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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (11. Juni 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Soll man sich beim Finanzamte (bzw. Hauptzollamte) "unterwerfen"?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- ArtikelFrühlingsfahrt durchs Uhrenland 449
- ArtikelVon der Reibung 450
- ArtikelBerechnung der Feldstärke 452
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 454
- ArtikelJubelfeier der Leipziger Uhrmacher-Zwangsinnung 455
- ArtikelSprechsaal 457
- ArtikelSoll man sich beim Finanzamte (bzw. Hauptzollamte) "unterwerfen"? 457
- ArtikelVon den ungeschichtlichen Geschichtsschreibern 458
- ArtikelDas lächelnde Gesicht 458
- ArtikelChronometerprüfung im Observatorium zu Neuchatel 459
- ArtikelMade in Germany 460
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 460
- ArtikelVerschiedenes 462
- ArtikelHeitere Ecke 463
- ArtikelPatentschau 463
- ArtikelFirmen-Nachrichten 464
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 464
- ArtikelEdelmetallmarkt 464
- ArtikelMeine Erinnerungen an China (Schluß) 465
- ArtikelDu liebes Wien 466
- ArtikelDie beiden Uhren 466
- ArtikelDas Hochzeitsgeschenk 466
- ArtikelAus der Materialkunde 467
- ArtikelDas Thermometer 469
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 24 DIE UHRMACHERKUNST 457 # Unsere Schaufenster Vom Unterverbandstag in Segeberg zurückgekehrt, kann ich sagen, daß es doch für jeden Kollegen von großem Nntzen ist, eine solche Versammlung zu besuchen. Besonders der wirtschaftliche Vortrag des Herrn Verbandsdirektor König war für alle Kollegen von Interesse, können doch die Anregungen des Herrn König von großem Nntzen sein. Was mir aber auf fiel, war, daß die Kollegen dem Vortrag des Herrn König über Propaganda und Schaufenster dekoration so sehr wenig Aufmerksamkeit schenkten, sondern sich zum Teil unterhielten. Aus diesem Grunde wollte ich auch die Kollegen mit einem Vortrag über meine Erfolge mit den von der UHRMACHERKUNST gemachten Reklamevorschlägen nicht lang weilen. Doch mache ich hiermit die Kollegen darauf aufmerksam, wie sehr wirksam eine hübsche Schaufensterdekoration besonders für die Uhrmacher ist. Es ist richtig, wie Herr König sagte, der Uhrmacher hat seine Uhren auf ein Tablett gehängt und statt Haken Stecknadeln usw., und denkt sich, der Kunde weiß ja, wenn eine Uhr im Fenster hängt, daß dort ein Uhrmacher wohnt. Aber be sonders in den kleinen Städten, wo die Kunden ein großzügiges Reklamefenster noch nicht kennen, ist ein gut dekoriertes Fenster besonders auffallend für einen Uhrmacherladen. Schon zu Weih nachten regte die UHRMACHERKUNST an, einmal eine tief in den Laden eingebaute Fensterdekoration zu machen. Ich hatte darauf schnell einen Plan gefaßt, meine Rückwand vom Fensteraus bau herausgerissen und eine etwa 4 m tiefe Fensterdekoration gemacht, einen hübschen Teppich hinein und eine Standuhr im Hintergrund, zwei Rauchtische, vorne Kaminuhren und eine außer ordentliche Lichtfülle. Ueber den Erfolg will ich nicht reden. Weiter kann ich nur sagen, daß mir die Anregung „Reise nur mit Reiseuhr der UHRMACHERKUNST ein Wink war, worauf ich ge wartet habe, um mal wieder etwas zum Gucken zu bieten. Es ist ja nicht einfach, etwas Wirksames zu bauen, und kostet viel Zeit, Arbeit und Mühe, aber es lohnt sich. Meine Fensterdekoration nahm vier Tage in Anspruch. Alle Angestellten durften mit helfen. Es machte allen Spaß; sie gingen dann mit Freude wieder an ihre Arbeit und staunten mit über den Erfolg und die interessanten Unter haltungen der vor dem Fenster stehenden Leute. Ich habe darauf hin auch mit Reiseuhren gute Etfolge gehabt und gut verkauft. Wie eine falsch angewandte Reklame wirkt, sah ich vor einiger Zeit bei einem Goldwarenhändler, der einen Wisch Papier von einer großen Besteckfabrik ins Schaufenster hängte mit abgebildeten Löffeln worauf stand: Unser Löffel ist so stark mit Silber belegt und to sieht ein Löffel von einer Fabrik N. N. aus. Solche Reklamer wo die Fabrikanten sich streiten, schädigen den Fachmann nur- es'sind keine zugkräftigen Reklamen. Also Kollegen der Provinz, gebt eurem Uhrenfenster einmal ein anderes Gesicht und beachtet die Aus schreibungen der UHRMACHERKUNST. Der Erfolg ist ein guter. H. Sh. * Preisabbau in anderen Gewerben e j Fahradhandel werden jetzt allgemein dadurch etwa n o/ 0 Sonderrabatt gewährt, daß bei Bestellung von 10 Fahrrädern 11 Stück geliefert werden. Das wird so gemacht, daß 10 Räder auf der Rech nung notiert sind, während .versehentlich" 11 Stück geliefert werden, Der Einkaufspreis für Rasierklingen (Rotbart) ist um 40 o/n. von > au auf —.bu Mk. herabgesetzt worden. Wandbilder und sonstige gegossene Metallwaren wurden um i° /0, aus Messingblech hergestellte Artikel um 15 °/ 0 ermäßigt. Was sagen unsere Fabrikanten dazu? tH Soll man sich beim Finanzamte (bzw. Hauptzollamte) „unterwerfen“? Die neueren Vorschriften für die Finanzämter über das Unter werfungsverfahren (insbesondere der Erlaß des Reichsfinanzministers vom 10. Oktober 1925) sind wohl hier und da als einfache Presse notizen kurz veröffentlicht worden. Recht verständlich sind sie aber > würdigen Vahren s." 8 8 m m e n f a 8 3 e n d e n Darstellung dieses merk- d • , D “ se “ allgemeine gesetzliche Grundlage ist der § 410 der Reichsabgabenordnung. Der Zweck des Verfahrens ist, einen so- u ®‘ rafbe8 ? heid zu ersetzen. Unterwerfung und Strafbescheid a M J ttel der Finanzbehörden, Strafen auszusprechen. K.?*?'• der Strafbescheid ein einseitiger Ausspruch der Finanz- behörde ist — wie etwa ein gerichtliches Urteil —, mit dem also r“. Sa pJ* . nocb an ?® m fbt „erledigt" zu sein braucht, da es ja nnuCr Rechtsmittel gibt, die ein langes Prozessieren gestatten, soll Unter diesem Zeichen Stent vom 31. Juli bis 4. August die große Relchslagung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher Komm nodi Köln - sdilag ein! die Unterwerfung in beiderseitiger Uebereinstimmung die Sache gerade schnell zu Ende bringen. Das letztere bedingt, daß die Rechtskraft der Unterwerfung beschleunigt herbeigefflhrt werden muß, was dadurch erreicht wird, daß der Gesetzgeber ausspricht: „Die Unterwerfung steht einer rechtskräftigen Verurteilung gleich.“ 6 Der Steuerzahler wie sein Finanzamt sind in heutiger Zeit oft in gleicher Weise überlastet. In beider Interesse liegt es daher, sofern die Straftat, z. B. Steuerhinterziehung, offen zutage liegt, die Sache mit möglichst wenig Zeit- und Kraftverlust abzuschließen. Die Finanzämter ihrerseits sind sogar — bei ihrer jetzigen Ueber- lastung mit allerlei Nebenaufgaben, wie Anleiheaufwertung, Liegen schaftsverwaltung usw. — nicht zuletzt geneigt, die Strafsache auf kurzem Wege „totzumachen“. In diesem Sinne werden sie im Falle einer Unterwerfung durchweg zu einem Nachgeben bereit sein. Die Unterwerfung ist ihrem Wesen nach überhaupt eine Art Vergleich. Ein Vergleich setzt stets ein beiderseitiges Nachgeben voraus. Die Finanzämter gestalten daher im Falle einer Unterwerfung die Strafe durchweg milder als in einem Strafbescheide. Sie tun gut daran auch aus einem anderen Grunde: Der Steuerzahler verzichtet ja auch seinerseits darauf, gegen eine ihm zu hoch erscheinende Unterwerfungsstrafe im Rechtsmittelwege vorzugehen. Es ist jedoch den Steuerzahlern nur dann eine Unterwerfung anzuraten, wenn sie völlig klar sehen. Ist dies nicht der Fall, so tun sie gut, das Finanzamt zu bitten, seinen Vorschlag einer Unter werfung zunächst noch zurückzustellen und die Straftat genau zu beleuchten,^ nötigenfalls so, daß der Steuerzahler sich dabei die nötigen Notizen^ machen kann. Er wird dann z. B. zu prüfen haben, ob er sich wirklich eines vorsätzlichen, d. i. wissentlichen Steuervergehens („Steuerhinterziehung“, §359 der Reichsabgaben ordnung) schuldig bekennen kann, oder eines nur fahrlässigen („Steuergefährdung", § 367 der Reichsabgabenordnung). Es macht immerhin, z. B. bei einem Kaufmann, der eine Einnahme verschwiegen
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