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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (2. Juli 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unrechtes Gut
- Autor
- Salav, Hans
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Eintragung in das Handelsregister
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- ArtikelEinladung zur Reichstagung 1926 in Köln a. Rhein 511
- ArtikelDas Preisgericht hat gesprochen 512
- ArtikelUnrechtes Gut 514
- ArtikelDie Eintragung in das Handelsregister 516
- ArtikelKöln und die alte Kleinkunst 517
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 519
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 520
- ArtikelSteuertermine für Juli 521
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 521
- ArtikelVerschiedenes 522
- ArtikelMesse-Nachrichten 524
- ArtikelFirmen-Nachrichten 524
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 524
- ArtikelEdelmetallmarkt 524
- ArtikelDu liebes Wien (3) 525
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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516 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 27 fach angebotene und von seinen Kollegen in gleicher Hand lungsweise zurückgewiesene Sache hereinfällt. „Unrechtes Gut“ ist eben ein Ding, das für jeden Gewerbetreibenden eine große Gefahr mit sich bringt und das aus Solidarität zum eigenen Berufsstande aus dem allgemeinen Güterumlauf unbedingt entfernt werden muß. Die hierfür aufzuwen dende Mühe ist denkbar gering und wird niemals ohne Ent schädigung geleistet sein. Es wäre beispielsweise für einen Uhrmacher ein leichtes, eine angebotene Uhr unter dem Vorwande eingehender Prüfung für kurze Zeit zurück zuhalten und inzwischen sein Polizeirevier telephonisch zu benachrichtigen, das dann sofort einen Beamten entsenden, alles Weitere veranlassen und für Zuleitung der ausgesetzten Belohnung Sorge tragen wird. Wie eine kürzlich von der Berliner Kriminalpolizei ver anstalte Umfrage ergeben hafl, findet das Verfahren der Benachrichtigung durch Laufzettel bei den einzelnen Fach verbänden volle Billigung und Würdigung. Zu beider seitigem Nutz und Frommen ist es dringend zu wünschen, daß sich die Verbindung zwischen allen Gewerbetreibenden und der Polizei immer enger und damit für beide Teile auch erfolgreicher gestalten möge. minim Die Eintragung in das Handelsregister Welcher Uhrmacher muß seine Firma in das Handels register eintragen lassen und demzufolge Handelskammerbeiträge zahlen? Zwischen den Handelskammern bzw. den Register gerichten und den Uhrengeschäftsinhabern entstehen häufig Auseinandersetzungen über die Frage der Eintragung in das Handelsregister und der hiermit verbundenen Abführung von Handelskammerbeiträgen. Sei es, daß ein Klein gewerbetreibender in der Absicht, durch Eintragung seiner Firma in das Handelsregister irgendeinen besonderen Vor teil, z. B. Kreditaufnahme bei einer Bank zu erlangen, von der Registerbehörde zurückgewiesen wird, oder daß ein anderer, der durchaus kein Interesse an einer Eintragung in das Handelsregister und der Zugehörigkeit zur Handels kammer hat, auf dem Wege des gesetzlichen Zwanges zur Anmeldung seiner Firma veranlaßt wird — all solche und ähnliche Fälle zeigen, wie verschieden entsprechend den einzelnen Handelskammerbezirken die Durchführung der handelsrechtlichen Bestimmungen gehandhabt wird. Die Handelskammern pflegen alljährlich den zuständigen, bei den Amtsgerichten geführten Handelsregisterbehörden ein Verzeichnis solcher gewerblicher Unternehmen einzureichen, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. Diese Geschäfts inhaber erhalten sodann von dem Amtsgericht die Auf forderung, ihre Firma in das Handelsregister eintragen zu lassen. Diese Eintragung zieht die Mitgliedschaft und Beitragspflicht zur Handelskammer nach sich, welche ihre Beiträge nach dem Gewerbesteueranteil berechnet, oder, solange hierüber noch nicht die nötige Klarheit besteht, die Geschäftsbetriebe in gewisse Beitragsgruppen einteilt. Bei den Uhrengeschäften, die in der Regel ja mit einer Reparaturwerkstatt verbunden sind, ergibt sich dann infolge ihrer gemischten Betriebsform, zum Teil Handel, zum Teil Handwerk, eine Zugehörigkeit sowohl zur Handels- als auch zur Handwerkskammer, was in vielen Fällen eine wenig erwünschte Doppelbelastung darstellt. Eine Aus führungsverordnung zur Gewerbeordnung besagt nämlich, daß bei derartigen in das Handelsregister eingetragenen gemischten Betrieben die Beitragspflicht zur Handwerks kammer, die sich ja zumeist nach der Zahl der gewerb lichen Gehilfen und Lehrlinge richtet, keineswegs in Fort fall kommt. Eine Befreiung von den Handwerkskammer beiträgen ist nur dann möglich, wenn die handwerksmäßigen Arbeiten gegenüber dem eigentlichen Geschäftsbetrieb keine nennenswerte Rolle spielen oder nur von untergeordneter Bedeutung oder lediglich als Hilfstätigkf it des Handels geschäftes zu betrachten sind, die für dessen Aufrecht erhaltung unbedingt erforderlich sind. Diese Voraussetzung dürfte jedoch im Uhrengewerbe nur in ganz seltenen Aus nahmefällen zutreffen. Sind jedoch — was bei fast allen Uhrengeschäften die Regel ist — diese handwerksmäßigen Arbeiten von besonderer Bedeutung für den Betrieb und können sie selbständig erfaßt werden, so ist festzustellen, welcher staatliche Gewerbesteuersatz auf sie entfällt, und nur in diesem Umfange kann die zuständige Handwerks kammer ihren Beitrag ermessen. Erscheint nun einem Uhr macher der an die Handels- und Handwerkskammer ab zuführende Beitrag zu hoch, so ist eine entsprechende Zer legung des Gewerbesteuergrundbetrages zu beantragen oder mitzuteilen, welcher Prozentsatz von der Gewerbesteuer auf den Handelsbetrieb und .welcher auf den Handwerksbetrieb entfällt. Es werden dann die Handelskammer- bzw. Hand werkskammerbeiträge nur von diesem Gewerbesteuer teilbetrage berechnet. Glaubt nun ein Uhrengeschäftsinhaber zu Unrecht zu der Anmeldung seiner Firma in das Handelsregister veran laßt zu werden, so hat er die Möglichkeit, gegen diese Ver fügung des Registergerichts innerhalb der angegebenen Frist Einspruch zu erheben. Dieser Einspruch wird prak tischerweise, um eine entsprechende Begründung zu erfahren, die Angaben aufzählen müssen, aus denen das Nichtvorliegen eines vollkaufmännischen Geschäftsbetriebes hervorgeht. Es sind also die Zahl der Gehilfen und Lehrlinge und der Verkaufsangestellten anzugeben, auch ist die Aufstellung einer Bilanz einzureichen, es ist auf das Fehlen einer voll kaufmännischen Buchführung sowie einer einigermaßen er heblichen kaufmännischen Korrespondenz hinzuweisen (die Verbandsbuchführung des Zentralverbandes verpflichtet keineswegs zur Eintragung in das Handelsregister), und schließlich wird der Antrag zu stellen sein, von seiten der Handwerkskammer einen Sachverständigen zu beauftragen, der den Umfang des Gewerbebetriebes prüfen soll, um da nach festzustellen, ob das gewerbliche Unternehmen einen in vollkaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Für Preußen besteht sogar eine Verfügung des Justizmipisters vom 8. März 1926,, die den Registergerichten aufgibt, bei derartigen Einsprüchen von der Handwerks kammer — also nicht nur von der Handelskammer — ein Gutachten einzuholen. Auf den Einspruch des Gewerbe treibenden hin wird nun ein Termin angesetzt, der zur Auf hebung der erlassenen Verfügung führt, falls der Einspruch für begründet erachtet wird. Verwirft das Gericht den Einspruch, so kann binnen 2 Wochen bei dem übergeord neten Landgericht die sofortige Beschwerde und gegen dessen Entscheidung bei Vorliegen einer Gesetzesverletzung die weitere Beschwerde beim Oberlandesgericht eingereicht werden. Wo nun die Grenze zu ziehen ist, über die hinaus ein Uhrengeschäftsinhaber zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist, ist schwer zu sagen. Sowohl Größe der Geschäftsräume, wie Umsatz und dementsprechende Buch führung und Geschäftskorrespondenz und weiterhin die Zahl der beschäftigten Hilfskräfte bzw. die Größe der Bureau-
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