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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (23. Juli 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- ArtikelTageseinteilung zur Reichstagung in Köln a. Rh. 569
- ArtikelZwischenprüfungen, Arbeiten-Wettbewerbe und die ... 570
- ArtikelAus der Geschichte der Stadt Köln (Schluß) 571
- ArtikelKauf-Motive 572
- ArtikelBerechnung der Spannkraft und des Kraftmomentes einer Zugfeder ... 573
- ArtikelZeit, Uhr und Uhrmacher im Kölner Sprichwort 575
- ArtikelSehnsucht on a Rhein! 576
- ArtikelAnträge zur Reichstagung 577
- ArtikelNeue elektrische Uhren 578
- ArtikelAlbertus Magnus und Köln 579
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 580
- ArtikelDie neuen Zollsätze für Schweizer Uhren 580
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 581
- ArtikelZV Reichstagung Köln 31. Juli - 4. August 584
- ArtikelPatentschau 584
- ArtikelSprechsaal 585
- ArtikelVerschiedenes 585
- ArtikelFirmen-Nachrichten 586
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 586
- ArtikelEdelmetallmarkt 586
- ArtikelInstrumente zur Messung der Bewegungsstörungen 587
- ArtikelAus der Geschichte der Brillenerfindung (Schluß) 588
- ArtikelDu liebes Wien (5) 589
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
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- Die Uhrmacherkunst
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30 Nr. 30 DIE UHRMACHERKUNST 585 richten eits zu g‘g ge richtet, rstattet. verband Sachsen idestens er Ver- äsig be ll Halle i nicht 'ahrgeld Bezugs- : (Eilen- ber den unmehr len An- ;rt, von Mk. ttr en hier- ; an den im Ok- L2 1 /* Mi « Wand lern, im würdiger ar einem elegenen eter von len Teil- onie ver- dührer. ch der An- n der Uhr- irnommen: Drachenfels rger Hof- ( 2 Stunden)- r m Kölü' ereinbarnn? ung in K5bl inausffibre« Meldung« 1 ^tnannba 08 ' lorf, Berli^ a uslo6 nngl ”■ Dr hÄ" Kontrolluhren in Aluminiumgehäusen Wir wissen nicht, ant welches Fabrikat sich die Ausführungen des Herrn A. Herrmann (Ammendcrf) in der letzten Nummer be ziehen, denn wir haben die von ihm getadelte Erfahrung noch nie gemacht. Statt der bei Messinggehäusen üblichen Flachkopf- schranben mit seitlichem Abschnitt, welche in Alumininmgehänsen allerdings rasche Ansreibung der Einschnitte und also die getadelte Lockerung mit sich bringen, verwenden wir Scheibchen, welche in den Einschnitt eingeschoben und mit Schrauben befestigt werden, und bei gewissen Eontrolluhrsorten nieten wir Befestigungswinkel in das Gehänse nnd schrauben darauf das Uhrwerk fest. Weder bei der einen noch bei der ändern Befestigungsart haben wir irgend welchen Anstand. Württembergische Uhrenfabrik Bürk Söhne, Schwenningen. 'ih nscfiiQcli O/lövS Der Bljouteriefabrlbanf als Falschmünzer. Dem „Pforzheimer Anzeiger“ entnehmen wir, daß der in Pforzheim, in der EbersteinstraSe 31 wohnende Bijouteriefabrikant Emil Bruder mit seinem Schwiegersohn Albert Schröck wegen Falsch münzerei verhaftet wurde. Wir hatten vor ganz kurzer Zeit noch Veranlassung, uns mit direkten Privatverkäufen des Herrn Schröck in unangenehmer Hinsicht befassen zu müssen; durch die Verhaftung wird ja nun der Detailverkauf an Privatpersonen sein Ende gefnnden haben. ^ Zusammenschluß ln der deutschen Uhren industrie? Seit einiger Zeit gehen durch die Tagespresse Notizen über einen Zusammenschluß der deutschen Uhrenindustrie, die dann widerrufen wurden. Wir können hierzu mitteilen, daß tatsächlich sehr eingehende Beratungen unter den Uhrenfabrikanten stattfinden, die eine starke Konzentrierung oder Znsammenlegung der Uhrenfabriken des Schwarzwaldes zum Ziele haben. Es ist natürlich, daß derartige Verhandlungen und Ideen nicht so schnell in die Wirklichkeit nmgesetzt werden können, insbesondere aber im Schwarzwald, wo anch heute noch jede Fabrik ihr besonderes Ge präge dnrch die starken Persönlichkeiten ihrer Leiter hat. Gerade durch diese persönliche Note einer jeden einzelnen Fabrik ist bisher die glänzende Entwicklung unserer deutschen Großuhrenindustrie möglich gewesen. Die Verhandlungen, denen schon Vertragsent würfe zugrunde liegen, bewegen sich dahin, die Schramberger und Schwenninger Fabriken zu je einem Einheitswirtschaftskörper zu- sammenznschließen, dem dann die Freiburger Uhrenindustrie eng angeschlossen werden soll. Es bleibt abzuwarten, ob dieses unserer Ansicht nach sehr weit gesteckte Ziel tatsächlich schon jetzt er reicht werden kann. Ungeeignete Sachverständige am Gericht. Vor kurzem stand am Frankfurter Schöffengericht eine Wu eher an zeige zur Verhandlung. Das Gericht sah Leistungswucher darin, daß der betreffende Handwerksmeister die Arbeitsstunde mit 2,70 Mk. in Rechnung gestellt hatte. Nur das hohe Alter sowie das energische Eingreifen eines Schöffen rettete den Angeklagten von der Gefäng nisstrafe. Die Stellungnahme des Gerichtes wurde für den An geklagten so ungünstig beeinflußt, weil der Sachverständige, eben falls ein Handwerksmeister, vollkommen versagte. So konnte dieser Gutachter auf die Frage des Vorsitzenden, wie sich der vom Be schuldigten geforderte Preis errechne, nur antworten: „Der Be schuldigte habe den von der Innung vorgeschriebenen Preis be rechnet“ Auf die weitere Frage des Vorsitzenden, wie er, der Sachverständige, den Preis einer derartigen Leistung ermittelt, ant wortete er: „Die von der Innung festgelegten Preise sind Richtpreise, die gehalten werden müssen.* Der Sachverständige war nicht in der Lage, über die Einzelheiten der Preisberechnung nnd über die Menge des verbrauchten Materials eine klare Erklärung abzugeben. Der Vorsitzende war natürlich über eine derartige Preisberechnung nnd über einen solchen Sachverständigen sehr ungehalten. Der Fall seigt mit aller Deutlichkeit, welche Gefahren durch derart unsach gemäßes Verhalten eines Gutachters für einen Gewerbestand ent stehen können. Dieser Mann wußte gar nicht, daß die in der Infiations- nnd Uebergangszeit auch im öffentlichen Interesse un erläßliche Aufklärung der Gewerbetreibenden durch die sogenannte Rtchtpreisfestsetznng jetzt überholt ist und die Fachverbände' der artige Richtpreislisten überhaupt nicht mehr herausgeben. Es geht *ber auch ferner noch hieraus hervor, daß es Pflicht der Handwerks- Vereinigungen ist, ihre Mitglieder über die Preisbildung, Kalkulation, Unkostensätze usw. aufzuklären. Als Sachverständige sind natürlich nur solche Kollegen in Vorschlag zu bringen, die über genügende rechnerische Fähigkeiten verfügen, damit keine falschen Erklärungen abgegeben werden, die das Handwerk in den Ruf bringen, daß es kein Interesse habe, an einem Pjeisabbau mitzuwirken. Maßnahmen gegen das Sdineeballsysfem. Be kanntlich mehrten sich in der letzten Zeit die Klagen über Schäden durch das sogenannte Hydra- oder Schneeballsystem in allen irgend wie nur hierfür in Betracht kommenden Branchen. Wenn anch in unserem Uhrenfach dank den immer sofort eingeleiteten Gegen maßnahmen des Zentralverbandes kein größerer Schaden und keine weite Verbreitung dieser unlauteren Konkurrenz zu verzeichnen ist, so ist es doch zu begrüßen, wenn der Reichsverband des deutschen Handwerks Veranlassung genommen hat, durch eine besondere Ein gabe an das Justizministerium einen erhöhten Schutz zu fordern, da der § 286 des Strafgesetzbuches (Verbot öffentlicher Ausspielungen ohne behördliche Erlaubnis) in manchen Fällen nicht ausreicht. Die Gerichte haben nämlich die Uebertretung dieses Paragraphen teil weise recht milde bestraft, so daß eine dauernde Abschreckung nicht erreicht werden konnte. Andererseits wurde vielfach das Vorliegen einer verbotenen Ausspielung verneint. Der Reicbsverband des dentschen Handwerks hat daher beim Justizministerium in Vor schlag gebracht, daß erstens die Strafbestimmungen bei einem Ver stoß gegen § 286 Strafgesetzbuch wesentlich verschärft werden, zweitens ein gesetzliches Verbot der Anwendung des sogenannten Schneeballsystems erlassen wird. Als Beispiel, wie derartige Existenzen die einschlägigen Straf bestimmungen zu umgehen versuchen, sei angeführt, daß sie jedem Käufer eines Fahrrades, einer Uhr usw. freisteilen, für die Firma gegen Provision als Vertreter tätig zu sein. Nach einem Gutachten mehrerer Handelskammern liegt jedoch anch hierin ein Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vor, da es im ordentlichen Geschäftsleben nicht üblich ist, jeden Kunden als Ver treter anzustellen. Anch in der Höhe dieser sogenannten Pro visionen,^ die sich zumeist nm 25 °/ 0 herum bewegen, ist eine Sitten widrigkeit zu erblicken, da eine derart hohe Provision bei solide geleiteten Geschäften niemals gezahlt werden kann, noch dazu ja diese Vertreter gar nicht mit der Einkassierung der Raten beauftragt werden und auch für ihr Tätigwerden keine Spesen zu tragen haben. miimiiimiimiiiiimiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiinninnii Elehfro-Uhrcn 99 JUNDES“ 1. Beachten Sie die Beschreibung unserer Uhr in der heutigen Nummer. 2. Beachten Sie unsere Anzeige in der nächsten (Fest-) Nummer. 3. Allen Uhrmachern wurde unser Pro spekt und Zeugnisse mit Rundschreiben durch Post zugesandt, wer ihn noch nicht erhalten hat, verlange ihn sofort kostenlos. 4. Besuchen Sie unseren Stand in Köln und geben Sie uns dort Ihren Auftrag. Jauch & Schmid Uhrenfabrik, 6. m. b. H. Schwenningen a. N. 1111111111111 1111 111
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