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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (30. April 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- ArtikelUnsere große Reiseuhr-Propaganda 333
- ArtikelAthanasius Kircher 334
- ArtikelUhrmacher und Instrumentenmacher 335
- ArtikelWird die deutsche Exportindustrie unter der Verschiebung des ... 339
- ArtikelAus der Werkstatt 340
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 341
- ArtikelSteuerfragen 341
- ArtikelSteuertermine für Mai 342
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 342
- ArtikelVerschiedenes 347
- ArtikelFirmen-Nachrichten 348
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 348
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 348
- ArtikelEdelmetallmarkt 348
- ArtikelBerücksichtigung des Scheitelabstandes 349
- ArtikelZentrieren von Brillengläsern 351
- ArtikelEinführung in die geometrische Optik 352
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 18 DIE UHRMACHERKUNST 341 Bekanntmachungen der Verbandsleitung Schaufensterschilder, betr. Wegfall der Luxus steuer. Die in der vorigen Nummer bereits erwähnten neuen Schilder mit dem Text: „Keine Luxussteuer mehr! Die Preise sind entsprechend herabgesetzt“ sind mit Rund schreiben Nr. 108 inzwischen den Innungen übersandt worden. Wir bitten unsere Mitglieder, die Schilder bei der für sie zuständigen Vereinigung anzufordern. Die den Vereinigungen übersandten Schilder sind auf gewöhnlichem Papier gedruckt. Bessere Schilder, auf Karton gedruckt, geben wir bei Sammelbezug zum Preise von 8 Pf. für ein Stück, bei Einzelbezug zum Preise von 20 Pf., ein schließlich Porto, ab. Furnituren-Ausweiskarten. Von den gelben Furni turen-Ausweiskarten haben viele Innungen mehr Karten angefordert als sie für ihre Mitglieder brauchen. Da wir um Furnituren-Ausweiskarten dringend ver legen sind, bitten wir unsere Vereinigungen, die nicht be nötigten Karten umgehend an uns zurückzusenden. Ungültige Ausweiskarte. Auf Veranlassung der Zwangsinnung Rostock wird die Furnituren-Ausweiskarte der Firma David Vick (Rostock) hiermit für ungültig erklärt. Das Geschäft ist in andere Hände übergegangen. Reverse für die Centra-Uhr haben weiterhin unter schrieben: S. Buchdahl (Osnabrflck), Erwin Lenz & Co. (Hellbronn a. Neckar). Firmen, die gegen unsere Geschäftsgrundsätze verstoßen: J. Angele (Stuttgart), Carl Becker (Münster i. W.), Burkhardt & Co. (Magdeburg), Max Glaß (Beuthen), Alfred Hiller (Stuttgart), Ed. Holland (Minden), Witwe Jacob Jacoby (Düsseldorf), Jungmann & Schmidt (Dortmund), F. Kahlbau (Rathenow), Ernst Kobold (Altona), Ernst Kobold, Vertreter Dettmer (Hannover), Heinrich Krell (Magdeburg), Alb. Lehmann (Fürth), H. Limke (Dortmund), Hans Maidl (Briangen), Müller & Reger (Künzelsau), Oberrhein. Uhren - u. Apparatebau- Gesellschaft (Staufen i. Br.), Optische Werkstätten, Emst Schneppenhorst (Nürnberg), G. Pullich (München), E. Schmidt (Detmold), Uhrenversandhaus Schwarzwald (St. Georgen), Emil Speck (Schwenningen), Oskar Trützschler (Rathenow), Otto H. Watter jun. (München). Zeitmesservertrieb, jetzt Deutsche Uhrenvertriebsgesellschaft, (Berlin, Lindenstraße). Martin Bergmeister (Villingeni. B.). Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (ElnheltiTerband) Geschäftsstelle Halle (Saale), Mühlweg 19 W. König, Verbandsdirektor Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Die Bedeutung der Hauszinssteuer im Reich und in Preußen Mit dem 1. April 1926 sollte nach der Idee des Finanzaus gleich sgesetzes die Wohnungsmiete mindestens den Friedensstand wieder erreicht haben. Der hier zugrunde liegende Gedanke war nicht etwa, die Hauseigentümer zu ihrem Rechte kommen zu lassen, vielmehr sollte den Einzelstaaten der Weg geebnet werden, um unter dem Deckmantel der Grundvermögens - und Hausanssteuer mehr Anteil an den Mieterträgnissen zu bekommen. Infolge des Steuermilderungsgesetzes wurde die obige Bestimmung, daß die Friedensmiete mit dem 1. April 1926 mindestens wieder erreicht sein sollte, dahin abgeändert, daß diese Miete bis zum 31. März 1927 nicht überschritten werden dürfe. Die gesamten Friedensmieten des Reichs können mit etwa 5 Milliarden angenommen werden, und entfallen davon auf Preußen ungefähr 3 Milliarden.* Die Hauszinssteuer zusammen mit der Steuer vom Grundvermögen nehmen davon jetzt 440/0 in Anspruch; das sind also über 2 Milliarden. Hiermit könnte z. B. die Gesamt pensionslast ^des Reiches, die jetzt über 2 Milliarden — gegenüber nur 145 Millionen Mark im Jahre 1914 — beträgt, gedeckt werden. Das Inkrafttreten der vollen Friedensmiete ist bis zum 1. Juli 1926 hinausgeschoben worden, annähernd ist ja die Friedens miete bereits in allen Einzelstaaten erreicht; Bayern, Württemberg und Hessen ließen schon früher einen etwas höheren Prozentsatz als gesetzliche Miete zu, während Preußen seit dem 1. April 1926 den Satz auf 94 % festgesetzt hat. Die Hauszinssteuer betrug in Preußen seit dem 1. April 1924 400%; bereits im Juli desselben Jahres wurde sie auf 500 o/ 0 und im Oktober auf 600 % erhöht. Eine weitere Erhöhung erfolgte mit dem 1. April 1925, und zwar auf 700 o/ 0 . Nachdem letzterer Satz ein Jahr beibehalten worden ist, tritt mit dem 1. April 1926 eine noch malige Erhöhung, nämlich auf 900 o/ 0 ein. Die Hauszinssteuer baut sich auf der staatlichen Steuer vom Grundvermögen, welche monat lich 20 Pf. für je 1000 des Friedensgrundstücks wertes beträgt, auf. Das entspricht unter der Voraussetzung, daß bebante Grundstücke sich im allgemeinen mit etwa 60/0 verzinsten, ungefähr 40/0 des monatlichen Friedensmietwertes. Da außer den 900 o/ 0 Hauszins steuer 100 °/o staatliche Grundvermögensteuer, worauf die Gemeinden einen Zuschlag in der Regel von 100% erheben, zu zahlen sind, so werden 4X^1 = 44% der Friedensmiete weggesteuert In der Regel nehmen die Gemeinden noch weitere 100% als Zuschlag zur Grundvermögensteuer in Anspruch; dieser Zuschlag wird aber be sonders auf die Mieter umgelegt und ist daher nicht aus der gesetz lichen Miete zu bestreiten. Man will der Hauszinssteuer, nachdem sie sich ähnlich wie die Luxussteuer beim Uhrmacher in einem kaum zu übertreffenden Maße allgemein unbeliebt gemacht hat, nunmehr einen anderen Namen, Gebäudeentschuldungssteuer, geben. Wenn hiermit zum Ausdruck gebracht werden soll, daß der bebaute Grundbesitz, der infolge der Aufwertungsbestimmungen nur noch mit einem Bruch teil seiner früheren Hypothekenlast zu rechnen hat, steuerlich zu erfassen ist, so mag das insofern berechtigt sein, als die Herabminde rung des Gebäudewertes vielleicht nicht so erheblich ist als die der hypothekarischen Belastung. Häufig hat der Hauseigentümer Schwiengkeit in der Ein ziehung sogar der gesetzlichen Miete, die ihm ja nur zur Hälfte zufließt, während er den anderen Teil lediglich einzieht, um diesen Betrag der Steuerbehörde zuzuführen. Gleichgültig, ob der Haus besitzer die gesetzliche Miete bekam oder nicht, er blieb der Steuer schuldner. Hier hat für Prenßen ein Gesetz vom 27. März 1926 eine gewisse Erleichterung geschaffen. Der Finanzminister hat die Steuer, deren Einziehung nach Lage der Sache unbillig wäre, ganz oder teilweise zu erlassen oder zu erstatten, sofern die Gründe für den Erlaß oder die Erstattung in dem Grundstück selbst liegen. Er hat ferner die Steuer zu stunden und niederzuschlagen, insoweit ihre Einziehung eine unbillige Härte bedeutet. Auf Antrag des Steuerschuldners ist die Steuerschuld in Höhe der auf die im Miet besitz befindlichen Räume entfallenden Steuer niederzuschlagen, wenn die Einziehung der Forderung auf Ersatz der Steuer gegen den Besitzer der Räume dem Eigentümer nach Lage der Sache nicht möglich ist oder mit Schwierigkeiten verbunden ist, die dem Eigen tümer nach den Umständen nicht zugemutet werden können. Die Steuer ist unter anderem ferner zu stunden und nieder zuschlagen bei Eigenwohnungen, falls der Eigentümer wegen wirt schaftlicher Notlage zur Zahlung der Steuer nicht in der Lage ist, sowie bei Mietwohnungen, sofern als Mieter Sozialrentner, Klein rentner, Kriegsbeschädigte, Erwerbslose oder andere besonders be dürftige Familien in Frage kommen, welche die volle gesetzliche Miete nicht zahlen können. Es ist nicht damit zu rechnen, daß die Steuer, wie sie jetzt auf dem Mietaufkommen ruht, ebenso schnell, wie sie gekommen ist, verschwindet, denn solange sie noch zum großen Teil für all gemeine Finanzzwecke in Ermangelung anderer Finanzquellen Ver wendung zu finden hat, wird sie höchstens nur gemildert werden können, wenn an Stellen gespart wird, denen sie heute zufließt. Da nun aber der Hausbesitz auf die Dauer die Zwangslage nicht er tragen kann, weil in den meisten Fällen die Reparaturbedürftigkeit der Häuser die Abtretung eines höheren Mietanteils an den Haus eigentümer dringend erfordert, so wird der Ausweg in der Zukunft ohne Zweifel, jedenfalls aber sehr wahrscheinlich, darin liegen, daß die Mieten erheblich über die Friedensmieten hinausschießen werden, um sich den Mieten der Neubauten zu nähern. Kleine Anzeigen, Gehilfengesuche, Reparaturanzeigen, Ge legenheitskäufe usw. gehören In die UHRMACHERKUHST
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