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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (9. April 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- ArtikelZum Fall der Luxussteuer 281
- ArtikelDie Reparatur der kleinen Armbanduhr (Fortsetzung) 283
- ArtikelEine Fabrikation von Gewindeeisen und Gewindebohrern für ... 285
- ArtikelEtwas über das Schaufenster des Uhrmachers 286
- Artikel10. Mitteilung des Schutzverbandes für die Genossen der ... 287
- ArtikelSprechsaal 288
- ArtikelAus der Werkstatt 288
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 288
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 289
- ArtikelPariser Brief 290
- ArtikelWeißgold 290
- ArtikelDer Foxterrier 291
- ArtikelVerschiedenes 292
- ArtikelFirmen-Nachrichten 293
- ArtikelPatentschau 293
- ArtikelVom Büchertisch 294
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 294
- ArtikelEdelmetallmarkt 294
- ArtikelMeine Erinnerungen an China (18) 295
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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292 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 15 '"Dh ns <rfr i& dan OvS Baby wecfcer - Preise. Die Firma Gebrüder Junghans gibt auf die seitherigen Preise der Baby-Arten, Gruppe 8 und 50, mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres 5<>/ 0 Rabatt bei Mengen bis zu einer Originalkiste. Bei Abnahme einer Originalkiste von mindestens 50 Stück, nicht über dreiSorten, werden sogar 8°/ 0 über den Uhrmacherrabatt eingeräumt, und zwar setzen sich diese 80/0 aus den 50/0 Rabatt wie oben und den seither gewährten 3O/0 Extra rabatt für Originalkisten zusammen. Die Longines - Fabrik, St. Imier, erhielt auf dem Wettbewerb der Genfer Sternwarte 1925 für Chronometer folgende Preise: Den ersten Preis der ersten Serien preise sowie den ersten und zweiten Preis der ersten Preise oberster Kategorie. Synthefisdie Rohsmaragde. Nach Mitteilung der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer für den Landes teil Birkenfeld in Idar sind in letzter Zeit im Edelsteinhandel ver schiedentlich sogenannte synthetische Rohsmaragde aufgetaucht, die sich bei der Untersuchung als Hartglas herausgestellt haben. Die genannte Handelskammer sieht sich daher zu folgender Auf klärung veranlaßt: „Das in letzter Zeit in verschiedenen Zeitungen erschienene Angebot »synthetischer Smaragde« hat in den Kreisen der beteiligten Gewerbetreibenden eine gewisse Unruhe hervor gerufen, die sich in zahlreichen Anfragen an die Industrie- und Handelskammer bemerkbar machte, so daß wir uns veranlaßt sehen, zur Aufklärung der Oeffentlichkeit folgende Ausführungen^ zu über geben: Die in dem Angebot enthaltene Analyse war ^ überhaupt keine Analyse mit wissenschaftlichen Unterlagen, da kein Prozent satz angegeben war. Sie war lediglich die Darstellung der Komposition eines Glasflusses. Die Eigenschaften des angebotenen Produktes waren in keiner Weise übereinstimmend mit den Eigenschaften des Smaragdes, sie waren teilweise sogar direkt entgegengesetzt. Weder Härte, noch Lichtbrechung, noch spezifisches Gewicht stimmt mit den Konstanten des Berylls überein. Smaragd ist eine kristalli sierte Substanz. Das angebotene Produkt ist in keiner Weise kristallisiert, sondern strukturlos. Die äußere Form der untersuchten Stücke war jedoch künstlich kristallähnlich gemacht. Die Härte liegt höchstens bei 6 1 / 2 , Amethyst hat die Härte 7 und wirklicher Smaragd 7 bis 8. Die Bezeichnung »synthetischer Smaragd« ist demnach nicht angebracht. Es handelt sich hier um ein Glas, das man nach Belieben als »artificiel«, »compose« oder gar »seientifique« bezeichnen kann, wenn man mit aller Gewalt Worte sucht, die nicht bestimmt umschrieben sind und die weder unserer Sprache, noch der internationalen wissenschaftlichen Bezeichnungsweise angehören. Nachstehend geben wir das von der Fachschule Idar abgegebene Gutachten wieder: Es wurden der Fachschule der Stadt Idar drei Proben angeblich »synthetische Smaragde«, bezeichnet mit Nr. 366, 358, 369, zur Untersuchung übergeben. Untersucht wurde auf: a) Dichroismus. Derselbe fehlt vollständig. Folglich ist das Material amorph und nicht kristallisiert; b) spezifisches Gewicht = 2,393; c) Brechungskoeffizient = 1,53; d) Härte. Diese liegt unter 7, etwa 6'/ 2 - Die Untersuchung echter Smaragde ergab folgendes: a) Dichroismus, —stark — gelblich-grün — blau-grün; b) spezifi sches Gewicht = 2,6849; c ) Brechungskoeffizient = 1,57 bis 158; d) Härte = 7 bis 7 1 / 4 . Da von synthetischen Steinen dieselben Eigenschaften wie von echten Steinen verlangt werden müssen, sind diese vorgelegten Steine nicht als synthetische anzusprechen.“ Lebrlingsbalfung durdi Nidifmeisfer. Ein Dresdener Handwerker, der nach der Gewerbeordnung nicht be rechtigt ist, Lehrlinge zu halten, weil er keinen Meistertitel hat, beschäftigt seit Ostern 1923 in seinem Betriebe seinen eigenen Sohn und unterweist ihn dabei in allen vorkommenden Facharbeiten. Auf Anzeige der Gewerbekammer Dresden wurde gegen ihn wegen Uebertretung der Gewerbeordnung eine Strafverfügung erlassen, weil das Vorliegen eines Lehrlingsverhältnisses angenommen wurde. Der Angeklagte hatte sich damit verteidigt, daß er nur seine väter liche Pflicht tue, wenn er seinen Sohn in allen vorkommenden Arbeiten beschäftige, und auch beim Amtsgericht Dresden seine Freisprechung erzielt. Es wurde dabei betont, es sei Sache des Vaters, wie er seinen Sohn beschäftige, wenn er ihn nicht als Lehrling halten dürfe. Daß sich dabei die Tätigkeit eines Lehrlinges mit der eines jugendlichen Arbeiters decke, sei gleichgültig. Dagegen richtete sich die Revision der Staatsanwaltschaft. Der Vorderrichter hätte feststellen müssen, ob eine systematische Ausbildung als Lehrling stattgefunden habe, und zwar unter fachmännischer An leitung, ob die Lehrlinge sonst in gleicher Weise ausgebildet werden wie der Sohn des Angeklagten usw. Erst dann wäre zu beurteilen, ob man es mit einem Lehrling oder mit einem jugendlichen Arbeiter zu tun habe. Das Oberlandesgericht Dresden hat das Rechtsmittel verworfen, den Freispruch also bestätigt. Die Vorschriften der Ge werbeordnung gelten auch dann, wenn ein Vater seinen Sohn als Lehrling hält oder anleitet. Demgemäß gilt dann auch § 129, daß ein Vater seinen Sohn in dem von ihm geleiteten handwerksmäßigen Betriebe dann nicht als Lehrling anleiten darf, wenn er nicht die gewerberechtliche Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen besitzt. Beschäftigt ein die Lehrlingsbefugnis ent behrender Vater seinen Sohn, so kann dies^ aus verschiedenen Gründen geschehen (Erwerbslosigkeit, Gesundheitsrücksichten usw.). Ein Lehrlingsverhältnis und eine Strafbarkeit des Vaters liegen in diesen Fällen offensichtlich noch nicht vor, dies ist erst anzunehmen, wenn nach dem Willen beider Teile der Hauptzweck der Be schäftigung der ist, dem jungen Manne im Hinblick auf seine Zu kunft eine umfassende Bildung zu verschaffen. Ob das der Zweck eines zu beurteilenden Beschäftigungsverhältnisses ist, ist im wesent lichen eine auf dem Gebiet des Tatsächlichen liegende, bisweilen sehr zweifelhafte Frage und vom Vorderrichter zu entscheiden. Im vorliegenden- Falle ist es nicht bewiesen, daß der Sohn als Lehrling, im Gegensatz zum gewerblichen Arbeiter, beschäftigt wurde, weshalb der Angeklagte freigesprochen wurde. Wie erfahre ich die Namen meiner Kundschaft? Das Detailgeschäft, welches an dieser Frage intensiv arbeitet, wird stets gut daran tun, hierfür eine umfangreiche Liste zu besitzen. Sie kann von eminentem Wert sein. In einem größeren Detail- geschäft fand ich jüngst, so schreibt ein Leser des „Konfektionär“, eine unter Glas und Rahmen gehaltene Bekanntmachung auf dem Ladentisch aufgestellt, und wurde darauf hingezielt, die obige Frage beantworten zu helfen. Die Bekanntmachung hatte etwa folgenden Wortlaut: _ „In Ihrem eigensten Interesse liegt es, wenn Sie uns nach Ablauf des heutigen Kaufs Ihre Privatadresse bekanntgeben, damit wir Sie über unsere Sonderverkäufe auf dem laufenden halten können. Sie gehen ja durch die Bekanntgabe Ihres geschätzten Namens keinerlei Risiko ein. Wir zwingen niemanden zum Kauf. Wir wollen Sie nur als dauernden Kunden gewinnen, was wir durch unsere Sonderverkäufe um so rascher erreichen.“ Leider werden in manchen Betrieben nicht immer ganz be rechtigt die Zusendungen ins Haus oder in das Hotel abgelehnt, weil die Zeit oler die Straße nicht genehm ist. Selbst bei kleinen Umständlichkeiten sollte man den Wunsch des Käufers erfüllen, um auch dadurch gleich die Adresse zu erfahren. Nicht allein, daß man ihm, wie oben erwähnt, laufend schriftliche und druckliche Offerten unterbreiten kann, ihn dauernd als Kunden gewinnen könnte, es bringt bekanntlich ein Kunde den anderen, und gerade in dieser Weise reüssiert ein Detailgeschäft am fundamentalsten. Bei Annahme von Reparaturen soll man Bedacht darauf legen, nicht nur den Namen des Auftraggebers zu erfahren, sondern ebenso nach seiner Wohuungs- adresse zu forschen. An dieser so wichtigen Kundenliste muß dauernd gearbeitet werden, sie muß sich laufend^ vergrößern. Natürlich muß man auch dafür Sorge tragen, daß nicht mehr in Betracht zu ziehende Kunden aus der Liste gestrichen werden. Ein billiger Wecker. Käufer: „Ich möchte einen gebrauchten Wecker haben, aber billig muß er sein.“ Althändler: „Hier habe ich etwas für Sie. Ein vorzügliches Werk, tadellos im Gang. Nur zwei Mark.“ Käufer: „Nanu? Weckt denn der auch?“ Althändler: „Das will ich meinen. Man muß ihn nur vorher etwas schütteln.“ Verbesserungen der funkentelegraphischen Nauener Zeitsignale für März 1926 Mitgeteilt von der Deutschen Seewarte zu Hamburg -j-: Signal zu spät; —: Signal zu früh. März 1936 Ih M. E. Z. März 1926 Ih M. E. Z. März 1926 lb M. E. Z. nachts | nachm. nachts nachm. nachts nachm. I. + 0,07 + 0,11 12. + 0,02 + 0,01 23- — O 02 — 0,06 2. + 0,13 + 0,12 13 -f 0,02 + 0,01 24. — 0,08 — 0,09 3- + 0,07 — 0,02 14. 0,03 + 0,04 25- — 0,07 + 0,03 4- + OOI — 0,02 15- + 0,08 + 0,05 26. — 0,01 — 0,01 5- + 0,02 + 0 03 l6. + 0,03 -j- 0,06 27. 0,00 + 0,01 6. + 0,02 + 0,01 17- 0,03 + 0,05 28. + 0,03 — OOI 7- — O Ol — 0,01 18. . + 0,03 + 0,01 29 0,02 0.00 8. — 0,06 + 0,05 19. -{- 0,02 + 0.03 30 — 0,01 — 0,04 9- 0,00 0,00 20. — 0,01 *) 3<- — 0,09 — 0,03 10. — 0,02 — 0,01 21. 0,00 — 0,02 11. — 0,05 — 0,03 22. 0,00 — 0,02 Koinzidenzsignale**): Anfang des ersten Strichsignals: i h o m 0,29 sec » . letzten „ i h 5 m 53-39 sec Hierzu sind die oben angegebenen endgültigen Verbesserungen zu addieren. Alle Angaben gelten für die auf der 3100-m-Welle abgegebenen Signale *) Signal ausgefallen. **) Vom i. bis 34. Mürz wegen Reparatur des Signalgebers ausgefallen.
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