Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (11. Juni 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Berechnung der Feldstärke
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- ArtikelFrühlingsfahrt durchs Uhrenland 449
- ArtikelVon der Reibung 450
- ArtikelBerechnung der Feldstärke 452
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 454
- ArtikelJubelfeier der Leipziger Uhrmacher-Zwangsinnung 455
- ArtikelSprechsaal 457
- ArtikelSoll man sich beim Finanzamte (bzw. Hauptzollamte) "unterwerfen"? 457
- ArtikelVon den ungeschichtlichen Geschichtsschreibern 458
- ArtikelDas lächelnde Gesicht 458
- ArtikelChronometerprüfung im Observatorium zu Neuchatel 459
- ArtikelMade in Germany 460
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 460
- ArtikelVerschiedenes 462
- ArtikelHeitere Ecke 463
- ArtikelPatentschau 463
- ArtikelFirmen-Nachrichten 464
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 464
- ArtikelEdelmetallmarkt 464
- ArtikelMeine Erinnerungen an China (Schluß) 465
- ArtikelDu liebes Wien 466
- ArtikelDie beiden Uhren 466
- ArtikelDas Hochzeitsgeschenk 466
- ArtikelAus der Materialkunde 467
- ArtikelDas Thermometer 469
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
454 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 24 und daraus (r + ri)(r+r!) = 1-s L57 Nimmt man beispielsweise r = 4r 1 an, dann ist das Produkt aus Summe und Differenz der beiden Glieder gleich i5rj 2 , und es folgt weiter, daß 9 1,s r i = I5L57 und 1 ' s 1 4,85 Natürlich wird dann ebenfalls r nach einer anderen Formel berechnet, und zwar ist r = 4* r i- 12. Beispiel: Um zu zeigen, wieviel sich die Größen der beiden Halbmesser ändern, seien die Werte von 1, s und n aus dem ersten Zahlenbeispiel genommen. Dann wird 1/2051,34-0,3 _ 24,9 _ ^ r, und diese Verhältnisse kann man in der Praxis mit Rücksicht auf die Bruchsicherheit der Feder nicht mehr gehen. Viel mehr wirkt in dieser Beziehung eine Verminderung der Federstärke, wobei vorläufig die Verminderung der Zug kraft nicht ins Auge gefaßt werden soll. 13. Beispiel: Angenommen, die Federstärke wäre statt 0,3 mit 0,28 mm angenommen worden, ergibt sich ein Kern- und Federhaushalbmesser von V2051.34-0.28 23.75 ^ _ r, °»7 Z » 3,545 3,545 und r wird im normalen Verhältnis 1 = 6,72 • 3 - — 20,16 oder im Durchmesser um 1,68 mm kleiner sein. 14. Beispiel: Wendet man auch hier noch das Ver hältnis zwischen Federkern und Trommel von 114 an, dann erhält man 23 75 = Aaf = 4 ' 89 4,85 4,85 4,85 r = 5, I 3-4 = 20,52. Man sieht aus den Zahlen, daß durch die Vergrößerung ies Verhältnisses zwischen Trommel und Kernhalbmesser licht allzuviel gewonnen werden kann, denn der Trommel- iurchmesser wird bloß am 0,96 mm kleiner, wogegen der Eterndurchniesser sich um 3,74 mm vermindert hat. Unter und r = 4,89-4= 19,5 6 - Der Federhausdurchmesser wird daher um 2,88 mm kleiner sein. Aus diesen Beispielen ergibt sich, daß man derartige Korrekturen selten nur durch Aenderung einer Dimension, sondern meist durch Aenderung von Federstärke und Kernverhältnis erzielt. Bekanntmachungen der Verbandsleitung Ein Anstreicher, der sich als Uhrmacher ausgibt. Ein Anstreicher Eduard Geltner in Plauen i. V., Pesta lozzistraße 41, sucht mit der Behauptung, daß er Uhr macher sei, unter Berufung auf eine führende Uhrengroß handlung, die ihn einmal irrtümlich beliefert hatte, bei Uhrengrossisten Warenlieferungen zu erhalten. Wegen verbotenem Uhrenhausieren ist gegen Geltner Strafantrag gestellt. Ausspielen von Uhren usw. auf Jahrmärkten. In letzter Zeit sind wieder Beschwerden über das Zunehmen von Uhrenausspielungen auf Jahrmärkten an uns gelangt. Bekanntlich können ja die Marktpolizeibehörden zu derartigen Ausspielungen die Erlaubnis erteilen. Um eine Begrenzung dieser Erlaubnis zu erzielen, war an den Herrn Preußischen Minister des Innern eine Eingabe gerichtet, der hierauf folgende Antwort erteilte: „Bestimmungsgemäß kommen für Ausspielungen auf Jahr märkten, Rummelplätzen usw. nur geringwertige Gegenstände in Betracht. Auf eine Eingabe des Reichsverbandes ambulanter Ge werbetreibender (Ortsverwaltung Berlin) und der beteiligten In dustriezweige hat bereits im Mai 1925 durch einen Erlaß an den Polizeipräsidenten in Berlin und an die beteiligten Interessenverbände eine Regelung der Frage über die Festsetzung einer Höchstgrenze für die auszuspielenden Waren stattgefunden. Die Höchstgrenze für den Einsatz und den Wert der auszuspielenden Gegenstände ist unter Berücksichtigung der Beitens des Reichsverbandes, sowie der interessierten Ausspielwarenindustrie und Gewerbetreibenden vor gebrachten Wünsche bei denjenigen Plätzen, die ein Eintrittsgeld erheben, auf 50 Pf. für den Einsatz und 5 Mk. für den Wert des Ausspielgegenstandes, und bei den übrigen Plätzen (ohne Eintritts geld) auf 30 Pf. für den Einsatz und 3 Mk. für den Ausspielgegen stand festgesetzt worden. Wenn in Einzelfällen, wie auf dem Jo hannisfeste in Breslau, auch Waren von höherem Werte (Fahrräder) ausgespielt worden sind, so kann dies nicht gebilligt werden. Der Herr Regierungspräsident in Breslau ist entsprechend verständigt. Der Ausschluß bestimmter Waren von der Ausspielung, wie es durch die Sächsische Verordnung vom 2. Februar 1925 hinsichtlich der Korb-, Textil- und Schuh waren geschieht, erscheint nicht gerecht fertigt, da andere Industriezweige mit der gleichen Forderung her vortreten würden.“ Diese Verfügung besagt also, daß im allgemeinen nur Gegenstände im Werte von nicht über 3 Mk. ausgespielt werden dürfen. Bei Nichtbeachtung dieser Begrenzung ist deshalb sofort unter Hinweis hierauf im Wege der Be schwerde zunächst bei der Marktpolizeibehörde vorzugehen. Da diese Regelung nur für Preußen gilt, wäre von den Landesverbänden unter Hinweis auf die preußische Ver fügung in solchen Fällen eine Eingabe an die Regierung des betreffenden Landes zu richten, in der zum mindesten eine gleiche Wertbegrenzung gefordert wird. Der Zentralverband wird sich natürlich mit der obigen Wertbegrenzung nicht begnügen, sondern nunmehr ein generelles Verbot des Feilbietens und der Auslosung von Uhren usw. auf Jahrmärkten zu erreichen zielen, wie ja auch die Einfügung der Großuhren in das Verzeichnis der vom Hausierhandel ausgeschlossenen Waren unter allen Um ständen erfolgen muß. Nettopreislisten. Unter Bezugnahme auf unsere Be kanntmachung über die Beschlüsse auf dem Verbandstage der Grossisten geben wir bekannt, daß auch bei Besprechung der Zahlungsbedingungen der Wunsch des Einzel- und Großhandels vorgebracht wurde, von den Bruttopreislisten abzugehen und wiederum Nettopreislisten herauszugeben. Dem gemeinsamen Antrage der Grossisten und Uhrmacher zur Einführung von Nettopreislisten konnten die Fabrikanten noch nicht entsprechen, da die Verhältnisse noch nicht ge nügend stabil sind und immerhin mit Preisschwankungen nach oben oder unten zu rechnen ist. Der Verband Deutscher Uhrengrossisten, Leipzig, hat seinen Mitgliedern empfohlen, in die Rechnungen Netto preise einzusetzen. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (ElnheltsTerbud) Geschäftsstelle Halle (Saale), Mühlweg 19 W. König, Verbandsdirektor
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder