Ange zu haben, eine möglichst niedrige Vermögensteuer zu zahlen. Man muß an die Vermögenszuwachssteuer denken, ferner auch daran, daß eine Erhöhung der Gewerbesteuer, so z. B in Sachsen, vor gesehen ist, wenn das im Betriebe angelegte Kapital im Vergleich zu dem Gewerbeertrag besonders hoch ist. Bei der Veranlagung zur Vermögensteuer kann der rechts kräftig festgestellte Einheitswert nicht mehr angefochten werden (siehe S. 962 „Die Bedeutung der Einheitswertbescheide für das Be triebsvermögen"), ebenso auch nicht bei der preußischen Gewerbe steuerveranlagung nach dem Gewerbekapital. Von erheblicher Be deutung ist die Höhe des Betriebsvermögens unter Umständen auch für die Heranziehung zur Industriebelastnng (Grenze 50000 Mk.) und zur Aufbringungspflicht (Grenze 20000 Mk ) Bei früheren Vermögensteuerveranlagungen ist die Wohnung des Hauseigentümers, der das Geschäft in seinem Hause hat, mit als zum Betriebsvermögen gehöriges Anlagekapital angesprochen worden. Dies scheint nicht im Einklang zu stehen mit einer neuer lichen Auffassung des Reichsfinanzhofs (IA 97/26). Es soll hiernach aus der Tatsache, daß der Eigentümer in dem Hause, wo er sein Geschäft betreibt, wohnt, nicht geschlossen werden, daß der Wohn teil ein Teil des Betriebsvermögens ist. Nur wenn der Eigentümer, wie dies z. B. in der Regel beim Apotheker zutrifft, sein Gewerbe nicht ausüben kann, ohne an Ort und Stelle zu wohnen, soll der Wohnzwecken dienende Teil des Hauses mit zum Betriebsvermögen gerechnet werden. Schonfrist für Zahlung der Vermögen steuer bis zum 24. Dezember 1926 Da die Vermögensteuerbescheide vielfach gerade um die Zeit der am 15. November 1926 fällig gewesenen Vermögensteuerrate (siehe hierzu Seite 906) zugestellt worden sind, wodurch Unklarheiten über die Höhe der zu leistenden Zahlung entstanden, so hat der Reichsminister der Finanzen unterm 13. Dezember in einem an die Präsidenten der Landesfinanzämter gerichteten Erlaß besondere Be stimmungen gegeben. Es soll hiernach in den Fällen, in denen die zu leistende Vermögensteuerrate bis zum 24. Dezember ent richtet wird, von der Erhebung von Verzugszuschlägen und Verzugszinsen Abstand genommen werden. Dies gilt also bei Steuerpflichtigen, denen der Bescheid bis zum 15. November zu gestellt worden ist, für die Zahlungen, die sie auf Grund des Be scheids für die Jahre 1925 und 1926 noch zu entrichten haben; wenn der Bescheid erst nach dem 15. November zngestellt worden ist, so gilt dasselbe für die an sich am 15. November zu entrichtende Vorauszahlung. In den Fällen, in denen hiernach Verzugszinsen zu erheben sind, weil die Zahlung etwa erst nach dem 24. Dezember erfolgt, sind im Interesse der Einfachheit die für die Zeit vom 15 November bis zum 30. November zu erhebenden Verzugszuschläge — letztere fallen, wie anf Seite 906 bekanntgegeben, vom 1. Dezember 1926 ab weg — nur in Höhe der Verzugszinsen (10 0/0 jährlich) zu be rechnen. Wir hatten den Herrn Finanzminister darum gebeten, den dem Uhrmachergewerbe angehörigen Steuerpflichtigen mit Rücksicht auf den schlechten Geschäftsgang und im Hinblick auf die durch den Konkurs der „Präzision“ geschaffene Notlage allgemein Erleichterung zu gewähren. Nach dem uns zugegangenen Antwortschreiben des Reichsministers kann weitergehenden Anträgen wie solche durch den obigen Erlaß Berücksichtigung finden, aus grundsätzlichen Er wägungen nicht entsprochen werden. Barablösung der Anleihekleinbeträge Altbesitzer von Anleihen des Reiches im Betrage von weniger als 1000 Mk. erhalten unter Fortfall des Anspruches auf Anleihe- ablojungsschuld eine Barabfindung. Diese beträgt, wenn der Anleihe- g aubiger bedürftig ist, 15 Mk. für je 100 Mk., jedoch nur 8 Mk. für je ico Mk., wenn der betreffende Altbesitzer im Kalenderjahr 1926 ein Einkommen von nicht mehr als 1500 Mk. hat und nicht be dürftig ist. Die Barablösung mit der angegebenen Einschränkung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag kann nur in der Zeit vom 1. Februar bis zum 31. März 1927 gestellt werden. Hierzu ist ein amtlicher Vordruck, der bei den Finanzämtern während der angegebenen An meldezeit zu 'haben ist, zu verwenden und nach Ausfüllung an die Anleihealtbesitzstelle beim Finanzamt einzureichen. 111111111111111111111111111111111111111111111111 iiiiiiiiiiiiiuiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiii,,! Der Außenhandel der Schweiz mit Uhren im November 1926 Im November 1926 kamen ln der Schweiz 14846 Stück Uhren im Werte von 86372 Fr. und 29881 kg Uhrenbestandteile im Werte von 225166 Fr. zur Einfuhr. Die Einfuhr hat sich gegenüber dem Vormonat um 627 Stück Uhren und 2359 ^8 Uhrenbestandteile gehoben. Im November des Vorjahres wurden von der Schweiz 18473 Stück Uhren im Werte von 104871 Fr. und 26899 kg Uhren bestandteile im Werte 248890 Fr. aufgenommen. Die Ausfuhr war ebenso wie bisher auch im November wesentlich größer; es kamen 2110512 Stück Uhren im Werte von 27154868 Fr. und 18135 kg Uhrenbestandteile im Werte von 1822141 Fr. zum Versand. Die Ausfuhr an Uhren hat im Vergleich mit dem Vormonat im November um 292646 Stück zngenommen. Der Export an Uhrenbestandteilen verminderte sich im gleichen Zeitraum um 1356 kg. Im November des Vorjahres wurden 1749613 Stück Uhren im Werte von 22888177 Fr. und 17057 kg Uhrenbestandteile im Werte- von 1570845 Fr. an das Ausland abgegeben. Die Ausfuhr hat also staik zugenommen. Den Hauptanteil an der Einfuhr hatten die Uhrgehäuse aus Nickel, wovon 11571 Stück im Werte von 55239 Fr. zur Einfuhr kamen, unter anderem davon 11366 Stück aus Deutsch land, 150 Stück aus Frankreich und 85 Stück aus den Vereinigten Staaten. Silberne Uhrgehäuse wurden 303 Stück aus Deutschland und 360 Stück aus Frankreich bezogen. Uhrgehäuse aus Gold stammten mit 440 Stück ans Großbritannien und 1 Stück aus Belgien. Fertige Taschenuhren lieferten Frankreich 509 Stück aus Gold. Ziemlich erheblich war wieder die Einfuhr an Stand- und Wand uhren, wovon Deutschland 18807 kg, Frankreich 968 kg bei einer Gesamteinfuhr von 19872 kg = 125306 Fr. lieferten. Auch für Wecker war Deutschland Hauptlieferant. Von der ganzen Einfuhr mit 7333 kg stammten 6206 kg aus Deutschland. Bel der Ausfuhr nehmen den Hauptanteil die fertigen Werke von Taschenuhren mit 681222 Stück = 9133776 Fr. ein. Dann folgen die Taschenuhren aus Nickel mit 619052 Stück = 4015449 Fr., die silbernen Taschen uhren mit 77351 Stück = 1570753 Fr., dann die aus Gold mit 27719 Stück = 2400/819 Fr. Auch in Armbanduhren war der Export ziemlich lebhaft, und zwar betrug derselbe im November 268945 Stück = 2364773 Fr. Armbanduhren aus Nickel, 74100 Stück = 1217499 Fr. aus Silber und 114151 Stück = 4606647 Fr. aus Gold. IIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMII mnunos-a. jJßrvimnaci üricntcn Schluß der Aufnahme in diese Rubrik für Berichte am Sonnabend, für Einladungen am Montag vor dem Erscheinen Wir bitten um größte Kürze in den Berichten Uhrmacherverband „Norden“ Wir geben hiermit allen Herren Beisitzern und Mitgliedern des Uhrmacherverbandes „Norden“ bekannt, daß die erweiterte Vor standssitzung nicht am Sonntag, den 23. Januar, sondern am Sonn tag, den 30. Januar, 2 Uhr nachmittags, in Pabsts Gesellschafts haus, Altona, Königstraße 135 stattfinden wird. Am Vormittag wird die Vertreterversammlung der Sterbekasse des Unterverbandes ab gehalten werden. Anträge zu der erweiterten Vorstandssitzung wollen die angeschlossenen Vereinigungen recht bald in unsere Hände gelangen lassen, wenn dieselben noch auf die Tagesordnung kommen sollen. Die Tagesordnung wird roch bekanntgegeben. Landsberg a. W. (Zwangsinnung.) Der Vorstand hat beschlossen, daß der Verbandstag am 15. Mai 1927 im hiesigen Konzert- hans „Eldorado“ stattfindet. Goetz, stellvertr. Obermeister. Zwickau und Umgebung. (Zwangsinnung.) Die nächste Monatsversammlung findet am Donnerstag, den 30. Dezember, nachm. 3 Uhr, in Zwickau, Gasthaus „Zum Greif“, statt. Job. Klug, Obermeister.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder