Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (2. Juli 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuer- und Aufwertungsfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- ArtikelEinladung zur Reichstagung 1926 in Köln a. Rhein 511
- ArtikelDas Preisgericht hat gesprochen 512
- ArtikelUnrechtes Gut 514
- ArtikelDie Eintragung in das Handelsregister 516
- ArtikelKöln und die alte Kleinkunst 517
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 519
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 520
- ArtikelSteuertermine für Juli 521
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 521
- ArtikelVerschiedenes 522
- ArtikelMesse-Nachrichten 524
- ArtikelFirmen-Nachrichten 524
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 524
- ArtikelEdelmetallmarkt 524
- ArtikelDu liebes Wien (3) 525
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
520 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 27 meisters der Zwangsinnung Ludwigshafen, des Herrn Bur schell, ausgeführt zu haben. Von seiten der Zwangsinnung bzw. des Zentralverbandes wurde die Berechtigung hierzu bestritten. Um die Klärung dieser Frage zu veranlassen, wurde vom Zentralverband und der Firma Lange & Söhne die Einsetzung eines Schiedsgerichtes vereinbart. Am 28. Mai d. J. sollte dieses unter Vorsitz des Landsgerichts rates Dr. Ullrich in Mannheim über die Berechtigung der Lieferung der Jubiläumsuhren beschließen. Hier wurde folgender Vergleich geschlossen: § 1. Die Firma A. Lange & Söhne anerkennt den im regulären Uhrenhandel bestehenden Geschäftsgrundsatz, daß die Uhrenfabriken keine unmittelbaren Privatgeschäfte abschließen dürfen. § 2. Der Zentralverband der Deutschen Uhrmacher anerkennt, daß die durch falsche Information seitens dritter Personen bei der Uhrmachervereinigung Ludwigshafen entstandene Auffassung, die Firma A. Lange & Söhne habe gegen den in § 1 genannten Ge- schäftsgrnndsatz verstoßen, durch die heutige schiedsgerichtliche Verhandlung nicht bestätigt worden ist. § 3. Beide Parteien anerkennen, daß der Vorsitzende der Ver einigung der Uhrmacher, Goldschmiede und Juweliere in Ludwigs hafen a. Rhein — Herr Karl Wittmer — in dieser Angelegenheit durchaus ehrenhaft und nur zur Wahrung der Interessen seiner Mitglieder und der gesamten deutschen Uhrmacher gehandelt hat. § 4. Die Klägerin veröffentlicht diesen Vergleich in ihren öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsleitung. § 5 Durch diesen Vergleich sind alle gegenseitigen Ansprüche unter den Parteien ausgeglichen. §6 Die Schiedsgerichtskosten werden halbiert, die Partei kosten behält jeder Teil auf sich. Für die Klärung und den nunmehrigen Abschluß der seit mehr als einem Jahr spielenden Angelegenheit hat sich besonders unser Vorstandsmitglied, Herr Max Fleig in Mannheim, bemüht. Wir müssen ihm für diese uneigen nützige Interessenvertretung der deutschen Uhrmacher an dieser Stelle danken. An Großhandel und Fabrikation. Vorsicht bei Lieferungen! Fachfremde Elemente versuchen in letzter Zeit bei unseren Furniturenhandlungen Bestellungen aufzu geben, indem sie sich auf angebliche Referenzen anderer Lieferfirmen berufen. Diese Rückfragen ergeben sodann, daß es sich um Außenseiter schlimmster Sorte handelt, die nur damit rechnen, daß die angegangenen Lieferfirmen die Erkundigungen unterlassen und im Vertrauen auf die an gegebenen Referenzen die Lieferungen ausführen. Es kann nur immer wieder darauf hingewiesen werden, von den betreffenden Antragstellern die Ausweisung als Uhrmacher mittels der Furniturenkarte zu fordern. Wir warnen heute vor Lieferungen an einen gewissen Diete in Hildebrands hausen bei Lengenfeld sowie an einen Stellenbesitzer Schubert in Oberhannsdorf-Glatz. Reverse für die Centra-Uhr haben weiterhin unter schrieben : Jacob Agner (München), Adolf Blümelink jun. (München), Karl Held (Ulm), Hentschel & Kröber (Leipzig), Gust. Knllmann (Hamburg), Firmen, die gegen unsere Geschäftsgrundsfttze verstoßen: Brh. Lauterbach (Sonne berg, S.-M.), Oswald Lehmann & Co. (Breslau), Kurt Wagner (Dresden-A.), Gg. Lankenau (Hannover), B. Seligmann (Hamburg). J. Angele (Stuttgart), Carl Becker (Münster i. w.), Martin Bergmeister(Villingeni. B ). Burkhardt & Co. (Magdeburg), Max Glaß (Beuthen), Hiller Uhren A.-G. (Stuttgart), Ed. Holland (Minden), Witwe Jacob Jacoby (Düsseldorf), Jungmann & Schmidt (Dortmund), F. Kahlbau (Rathenow), Ernst Kobold (Altona), Ernst Kobold, Vertreter Dettmer (Hannove ), Uhren-, Furnituren- und Edel metall • Großhandelsgesell schaft H. Krell (Magdeburg), Ernst Lauffer, Uhrenfabrik, (Schwenningen a. N.), Alb. Lehmann (Fürth), Hans Lindner (Pforzheim), H. Limke (Dortmund), Hans Maidl (Srlangen), Oberrhein. Uhren - u. Apparatebau- Gesellschaft (Staufen i. Br.), Optische Werkstätten, Emst Schneppenhorst (Nürnberg), G. Pullich (München), E. Schmidt (Detmold), Uhrenversandhaus Schwarzwald (St. Georgen), Emil Speck (Schwenningen), 09kar Trützschler (Rathenow), Otto H. Watter jun. (München). Zeitmesservertrieb, jetzt Deutsche Uhrenvertriebsgesellschaft, (Berlin, Lindenstraße). Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Elnhelt(Terband) Geschäftsstelle Halle (Saale), Mühlweg 19 W. König, Verbandsdirektor Steuer- und Auiwertungsfragen Bearbeitet von Dr. Hornnng, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Binheitsverband) Die bevorstehende Einkommensteuer - und Körperschaftssteuer Vorauszahlung Damit die Binkommensteuer- und Körperschaftssteuervoraus zahlungen auf Giund äußerer Merkmale, wie dies die Zweite Steuer notverordnung vorsah, möglichst bald fortfallen und die Voraus zahlungen nur noch auf Grund eines Steuerbescheids geleistet werden, so sollten die Veranlagungen möglichst so rechtzeitig zur Durch führung gelangen, daß die jetzt im Juli fällige Vorauszahlung be reits nach dem Veranlagungsbescheid erfolgen kann. Da aber damit gerechnet werden muß, daß die Finanzämter nicht sämtliche Steuerbescheide rechtzeitig bis zum Juliteimin (10. Juli) zuzustellen in der Lage sind, so ist die Schonfrist allgemein bis zum 24. Juli verlängert worden. Auf diese Weise sind die Zweifel darüber aus geschlossen, ob auch diejenigen Steuerpflichtigen die Vorauszahlung nach dem Steuerbescheid zu entrichten haben, welche den Bin- kommensteuerbescheid in der Zeit vom 10. bis 17. Juli, also inner- Bei Adressenänderungen bitten wir stets auch die frühere Adresse anzugeben, da uns nur dann eine Berichtigung der Adresse möglich ist. Vertag der UHRMACHERKUNST halb der üblichen Schonfrist erhalten. Wer bis zum 17. Juli (ein schließlich) den Steuerbescheid erhalten hat, hat die Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer nach diesem Steuer bescheid zu entrichten. Wem bis zum 17. Juli der Binkommen- bzw. Körperschafts steuerbescheid noch nicht zugestellt ist, hat die Vorauszahlung nach der Zweiten Steuernotverordnung und dem Steuerüberleitungsgesetz, also im Uhrmachergewerbe in der Regel nach dem Umsatz zu ent richten (siehe S 189 „EinkommensteuerVorauszahlungen und die bevorstehende Einkommensteuerveranlagung“). Wie im Absatz 2 des letztgenannten Artikels ausgeführt, können alsdann buchlührende Gewerbetreibende, die am 17. Juli noch nicht im Besitz des Steuer bescheids sind, die für den 10. Juli zu leistende Vorauszahlung vor läufig in Höhe eines Viertels des Betrages entrichten, der sich nach der abgegebenen Steuererklärung als Steuerschuld ergibt. Führt die Veranlagung zu einer höheren Steuerschuld, so ist der Unter schiedsbetrag zwischen der geleisteten Vorauszahlung und der sich nach dem Steuerbescheid ergebenden Vorauszahlung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Steuerbescheids nachzuzahlen. Nach Empfang des Steuerbescheids hat die Berechnung der Vorauszahlung nicht mehr durch den Steuerpflichtigen zu erfolgen, auch die Abgabe der Voranmeldungen für die Binkommen- bzw. Körperschaftssteuer kommt in Wegfall. Wenn der im Steuerbescheid angegebene Vorauszahlungsbetrag zu hoch ist, so kann nach § 100 des Einkommensteuergesetzes eine vorläufige Stundung eines Teiles der Vorauszahlung beantragt werden. Dies ist dann möglich, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, daß sich sein Binkommen für einen Steuerabscbnitt gegenüber dem zuletzt festgestellten Binkommen voraussichtlich um mehr als den fünften Teil, mindestens aber um 1000 Mk. niedriger berechnen wird.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder