Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (15. Januar 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kalenderfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Inventur- und Saisonausverkäufe im Uhrengewerbe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- ArtikelMehr Ehrgeiz! 35
- ArtikelKonzentration im Uhrmacherunterricht 36
- ArtikelKalenderfragen 38
- ArtikelInventur- und Saisonausverkäufe im Uhrengewerbe 40
- ArtikelWarum stockt das Geschäft in feinen Uhren? 41
- ArtikelWie war das Weihnachtsgeschäft? 42
- ArtikelSprechsaal 44
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 44
- ArtikelFeststellung der Refraktionsfehler 45
- ArtikelVerwendungsmöglichkeit des Fernglases 46
- ArtikelDie Abgabe der fertigen Brille (Schluß) 47
- ArtikelDie Selbstanfertigung von Doppelfocusgläsern 48
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 49
- ArtikelVerschiedenes 51
- ArtikelFirmen-Nachrichten 53
- ArtikelVom Büchertisch 53
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 54
- ArtikelEdelmetallmarkt 54
- Artikel7. Mitteilung des Schutzverbandes für die Genossen der Deutschen ... 54
- ArtikelMeine Erinnerungen an China (13) 55
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
40 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 3 Der Blochmannsche Kalender hat so viel bestechende Vorzüge, daß die Zahl seiner Anhänger schon recht groß ist, auch unter der Geistlichkeit. Zu wünschen wäre, daß er schon im Jahre 1928 eingeführt wird, da dieses Jahr sowieso Ostern am 8. April hat und außerdem, wie das Blochmannsche Jahr, mit einem Sonntag beginnt - Nähere Auskunft erteilt die oben genannte Geschäftsstelle. Vielleicht findet sich in dieser an Umwälzungen reichen Zeit eine Stelle, die auch ohne die Autorität eines Cäsar oder Gregor der guten Sache zum Siege verhilft. B. Inventur- und Saisonausverkäufe im Uhrengewerbe daß ein derartiger Wechsel Die jetzt an allen Orten und in allen Branchen statt findenden Inventurausverkäufe lassen es auch für den Uhr macher erforderlich erscheinen, sich mit der rechtlichen Seite dieser Frage zu befassen. Es ist dies um so not wendiger, als durch die Aussprache der Vertreter der deutschen Uhrrnacherschaft auf der Hauptausschußsitzung in Erfurt am 24. Oktober 1925 der Gedanke der Inventur verkäufe im Uhrengewerbe für die Ausführung reif be funden wurde (vgl. auch Bericht über die Hauptausschuß sitzung in der UHRMACHERKUNST Nr. 47 vom 20. No vember 1925, S. 932). Es haben daraufhin auch bereits an vielen Orten des Reiches die Uhrmacher, wenn auch noch nicht in der hierfür unerläßlichen Geschlossenheit, in diesem Jahre Inventurausverkäufe veranstaltet. Als bekannt wollen wir voraussetzen, daß Saison - und Inventurverkäufe streng von den übrigen Ausverkäufen im Handelsgewerbe zu scheiden sind. Während diese nur unter Angabe des Grundes angekündigt werden dürfen, der zu dem Ausverkauf Anlaß gegeben hat (Totalausverkauf wegen Geschäftsaufgabe, Räumungsverkauf wegen Aufgabe von Bijouteriewaren und ähnliche), und auch hier besondere Sicherheiten für eine ordnungsmäßige Durchführung vor geschrieben sind (Anmeldung, Einreichung eines Verzeich nisses der auszuverkaufenden Waren, Verbot des sogenannten Vorschiebens oder Nachschiebens von Waren), kennt das „Reichsgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ für die Saison- und Inventurausverkäufe nicht diese erschwerenden Vorschriften. Es kann also unter Umständen Ware ver kauft werden, die eigens zu dem Inventurausverkauf an gefertigt ist, es braucht auch kein Grund angegeben zu werden, der zu dem Saison- bzw. Inventurverkauf Anlaß gibt; nur ist als einzige, für das Uhrengewerbe aber sehr wichtige Voraussetzung erforderlich, daß diese Erleichte- rangen in der Durchführung von Inventur- und Saison ausverkäufen nur von denjenigen Branchen in Anspruch genommen werden dürfen, für die Saison- und Inventurverkäufe „im ordentlichen Geschäfts verkehr üblich“ sind. Eine Branche, in der Saison-und Inyenturverkäufe nicht „üblich“ sind, kann also nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht den Anspruch erheben, In venturausverkäufe zu veranstalten. Auf den ersten Blick mag es nun scheinen, als ob diese Formulierung des Gesetzes Inventurausverkäufe im Uhrengewerbe zur Unmöglichkeit macht. Denn es ist un bestreitbar, daß bis zur jetzigen Zeit von einer Ueblichkeit derartiger Ausverkäufe im Uhrenhandel nicht die Rede sein kann. Stellt man sich aber in der Auslegung des Gesetzes auf diesen Standpunkt, so ergibt sich, daß lediglich die Branchen, für welche Inventur- bzw. Saisonverkäufe bei Zustandekommen des unlauteren Wettbewerbsgesetzes bereits „üblich“ waren, für alle Zeiten allein das Privileg in An spruch nehmen können, derartige Ausverkäufe zu ver anstalten (also vor allem die Modewaren und Textilgeschäfte). Daß diese Auffassung nicht dem Willen des Gesetz gebers entsprechen kann, leuchtet ohne weiteres ein. Die gesetzliche Begründung über Inventur- und Saisonverkäufe besagt ja, daß der Zweck dieser Ausverkäufe der ist, Waren von verminderter Absatzfähigkeit in beschleunigter vt° Il ^c umzusetzen > damit neue Waren, für die eine erhöhte Nachfrage besteht, angeschafft werden können. Hiermit ist zum Ausdruck gebracht, des Bedürfnisses der Konsumenten nur durch den Wechsel der Mode vetanlaßt werden kann. Unterstellt man diese Tatsache, so muß dann aber auch gefolgert werden, daß eine Branche, für die sich erst im Laufe der Entwickelung ein gewisser Modewechsel herausgestellt hat, mit demselben Recht die Vorteile der Saison und Inventurverkäufe in Anspruch nehmen darf. Und diese Voraussetzung liegt im Uhrengewerbe vor. Wenn auch hier bisher diese Aus verkäufe nicht üblich waren, so hat sich durch die fortschrittliche Entwickelung der Uhren- und auch der Bijouterieindustrie zweifellos die Notwendig keit ergeben, Inventurausverkäufe abzuhalten. Sowohl im Großuhrenbau als auch in der Taschen- bzw. Arm banduhrenherstellung wechselt heute der Geschmack des Publikums in einer solch kurzen Zeit, die man vor ver hältnismäßig wenigen Jahren noch für undenkbar gehalten hätte. Durch die immer neu auftauchenden Muster und Ausstattungen der Uhren und besonders auch der Bijouterie waren werden die heute noch stark nachgefragten Gegen stände in kurzer Zeit zu sogenannten Ladenhütern, für die keine andere Absatzmöglichkeit besteht als die forcierte Form des Inventurausverkaufes. Einmal muß der Anfang mit den Inventurausverkäufen im Uhrengewerbe gemacht werden, damit für die kommende Zeit deren Ueblichkeit begründet ist. Die Voraussetzung des Modewechsels liegt vor; es liegt also nur noch an den Uhrmachern selbst, durch Veranstaltung von allgemeinen und gleichzeitig stattfindenden Inventurausverkäufen die Ueblichkeit zu begründen. Was nur in einem kleinen Teil der Branche geschieht, hat auf die Charakterisierung als üblich keinen Anspruch. Noch einige rechtliche Ausführungen zu vorliegendem Fragenkreise: Wenn auch das Gesetz Saison- und In venturausverkäufe gleich behandelt, so weichen sie doch, ihrem Wesen nach, erheblich voneinander ab. Inventur verkäufe sind Verkäufe nach Fertigstellung der Inventur. Ein Inventurausverkauf ist nur einmal im Jahre im redlichen Geschäftsverkehr üblich, weil ja öfter denn all jährlich eine Inventur nicht errichtet wird. Diejenigen Ge schäfte, die nur alle 2 Jahre eine Inventur errichten, können natürlich nicht jährlich, sondern alle 2 Jahre einen Inventur ausverkauf veranstalten, denn die Voraussetzung eines Inventurausverkaufes ist die Aufnahme einer In ventur. Wenn auch oftmals Waren, die nicht durch die Inventur gegangen sind, mit dem Ausverkauf unterzogen werden und auch nicht nur sogenannte Ladenhüter zu diesem Verkauf gelangen, so muß doch darauf hingewiesen werden, daß dieser Verkauf mit der Lageraufnahme im engsten Zusammenhang zu stehen hat. Die Saisonausverkäufe andererseits bezwecken die Räumung von Waren, die infolge des Wechsels der Jahres zeiten nicht mehr dem Bedürfnis des Konsums entsprechen. Hieraus ergibt sich, daß nicht allen Gewerbezweigen das Recht zusteht, sowohl Inventur- als auch Saisonausverkäufe zu veranstalten. Während Inventur- und Saisonausverkäufe beispielsweise dem Textil- und Schuhwaren-Einzelhandel erlaubt sind, kommen Saisonausverkäufe für andere Handels gewerbe, z. B. Porzellanwaren kaum in Frage. Auch der Uhrenhandel gehört unseres Erachtens zu der letzteren
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder