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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (11. Juni 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- ArtikelFrühlingsfahrt durchs Uhrenland 449
- ArtikelVon der Reibung 450
- ArtikelBerechnung der Feldstärke 452
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 454
- ArtikelJubelfeier der Leipziger Uhrmacher-Zwangsinnung 455
- ArtikelSprechsaal 457
- ArtikelSoll man sich beim Finanzamte (bzw. Hauptzollamte) "unterwerfen"? 457
- ArtikelVon den ungeschichtlichen Geschichtsschreibern 458
- ArtikelDas lächelnde Gesicht 458
- ArtikelChronometerprüfung im Observatorium zu Neuchatel 459
- ArtikelMade in Germany 460
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 460
- ArtikelVerschiedenes 462
- ArtikelHeitere Ecke 463
- ArtikelPatentschau 463
- ArtikelFirmen-Nachrichten 464
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 464
- ArtikelEdelmetallmarkt 464
- ArtikelMeine Erinnerungen an China (Schluß) 465
- ArtikelDu liebes Wien 466
- ArtikelDie beiden Uhren 466
- ArtikelDas Hochzeitsgeschenk 466
- ArtikelAus der Materialkunde 467
- ArtikelDas Thermometer 469
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
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- Die Uhrmacherkunst
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462 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 24 Gofba* (Verein.) Die für den 8. Juni angesetzte Versamm lung findet nun bestimmt am 15. Juni nach demselben Programm F. Hoschke, Vorsitzender. s= dJ&r , *s cfi fßaQngvS Der Austritt aus der Zwangsinuung? Durch die Tagespresse geht unter der Ueberschrift „Der Austritt aus^ der Zwangsinnung* eine Notiz, die anknüpft an das Urteil ^des Reichs gerichts vom 33. März 1926 in Sachen der Freien Vereinigung der Holzindustriellen zu Berlin gegen die Tischlerinnung zu Berlin. Die in der Tagespresse erschienene Darstellung, insbesondere^ die gewählte Ueberschrift, ist gänzlich irreführend. Die erwähnte reichs gerichtliche Entscheidung bildet den Abschluß eines Streites^ zwischen der Berliner Tischler-Zwangsinnung und der Freien Vereinigung der Holzindustriellen, deren Mitglieder zu 80 % auch der Zwangsinnung angehören. Die Entscheidung geht dahin, daß die Zwangsinnung nicht befugt ist, der Freien Vereinigung den Abschluß von Tarif verträgen zu verbieten, wenn auch durch diese die Mitglieder der Zwangsinnung betroffen werden. Darüber hinans hat das Reichs gericht festgestellt, daß auch kein satzungswidriges Verhalten der Mitglieder der Zwangsinnung dadurch gegeben sei, daß diese der Freien Vereinigung beitreten. Die Tariffähigkeit pnd Tarifberechti gung der Zwangsinnungen sei zwar anerkannt, jedoch könne die Tarifmacht der Innungen nicht weitergehen als die anderer Organi sationen, insbesondere finde sie ihre Grenzen in dem Artikel 159 R.V. Eine gewisse Bindung der Mitglieder an eine Tarifvereinigung sei im Interesse der Tariftrene notwendig. Nicht sei es jedoch angängig, der Zwangsinnung hierin einen Vorrang einzuräumen, da dadurch die sich aus dem Artikel 159 RV. ergebende Vereinigungsfreiheit verkümmert würde. Es müsse also auch den Mitgliedern einer Zwangsinnung freistehen, sich nach Innehaltung einer kurzen Kündi gungsfrist von der Tarifmacht der Zwangsinnung zu befreien. Weiter geht die Entscheidung des Reichsgerichts nicht, ins besondere ist es vollkommen irrig, diese Entscheidung mit der Ueber schrift „Der Austritt aus der Zwangsinnung“ zu versehen. Ein Austritt aus einer Zwangsinnung ist nach wie vor nicht möglich. R. H. Reicbspost und Wirtschaft. Auf der ersten Post- wirtschaftstagung am 17. und 18. Mai hat der Herr Reichspost minister Anlaß genommen, persönlich und durch Vorträge der leitenden Beamten des Reichspostministeriums den Spitzenverbänden der Wirtschaft einen Ueberblick über den gegenwärtigen Stand der Betriebseinrichtungen, des Finanzwesens und des Arbeitsplanes der Deutschen Reichspost zu geben. Den Wirtschaftsverbänden wiederum war Gelegenheit gegeben, eine ganze Anzahl von Wünschen und Beschwerden über das Postwesen vorzutragen und in Rede und Gegenrede zu erörtern. Die Deutsche Reichspost hat inzwischen auch bei den Oberpostdirektionen Wirtschaftsreferate eingerichtet, deren Aufgabe darin besteht, Auskunfts- und Beratungsstelle für die Wirtschaft in Fragen des Postwesens zu sein, Anregungen entgegenzunehmen und dem Einvernehmen zwischen Reichspost und Wirtschaft zu dienen. Diese Wirtschaftsreferate bitten wir unsere Mitglieder jeweils dann in Anspruch zu nehmen, wenn Wünsche über den Postbetrieb vorliegen, die örtlichen Charakter tragen (z. B. Schalterschluß, Postbeförderungsdienst usw.). Ueber Verkehrs- und Tariffragen wurden seitens des Reichs- poBtministeriums auf der Tagung unter anderem die folgenden Mit teilungen gemacht: Die Zustellung von Briefen usw. an den Empfänger ist der Reichspost zur Zeit dadurch erschwert^ daß sowohl in den Wohnungen wie in den Geschäftsräumen in zahlreichen Fällen keine Briefkästen oder Türschlitze zum Einwerfen der Post durch den Briefträger angebracht sind. Findet der Briefträger bei der Bestellung dann die Tür verschlossen, so müssen die Sendungen unbestellt wieder mitgenommen werden. Die Reichspost bittet dringend, überall für Anbringung ausreichender Briefkästen Sorge zu tragen. Die Reichspost bittet weiter, von den Postschließfächern mehr als bisher Gebrauch zu machen. Der Benutzer holt die Brief schaften aus diesen zwar selbst oder durch seine Beauftragten ab, hat aber den Vorteil, nicht an die Zustellungszeiten gebunden zu sein; die Briefe usw. werden jeweils sofort nach Ankunft^im Post amt in die Schließfächer gelegt (auch Sonntags) und sind dann jederzeit zur Abholung bereit. Eine Herabsetzung der Benutzungs gebühren ist bereits vorbereitet. Der Versand von Päckchen im Gewicht bis zu 1 kg hat außerordentlich zugenommen und be lastet die Verkehreinrichtungen der Reichspost teilweise^ bis zur Verstopfung. Ein weiterer Ausbau des Päckchenverkehrs ist jeden falls zur Zeit nicht möglich. Ein erheblicher Ausbau der Luftpost, auch unter Einlegung von Sonderflügen, steht bevor. Für Wert sendungen beabsichtigt die Post, demnächst eine Ermäßigung der Gebühren eintreten zu lassen. Im SonntagszustelldienBt ist gegen* wärtig eine Erweiterung nicht zu erwarten. Die Arbeiten zur Ab änderung des Fernsprechgebührentarifes sind im Gange; voraussichtlich wird zukünftig unter Abwägung der Interessen der Vielsprecher und Wenigsprecher eine Teilung der Gebühren dahin stattfinden, daß eine Grundgebühr und daneben nach der Zahl der Gespräche Gesprächsgebühren zu zahlen sind. Das Reichspost ministerium beabsichtigt, Aussprachen wie die vorstehend geschilderte im Laufe der Zeit zu wiederholen. Ueber das Sdiicksal des Gesetzes Uber den Handel mit Edelmetallen» das bekanntlich am 30. Juni d. J. außer Kraft treten würde und dessen Verlängerung von einigen Seiten — namentlich auch von den Juwelieren — angestrebt wird, erfährt die „Industrie- und Handelszeitung“, daß die Reichsregie rung den Zeitpunkt für gekommen hält, wo die Grundsätze der all gemeinen Gewerbefreiheit auch auf diesem Gebiete wieder zur Geltung gebracht werden müssen. Man will deshalb die Kon zessionspflicht aufheben. Andererseits, so berichtet die genannte Zeitung, erscheinen die in dem Gesetz enthaltenen Kontrollvorschriften auch bei dem Handel mit Edelmetallen nach der Ansicht überwiegender Verkehrs kreise durchaus angebracht. Es soll deshalb hieran festgehalten werden, wie ebenso an der auf diesem Gebiete kaum noch zu ent behrenden Vorschrift über die Strafbarkeit einer auch nur aus Fahrlässigkeit begangenenen Hehlerei. Daneben soll im gewissen Umfange eine Milderung der in dem ^ bisherigen Gesetz enthaltenen Strafvorschriften im Hinblick auf die Art der zu ver hängenden Strafe erfolgen. Man will also das Gesetz in abge änderter Form aufrechterhalten und sieht zugleich noch nicht den Zeitpunkt für gekommen, die Gewerbeordnung bzw. das Straf gesetzbuch in entsprechender Weise abzuändern. Die Einarbeitung der Vorschriften in diese Gesetze soll vielmehr einer späteren Zeit, insbesondere auch dem neuen Strafgesetzbuch, Vorbehalten bleiben. Schwenningen a. N. Am 26. Mai, abends, brach aus noch nicht festgestellter Ursache in der Uhrenfabrik von Thomas Ernst Haller ein Brand aus, der das Eingreifen der Weckerlinie notwendig machte. Das Feuer war rasch gelöscht. Der Fabrik betrieb erfährt keine nennenswerte Störung. — Die Arbeitslosig keit scheint sich stabilisieren zu wollen. Nunmehr ist auch der letzte Großbetrieb, welcher bisher noch voll arbeitete, zur verkürzten Arbeitszeit, und zwar gleich auf 3 Tage, zurfickgegangen. Mittel gegen Oxydation von Metall. Nach einem amerikanischen Patent läßt Bich die Oxydation von Metalloberflächen vermeiden, wenn man das Metall oder auch Legierungen in eine mit feinem Aluminium pulver gefüllte Retorte bringt und bis auf Rotglut erhitzt. Hierbei dringt das Aluminium bis zu einer gewissen Tiefe in das Metall ein, und bei der nachfolgenden Hitzebehandlung entsteht gewissermaßen eine Schutzschicht als Aluminiumoxyd. Auf gleiche Weise lassen sich Kupfer, Messing und Nickel säurefest machen. Gewalztes, gezogenes oder gepreßtes Metall eignet sich besser als Gußware für diese Behandlung, da die mechanische Behand lung vor der Anbringung der Aluminiumoxydschicht erfolgen sollen. Schweißen läßt sich derartiges Metall nicht. Karl Bartels. Das Weißfärben von gelb gewordenem Elfen bein. Das gelb gewordene Elfenbein von Schmucksachen ^ sieht recht unschön aus. Die Kunden wissen dies gar wohl und bringen deshalb die Anhänger, Ketten und sonstigen Elfenbeinschmuckstücke zum Weißfärben. Für diese Arbeit gibt es mehrere Rezepte. Als bestes Bleichmittel kann Wasserstoffsuperoxyd, daß in Drogerien billig zu erstehen ist, empfohlen werden. In 1 Wasser stoffsuperoxyd gießt man 15 bis 20 Tropfen chemisch reine Schwefel säure. Die zu bleichenden Anhänger, Ketten usw. werden */„ bis 1 Stunde lang in diese angesäuerte Flüssigkeit eingelegt. Das Gefäß, in dem sich die Flüssigkeit befindet, muß dabei gut zugedeckt sein. Nach der Herausnahme aus der Flüssigkeit werden die Schmuck stücke in lauem Wasser abgespült. Um ein vollständiges Bleichen zu erzielen, werden die Gegenstände zum Trocknen in die Sonne gelegt. Weiter kommt man zum Ziele, wenn man sich nach folgendem Rezept richtet: Ueber dem Feuer erhitzt man in einem ^Topf einen dünnen Kalkbrei. In diesen Brei werden die Elfenbeinstücke so lange hineingelegt, bis sie weiß geworden sind. Nachdem man die Gegenstände abgetrocknet hat, werden sie poliert, was wie f°Jgt geschieht: Auf ein mit Wasser an gefeuchtetes Tuch, am besten wird dazu ein Stück Hutfilz verwendet, nimmt man Zinnasche und poliert die Gegenstände damit. Als drittes Bleichmittel kann folgendes Rezept empfohlen werden: In eine Lösung von 2 Teilen frischem Chlorkalk und 8 Teilen Wasser werden die Elfenbeinstücke eingelegt und so lange darin belassen, bis sie vollständig weiß geworden sind. Darauf werden sie abgewaschen und in der Sonne getrocknet. Vgt. Tür-Gon«-Geläute mit Centra - Reklame. Die Firma Erwin Stern in Schwenningen a. N., die die bekannten Tür-Geläute mit Stabgong fabriziert, hat jetzt noch einige neue Modelle herausgebracht, die auf dem Resonanzholzkästcben die An- schrift tragen: „Kauft und fordert Centra-Uhren.“ Wir machen die Kollegen auf die Neuheit aufmerksam.
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