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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (18. Juni 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Beitrag zur Nachwuchsfrage
- Autor
- Gruber, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- ArtikelUm was geht der Kampf? 471
- ArtikelEine Sonnenuhr der Sammlung Figdor (Wien) 472
- ArtikelFoucaults Pendel im Schaufenster 474
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 476
- ArtikelEin Beitrag zur Nachwuchsfrage 477
- ArtikelSteuerfragen 478
- ArtikelSo werben Ihr Kollegen für das Reiseuhrgeschäft 479
- ArtikelHeitere Ecke 479
- ArtikelEin interessanter Ladenumbau 480
- ArtikelSprechsaal 480
- ArtikelAus der Werkstatt 481
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 481
- ArtikelVerschiedenes 484
- ArtikelFirmen-Nachrichten 485
- ArtikelPatentschau 485
- ArtikelVom Büchertisch 486
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 486
- ArtikelEdelmetallmarkt 486
- ArtikelDu liebes Wien (1) 487
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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478 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 25 Referat 4 und 5 befaßten sich ausschließlich mit dem Nach wuchs. Idealismus in der Erziehung unseres Nachwuchses konnte Herr Direktor Vogler (München) schon in dem patriarchalischen Verhältnis zwischen Meister und Lehrling feststellen, das sich im Gegensatz zu anderen Berufen auch auf den Uhrmachergehilfen erstreckt. Alle Verbände, von der Innung angefangen bis zum Zentral verband, die gesamte Fachpresse ebenso wie der einzelne Lehrmeister arbeiten ideal in dieser hochwichtigen Angelegenheit, ohne Rücksicht auf Augenblicksgewinn, mit dem Blick in die Zu kunft. Ideal ist auch die Art der Beteiligung an Wettbewerben und freiwilligen Arbeiten, wie dies die diesjährige Ausstellung von Lehrlingsarbeiten ihrer Zahl nach (150) sinnenfällig zum Ausdruck bringt. Ideal ist schließlich die Gesinnung des Lehrmeisters bei Gewährung von Taschengeldern, in der Erteilung von Urlaub an seinen Lehrling, ideal die Hilfe, wie sie unter anderem die Nürn berger Innung ihrer gesamten Jugend durch Ermöglichung von Schlußfeiern, in Verbindung mit Preisverteilung, Spiel, Bewirtung und mehrtägigen Wanderfahrten in die schöne Heimat leistet. Referat 5, über Eignungsprüfungen^ Uhrmachergewerbe konnte unter Berücksichtigung der allgemeinen Ermüdung leider nicht in vollem Umfang durchgeführt werden. Der Verfasser be schränkte sich, darauf hinzu weisen, daß eine gewissenhafte Auslese für den schwierigen Uhrmacherberuf eine Selbstverständlichkeit sei, daß sie sich auf einfachste Art unter Berücksichtigung der Familie, der körperlichen Eignung, des Schulzeugnisses ergebe. Auf das Zengnis sei deshalb ein besonderer Wert zu legen, weil die darin festgelegte Leistungshöhe sich erfahrungsgemäß bei praktischen wie theoretischen Aufnahmeprüfungen, wie auch in den Fortschritten in Meisterlehre, Schul Werkstatt und Schnle und schließlich in der Gehilfenprüfung in gleicher Weise zeigte. Unter gedrängter Dar stellung der Prüfungsmethoden, die im allgemeinen die Vorschläge von Herrn Krumm berücksichtigten, und nach Erwähnung der er weiterten Prüfung unter Zuhilfenahme von Apparaten, schloß der Redner mit dem Hinweis auf die Verantwortung,_ die jeder Lehr meister gegen den jungen Menschen wie gegen seinen Stand ö° er - nehme, wenn er minderwertiges Material heranziehe, daß es ander seits jedem einzelnen in die Hand gegeben ist, durch gründliche Auslese das Seine für einen guten Nachwuchs und damit für eine glücklichere Zukunft zu tun. ... . .,0 In Beantwortung verschiedener Fragen, welche im Anschluß an die Ausstellung von Lehrlingsarbeiten an den Verfasser ge richtet worden waren und welche alle in der bekannten Klage ansklangen, daß die beruflich gemischten Klassen der Fortbildungs schulen in den kleineren Städten und auf dem flachen Lande unserem Nachwuchs nichts von dem bieten können, was dem Fach mann von heute not tut, wurden zwei Vorschläge zur Behebung dieses offensichtlichen Mißstandes gegeben: Entweder die in Frage kommenden Lehrlinge besuchen eine der bestehenden Uhrmacherklassen in München oder Nürnberg, fahren je nach der Rückreisemöglichkeit an dem Unterrichtstag zur Schnle und abends zurück, wie dies tatsächlich nach der Ueber- sicht über die bayerischen Uhrmacherschulen (siehe Festschrift) von einer ganzen Anzahl von jungen Leuten durchgeführt wird. In diesen Fällen gilt der Besuch einer derartigen Schule für den pflicht- mäßigen Unterricht des Heimatortes, die Schüler sind also davon be freit. Es entsteht lediglich die Verpflichtung, sich durch die eigene Schulbehörde nach der betreffenden Stadt überweisen zu lassen. Wo aber die Entfernung zu bedeutend oder die Bahnverbin dung ungünstig ist, da besteht die Möglichkeit, eine Idee durchzu führen, die in einigen Gegenden Deutschlands bereits mit bestem Erfolge erprobt ist und die der Verfasser schon im Anschluß an die vorjährige Tagung auch für Bayern in Vorschlag brachte: In einer Stadt, die unter Zusammenziehung der Lehrlinge aus einem gewissen Umkreis die zu einem Kurs erforderliche Zahl von Schülern zu stellen vermag, wird an einem bestimmten Wochentag unter richtet, der Lehrer reist zu diesem Zweck an den Schulort. Die Schüler haben dann verhältnismäßig geringe Schwierigkeiten zu tragen. Der Verfasser erklärte sich bereit, mitzuhelfen an dem Gelingen dieses Planes, soweit es in seinen Kräften steht, mit den Vorgesetzten Stellen zu verhandeln und die Organisation der An gelegenheit in die Hand zu nehmen. Sache der beteiligten Innungen ist es, zunächst festzustellen, ob und wo sich unter Berücksichtigung der Besucherzahl ein derartiger Wanderunterricht durchführen läßt. Als Mindestzahl wären 10 Schüler zu betrachten. Rückschauend kann gesagt werden, beide Wege sind praktisch durchführbar. Es kommt nur auf den Willen dazu an. Sollten die Anregungen zu einem Erfolg führen, so darf die Tagung des Landes verbandes stolz sein, einer guten Sache den Weg geebnet zu haben. Aus dem Bericht über die Lehrlingsarbeiten, den Herr Direktor Vogler (München) gab, sei nur hervorgehoben, daß schon die Zahl 150 einen gewaltigen Fortschritt gegen die Vorjahre ausdrückt, noch mehr aber die Qualität der Arbeiten, die teilweise als mustergültig zu bezeichnen waren. Beachtenswert ist nur, daß die Hälfte der eingesandten Arbeiten von Uhrmachersöhnen stammt, ein deutlicher Hinweis für die Answahl unseres Nachwuchses. Außer einem Diplom wird den Preisträgern eine Snmme von 15 bzw. 10 Mk. überwiesen. Die Berufsschulen Augsburg, München und Nürnberg hatten theoretische und praktische Arbeiten in großer Zahl ausgestellt, welche durchweg Beweis gaben von dem bedeutenden Fleiß der Lehrenden wie der Lernenden und von dem Bemühen, eine wirk liche Berufsschule zu sein, d. h. die Berufsausbildung zu ergänzen. Aus diesem Gedanken heraus ist es auch zu verstehen, daß die Landesleitung den Belangen der Schule wie der Uhrmacher jugend einen ganz beträchtlichen Teil der kostbaren Beratungszeit gewidmet hat. Es ist dies andererseits hoch anzuerkennen, da sich darin das Verständnis für die neue Zeit mit ihren neuen und schweren Forderungen ausdrückt und gleichzeitig der Wille zeigt, über all das Elend der Gegenwart in eine glückliche Zukunft zu bauen. Steueriragen Bearbeitet von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Bedeutung der Versäumung der Anmelde frist Nach dem § 16 des Aufwertungsgesetzes findet die Aufwertung auf Grund des Vorbehalts der Rechte oder kraft Rückwirkung nur statt, wenn der Gläubiger den Anspruch; auf Aufwertung bis zum 1. Januar 1926 bei der Aufwertungsstelle anmeldet. Ist die Anmelde frist versäumt, so ist damit der Gläubiger noch nicht seiner persön lichen, klagbaren Forderung verlustig gegangen, sondern es Jst die Aufwertungsstelle, welche ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht, nicht mehr zuständig, und ferner hat das Versäumnis des Gläubigers für ihn die Wirkung, daß er den Anspruch auf die dingliche Siche rung verliert, indem in der Nichtbeachtung der im § 16 vorgesehenen Anmeldefrist ein Verzicht auf die dingliche Sicherung der Forderung zu erblicken ist. Die persönliche Aufwertung kann der Gläubiger jedoch auf Grund des § 15 (Rückwirkung) in Verbindung mit dem § 63 geltend machen, nur ist die Aufwertungsstelle nicht mehr zuständig. ^ Kirchensteuer für 1925 Es bestehen Zweifel darüber, ob bei der Kirchensteuer die im Jahre 1925 geleisteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen oder die endgültig veranlagte Einkommensteuer für 19 2 5 4ie Bemessungs grundlage bilden. Die Kirchengemeinde ist zwar berechtigt, so lange ein Einkommensteuerbescheid noch nicht vorliegt, sich nach den Vorauszahlungen zu richten; nach erfolgter Einkommensteuer veranlagung sollte aber meines Erachtens eine Berichtigung der Kirchensteuerzahlungen der Veranlagung gemäß verlangt werden können. Für unser Gewerbe dürfte letzteres im Regelfälle zwar nicht ein Vorteil des Steuerzahlers sein, weil die Veranlagungen meist höher ausfallen als die auf die Einkommensteuer geleisteten Vorauszahlungen. Verzugszinsen und Stundungszinsen Verzugszinsen werden erhoben, wenn Steuern nicht rechtzeitig entrichtet sind. Seit dem i. April 1926 betragen sie 9 o/ 0 (bisher 10 %) jährlich. Stundungszinsen sind solche, die bei Zahlungsaufschub zu zahlen sind; diese sollen mit Wirkung vom 1. April 1926 nicht mehr als 7 o/ 0 (bisher 8 0/0) jährlich betragen. Die Finanzbeb örde be stimmt bei Bewilligung der Stundung den Zinsfuß, zu dem der ge stundete Betrag zn verzinsen ist. Sie kann auch zinslose Stundung gewähren. In der Verfügung, durch die Stundung gegen Ver zinsung bewilligt und der Zinsfuß nicht bereits auf 7 0/0 bestimmt wird, ist die Heraufsetzung des Zinsfußes in der Zukunft vor zubehalten. Soweit durch Gesetz oder Verfügung Verzugszuschläge oder Stundung zu einem höheren Zinsfuß als 9 bzw. 7 0/0 bewilligt ist, tritt vom 1. April 1926 ab ohne weiteres der ermäßigte Satz in Kraft. * Ermäßigungsanträge bei der Preußischen Hauszinssteuer Bei der HauszinBSteuer war eine Ermäßigung auf Antrag zu lässig, wenn die Friedensmiete des Hauses weniger als 6% des der Grundvermögensteuer zugrunde liegenden Steuerwertes betrug, in solchem Falle wurde die Hauszinssteuer unter Zugrundelegung einer angenommenen Grundvermögenssteuer von 4 0/0 der Friedens miete festgesetzt. Ferner war eine Herabsetzung zulässig, wenn das Grundstück am 1. Juli 1914 nicht oder mit nicht mehr als 20_o/o des Wertes belastet war. Die Frist zur Stellung solcher Anträge war abgelaufen, es sind aber jetzt erneut diese Antäge bis zum 30. Juni 1926 zugelassen; allerdings kann die Ermäßigung nicht mehr für die vor dem 1. April 1926 liegende Zeit beansprucht werden.
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