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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (21. Mai 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- ArtikelReise nur mit Reiseuhr! 393
- ArtikelEtwas über das Regulieren 394
- ArtikelBerechnung der Federlänge (Fortsetzung) 397
- ArtikelEin Meister der Goldschmiedekunst 399
- ArtikelDeutschlands Außenhandel in Uhrenerzeugnissen in den Monaten ... 400
- ArtikelDer große Schaufenster-Wettbewerb der Uhrmacherkunst 401
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 402
- ArtikelSteuerfragen 403
- ArtikelSprechsaal 404
- ArtikelWiener Brief 404
- ArtikelPariser Brief 405
- ArtikelDer beste Verkäufer 405
- ArtikelBudapester internationale Frühjahrsmesse 405
- ArtikelUhrenschmuggel an der deutsch-schweizerischen Grenze 406
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 406
- ArtikelVerschiedenes 409
- ArtikelFirmen-Nachrichten 410
- ArtikelEdelmetallmarkt 410
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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402 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 21 Bekanntmachungen der Verbandsleitung Die neuen Zahlungsbedingungen. Am Mittwoch, dem 12. Mai, fand anläßlich des Verbandstages des Ver bandes deutscher Uhrengrossisten eine Besprechung zwischen Fabrikation, Großhandel und Einzelhandel statt. In dieser Besprechung war der Uhreneinzelhandel durch das Vor standsmitglied, Herrn A. Bätge (Berlin), und den Verbands direktor, Herrn W. König (Halle), vertreten. Unter Zu stimmung des Verbandes deutscher Uhrengrossisten und des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher wurden die nachstehenden Zahlungsbedingungen vereinbart: 1. Ziel 6o Tage bei sofortiger Barzahlung längstens innerhalb io Tagen dato Faktur 5 o/ 0t innerhalb 30 Tagen 30/0. Nach dieser Zeit ist kein Abzug gestattet. Abnehmer, die eine Rechnung bis zum Verfalltag nicht be gleichen, sind verpflichtet, ein Akzept zu geben, und zwar für Rechnungsbeträge vom 1. bis 15. eines Monats per Mitte des dem Fälligkeitstage folgenden Monats und für Rechnungsbeträge vom 16. bis Ende eines Monats per Ende des dem Fälligkeitstage folgenden Monats. Die Diskontspesen gehen zu Lasten des Ab nehmers. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen zu zahlen in Höhe von i0/ 0 über dem jeweiligen Reichsbankdiskontsatz zuzüglich der von den Privatbanken berechneten Provision. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem der Abnehmer die Zah lung absendet oder anweist. 2. Die gelieferte Ware darf vor voller Bezahlung des Kaufpreises oder vor Einlösung des dafür hingegebenen Schecks oder Wechsels ohne Zustimmung des Verkäufers an Dritte weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Es wurde in den Verhandlungen darauf hingewiesen, daß so schnell als möglich die Bruttopreislisten verschwinden und dafür Nettopreislisten wie früher herausgegeben werden sollen. Im übrigen wurde vom Uhreneinzelhandel gefordert, daß von jetzt ab die Berechnung nicht mehr in Brutto preisen, sondern in Nettopreisen erfolgen soll. Durch die jetzige Bruttoberechnung wird dem Einzelhandel die Ueber- sicht darüber, was ihm das einzelne Stück Ware kostet, sehr erschwert. Rechnungen mit Bruttoberechnung sollen in Zukunft zurückgewiesen und die Berechnung in Netto preisen gefordert werden, Bezüglich des Wunsches, die Rückwandbezeichnungen auf den Weckern in deutscher Sprache zu liefern, wurde von seiten der Fabrikanten darauf hingewiesen, daß voraus sichtlich in kürzerer Zeit die symbolische Weckerrückwand bezeichnung der Kienzle-Uhrenfabriken bei allen maß gebenden Fabriken durchgeführt werden wird. Einige Fragen des unlauteren Wettbewerbs und sonstiger Schädigungen wurden zum Schluß besprochen; einige besondere Fälle sollen in Gemeinschaft mit dem Grossistenverband und dem Zentralverband durchgeführt werden. Rundschreiben des Zentralverbandes. In letzter Zeit haben unsere Vereinigungen wieder eine Reihe von Rundschreiben zur Bekanntgabe und Behandlung in den Innungsversammlungen erhalten. Rundschreiben Nr. 107 behandelt die von uns be absichtigte Einrichtung von Kursen für Verkaufskunst. Es wird um Zusendung entsprechenden Materials und um Mithilfe in der praktischen Ausgestaltung der Kurse gebeten. Mit Rundschreiben Nr. 108 wird eine Anzahl der neuen Plakate betr. bisher luxussteuerpflichtige Waren übersandt, mit der Bitte, sie an die Mitglieder weiterzugeben. Rundschreiben Nr. 109 enthält nähere Einzelheiten über die eingeleitete Reiseuhr-Propaganda. Es ist wichtig, daß sich alle Vereinigungen mit dieser Angelegenheit schnellstens befassen. Mit Rundschreiben Nr. 110 wird ein neues Heft mit Anzeigenentwürfen für Centra-Uhren übersandt, außerdem wird ein neues Metall-Schaufensterschild für Centra-Uhren als Muster geschickt. Die Vereinigungen werden aufgefordert, auf Grund dieses Musterschildes Sammelbestellungen derjenigen Kollegen aufzunehmen, die berechtigt sind, Centra-Uhren zu führen. Ferner ist allen Hauptausschuß-Mitgliedern und dem Vorstand die Abschrift eines Briefwechsels mit den Fach zeitungen übersandt worden. Wir bitten unsere Vereinigungen, die Rundschreiben des Zentralverbandes in den Versammlungen auch wirklich bekanntzugeben und zur Besprechung zu stellen. Der Zweck unserer Rundschreiben ist der, Material für die Sitzungen zu geben, andererseits erwarten wir jedoch, daß uns auf Grund dieser Rundschreiben Anregungen zugehen, die wir wieder verwerten können. Die Frage der Urlaubsregelung für Gehilfen und Lehrlinge ist jetzt des öfteren Gegenstand einer Anfrage an den Zentralverband. Da ja zur Zeit keine Tarifverträge über Löhne und Urlaubsregelung für das Uhrmachergewerbe bestehen und daher jeder Kollege die Lohnhöhe nach der für seinen Wohnort in den verwandten Industrie- und Ge werbezweigen üblichen Festsetzung bemessen wird, raten wir auch hinsichtlich der Urlaubsgewährung, sich an die betreffenden örtlichen Verhältnisse zu halten. Im Zweifels falle schlagen wir vor, nach einem vollen Jahr Tätigkeit in der gleichen Stellung einen Urlaub von sechs, nach zwei vollen Jahren Tätigkeit von neun, nach drei vollen Jahren Tätigkeit von zwölf Tagen unter Fortzahlung des normalen Lohnes zu gewähren. Krankheiten bis zu drei Monaten gelten nicht als Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses. Hat der Gehilfe zur Zeit der Entlassung oder Kündigung die Voraussetzungen für die Urlaubsgewährung erfüllt, so ist ihm von dem bisherigen Meister Urlaub zu gewähren, es sei denn, da£ er aus Gründen entlassen wird, die er zu ver treten hat. Während des Urlaubs darf der Beurlaubte keine anderweitige Beschäftigung im Beruf ausüben. Hat ein Gehilfe aus eigener oder auf Veranlassung seines Prinzipals auf den ihm zustehenden Urlaub verzichtet, ihn also nicht ausgenutzt, so wird ihm der Betrag, der ihm bei Urlaub für diese Zeit geworden wäre, ausgezahlt. ' Für eine Urlaubsgewährung an Lehrlinge hat sich unser Zentralverband ähnlich den meisten anderen Gewerbezweigen und Reichsverbänden ausgesprochen. Durch entsprechende Anfragen haben wir festgestellt, daß der Lehrlingsurlaub so gehandhabt wird, daß im ersten Lehrjahr 3 Tage, im zweiten Lehrjahr 4 Tage, im dritten Lehrjahr 5 Tage und im vierten Lehrjahr 6 Tage Urlaub festgesetzt werden. Die Regelung der Lehrlingsentschädigung läßt ebenfalls noch manche Unklarheiten entstehen. Hierzu ist zu sagen, daß ein von den Eltern des Lehrlings zu zahlendes Lehrgeld für solche Lehrlinge, die nicht in Kost und Logis sind, unter den heutigen Verhältnissen wohl kaum noch in Frage kommt. In den meisten Fällen, die sogar von den Handwerkskammern oft tariflich geregelt sind, erhält der junge Mann ein kleines Entgelt, das so hoch bemessen wird, daß er, falls er alles sparen würde, nach Ablauf von 4 Jahren den größten Teil des anzuschaffenden Werkzeuges kaufen kann. Nach vierteljährlicher, unentgeltlicher Beschäftigung erhält der Lehrling meistens im 1. Lehrjahr . . 8 Mk. pro Monat, » 2 - n 12 n n »j » 3- » • >> ” ” „ 4 ■ n • • 20 » » ” Das Sterbegeld des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher von je 100 Mk. wurde seit der letzten Ver öffentlichung in Nr. 19 gezahlt an die Hinterbliebenen der Kollegen: Geck (Iserlohn), Hähnel (Stolpen), Sülzen (Köln), Schwank (Köln-Deutz), Kleingünther (Köln), Klopp (Köln), Roßbach (Köln-Kalk), Mehnes (Leichlingen), Bock (Dort mund), Gradl (Plakofen), Erich Teetz (Garz auf Rügen), Stender (Hamburg) und Krause (Gr.-Räschen).
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