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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (4. Juni 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 433
- ArtikelDie letzten Uhren König Ludwigs XVI. und der Königin Marie ... 434
- ArtikelDie Voletsche Differentialunruh 436
- ArtikelFähigkeitsproben 1926 für unsere Lehrlinge 438
- ArtikelSteuerfragen 439
- ArtikelSprechsaal 439
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 441
- ArtikelVerschiedenes 446
- ArtikelFirmen-Nachrichten 447
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 448
- ArtikelPatentschau 448
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 448
- ArtikelEdelmetallmarkt 448
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 23 DIE UHRMACHERKUNST 439 Steuerfragen n Falle . ob es ? laß siel eilend« i lell ten n. Bearbeitet von Dr. Hornnng, Stenersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Binheitaverband) acher i8- odn mit der eilen ein ein dazu vernieten ifung dei lie Herbst linreichen: i. Welche Aufwertung hat der deutsche Gläubiger von seinem polnischen Schuldner zu erwarten? Die deutschen Aufwertnngsgläubiger haben gegenüber ihren polnischen Schuldnern einen schweren Stand, und waren bisher die zur Wahrnehmung ihrer Interessen berufenen amtlichen deutschen Stellen, z. B. das Auswärtige Amt, nicht in der Lage, einen wirksamen Schutz zu bieten. Neuerdings ist in Posen eine besondere, dem Generalkonsulat an gegliederte Stelle, die sich zur Aufgabe macht, die Ansprüche deutscher Aufwertungsgläubiger entgegenznnehmen, um letzteren zur Erreichung ihres Zieles behilflich zu sein, geschaffen worden. Im übrigen schweben zur Zeit nach mir im Auswärtigen Amt etteilter Auskunft Verhandlungen des Reichsjustizministeriums mit der polnischen Regierung über Aufwertungsfragen, deren Er gebnis abzuwarten bleibt. Während Polen Beinen Staatsbürgern gegenüber eine hohe Auf weitung von Hypotheken einräumt, erhält der deutsche Gläubiger hypothekarisch gesicherte Forderungen in den abgetretenen, ehemals deutschen Gebieten aus Darlehen mit 15% aufgewertet. Grundsätz lich gibt die polnische Aufwertungsverordnung bei Darlehnshypo theken eine dingliche Aufwertung von 15%, läßt aber für gewisse Arten von Hypotheken, wie Restkaufgeld-, Unterhalts- und Brb- auseinandersetzungshypotheken, eine Aufwertung der Hypotheken forderung bis i8 8 / 4 «/o (nämlich 1 j i über den allgemeinen Satz) zu, während die persönliche Forderung, wie in deutschem Recht, höher aufgewertet werden kann. Die deutsche Bestimmung, wonach als Restkaufgelder im Sinne des Aufwertungsgesetzes nur solche nach dem 31. Dezember 1908 entstandene angesehen werden, ist im poluischen Aufwertungsrecht nicht vorgesehen. Irgendwelche Fristen zur Anmeldung von Hypotheken zur Wahrung des Aufwertnngsrechts sind nach polnischem Recht bisher nicht innezuhalten. huß i* hrmache:. traße 39 Bemerkenswert ist, daß Aufwertung wie bei uns kraft Rück wirkung nicht stattfindet, wohl aber bei Vorbehaltsklausel. Die Zinsrückstände für die Zeit bis 30. Juni 1934 werden ebenso wie das Kapital umgerechnet und diesem zugeschlagen. Die Zinsen dagegen, die für die Zeit vom 1. Juli 1924 fällig werden, werden von dem auf diese Weise umgerechneten Kapital berechnet. Hinsicht lich der Höhe der Verzinsung gelten die früher vereinbarten Zinssätze. Der Hypotheken Schuldner muß einen Antrag auf Freigabe der Hypothekenforderung an das polnische Liquidationskomitee in Posen richten. Es ist zweckmäßig, sich zunächst mit dem Hypotheken schuldner ins Benehmen zu setzen, allerdings wird man häufig auf Dickfelligkeit stoßen. Wenn eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner über die Höhe der Aufwertung nicht zustande kommt, müßte das zuständige polnische Kreisgericht, d. h. das Ge richt, in dessen Bezirk das belastete Grundstück liegt, um Fest setzung des Aufwertungssatzes angegangen werden. Hinsichtlich der Sparkasseneinlagen in Polen erfolgt Aufwertung nur für solche, die vor dem 1. Januar 1923 gemacht sind, spätere Einlagen kommen ja für den deutschen Gläubiger auch gar nicht in Frage. Eine Mindestgrenze, wie sie das deutsche Aufwertungs gesetz in Höhe von i2 1 / 2 % für Sparkassenguthabän vorschreibt, ist nicht bestimmt, nnd rechnet man in Polen mit einem niedrigeren Aufwertungssatz. Zinszahlung au! Grund des Aufbringungs gesetzes Die zweite Rate der Aufbringungszinsen ist am 1. Juni fällig, mit Schonfrist bis 8 Juni. Die Höhe der Zinsen ergibt sich aus dem erteilten Aufbringungsbescheid. 5 ' Gegenseitige Unterstützung bei der Gemeinschafts- reklame Gemeinschaftsreklame heißt heute die Losung. Alle Uhrmacher sollten sich zu dieser P.opaganda zusammenschließen und durch Rundschreiben und Werbeplakate das Publikum für unsere Waren interessieren. Darüber hinaus müßte aber auch das ganze Gewerbe zusammenstehen und bei der Schaffung von Reklamematerial den Gedanken der gemeinschaftlichen Wetbung im Auge behalten. So kommt es sehr oft vor, daß Gioßnbrenfabriken oder Be steckfabriken Reklamematetial mit figürlichen Darstellungen heraus gegeben, bei denen aber ein wichtiges Erfordernis fehlt. Es wurde nämlich vergessen, die dargestellten Personen mit Schmuckgegen ständen zu versehen. Sicher bedarf es nur dieser Anregung, damit die Herren Großuhren- oder Besteckfabrikanten bei der Bestellung von Reklameplakaten vorschreiben, daß den dargestellten Personen Schmuckstücke angelegt werden, daß sie eventuell moderne Brillen tragen, mit einem Zigaretten - Etui od. dgl. versehen werden. Auf diese Weise würde wenigstens ein Zweig unseres Gewerbes helfen, den anderen bei seiner Werbung zu unterstützen. C. T. W. Ein Großhändler zur Markenuhr-Reklame Lieber Herr B. S. in Lübeck! Angeregt durch Ihre Worte, daß # der Großhändler auch mal mehr Interesse an der Markennhr haben würde, erlaube ich mir höflichst, am Schluß dieser Zeilen Ihnen aus meiner täglichen Reisepraxis Erfahrungen mitzuteilen, die Sie freuen werden. Allerdings muß ich bemerken, daß ich die Marken uhr nicht nur als tote Ware zu verkaufen suche, sondern sie, wie das so schön in dem Aufsatz: ,,Der beste Verkäufer!'* in voriger Nummer gesagt war, liebe. Das ist wieder nur möglich, da ich ge lernter Uhrmacher bin und 6 Jahre ein offenes Geschäft hatte, also alle Freuden und Leiden der Uhrmacher lebhaft mitfühle. Dem Uhrmacher könnte es doch leicht so gehen wie dem ge lernten Schuhmacher, der sitzt da und besohlt seine Stiefel, aber wer verkauft sie? Salamander, Tack, Neptun und wie die großen Häuser alle heißen und die Warenhäuser alle zusammen. Der Fach mann ist vollständig ausgeschaltet. Noch ein anderes Beispiel: Wenn ich mir eine Zigarette kaufen will und ich lege Wert auf die gute Marken qualität, dann gehe ich nicht zum Fachmann, sondern in die nächste Selterwasserbude, dort bekomme ich von einem x-beliebigen Mädel diese Zigarette in der gewünschten Qaalität. Nun zur Sache: Wann wird es mit den Uhren soweit sein? Wie drohend die Sache ist und wie weit es tatsächlich schon so ist, das braucht hier nicht erörtert zu werden, das weiß jeder selbst. Aus meiner Gehilfenzeit weiß ich, daß Warenhäuser einfach eine oft stattliche Zähl von Gehilfen engagieren, und der Eindruck eines Fachgeschäfts ist — nach außen hin — da. Dem soll jetzt endgültig abgeholfen werden. Die Markenuhr bringt nur gute Uhren, es werden ihrer immer mehr und mehr, und diese dürfen nur an Centra - Karten - Inhaber abgegeben werden. Und diese Karte bekommt wieder nur der Fachmann, der sein Geschäft einwandfrei führt. Die Kontrolle ist so genau, daß jede einzelne Gehäusenummer eines Grossisten gebucht ist. Findet sich eine solche Gehäusenummer im Warenhaus, so ist sofort der Grossist er mittelt, der sie geliefert hat, und es tritt die Konventionalstrafe nnd Entziehung des Grossistenrechtes für Centra-Uhren in Kraft. Es kann auch nicht damit geschleudert werden, da im Centia- Katalog offene Verkaufspreise vorgeschrieben sind bei einer guten Verdienstspanne. Schleuderern wird die Karte entzogen; wer auf merksam die Zeitung liest, wird diese Fälle schon bemerkt haben. Nun endlich zum Lübeckschen Fall: Warten Sie bitte nicht, bis der Obermeister die Scheine alle gesammelt hat oder bis irgend jemand Reklame für die Centra macht, sondern hängen Sie einen Bogen Einwickelpapier mit der großen roten Spirale ins Schaufenster und legen Sie einen solchen Bogen auf Ihren Ladentisch, und legen Sie eine Uhr mit dem Zeichen dazu, und wenn die Leute fragen: „Was ist denn das für eine Uhr?“, dann nehmen Sie das Klischee heft nnd zeigen den Leuten das Klischee, welches lautet: 12000 Uhr macher bürgen für die Güte der Centra-Uhr. Oder legen Sie Uhren mit dem Centra-Etikett und dem Centra-Garantieschein ins Fenster und dahinter das neue Metallschild, und verlassen Sie sich darauf, die Leute werden kaufen. Ich habe Gegenden, wo mir die Uhr macher sagten: Ich habe keine einzige Centra-Uhr mehr am Lager, und Gegenden, in denen die Kundschaft wieder eine Centra ver langt. Dort haben die Herren Uhrmacher das nämlich vor einem halben Jahre so gemacht, ohne zu warten, bis oder ob es einem anderen auch gefällt, und die Beweise dafür, daß es geht, sind da. Wie viele Orte gibt es, in denen die Uhrmacher,,j^der für sich, auch gemeinschaftlich, mit Centra-Klischees Reklame machen! Eine 5-Pf.-Karte an den Zentralverband genügt, und Sie bekommen das Material. Nun noch ein wohlgemeinter Mahnrnf im allgemeinen, ob gleich der Grossist gewöhnlich nur Angriffe erntet für ein Wort in der Zeitung: Letzten Endes hängt alles von der eigenen Geschäfts tüchtigkeit ab. Der Fall ist denkbar, daß an einem Orte nicht gelernte Uhrmacher, die aber erstklassige Geschäfte haben und selbstverständlich in der Zwangsinnung sein müssen, die Centra- Karte verlangen können. Besonders wenn sie eher ihren Wert er-
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