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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (30. Juli 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Feingehaltsstempelung der Gold- und Silberwaren, Alpakabestecke usw.
- Autor
- Müske, H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- ArtikelHerzlich willkommen in Köln! 591
- ArtikelKölner Uhrmacher im 15. bis 19. Jahrhundert 592
- ArtikelZünduhren 594
- ArtikelDer deutsche Uhrmacher im Wandel der Zeiten 596
- ArtikelUnser Nachwuchs 597
- ArtikelDie Steuereinschätzung und mittlerer Verdienst des Uhrmachers 598
- ArtikelGrundzüge der Theorie der Zugfeder 600
- ArtikelHerzlich willkommen! 601
- ArtikelGotische Goldschmiedearbeiten der Sammlung Clemens im ... 602
- ArtikelEignungsprüfung für Uhrmacher 603
- ArtikelDie Feingehaltsstempelung der Gold- und Silberwaren, ... 606
- ArtikelDie Ausbildung des Uhrmacherfachlehrers 610
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 612
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 613
- ArtikelSteuertermine für August 613
- ArtikelSprechsaal 613
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 614
- ArtikelDeutsches Uhrmacherlied 615
- ArtikelVerschiedenes 616
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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608 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 31 angabe überhaupt noch keiner gesetzlichen Regelung unter worfen. Die im Handel befindlichen Platinwaren — seien es nun Geräte für industrielle und andere Zwecke oder aber Schmucksachen — tragen dann auch entweder überhaupt keine Stempelung, oder aber es wird das Wort „Platin“ oder auch nur die Abkürzung „PI“ aufgestempelt. Es ist ersichtlich, daß gerade im Schmuckwarenhandel, bei dem ja keine industrielle Inanspruchnahme der besonderen Eigen schaften des Platins eine eventuelle Vermischung mit Metallen minderer Qualität erkennen läßt, die Gefahr der Ueber- vorteilung des Käufers eine verhältnismäßig große ist. Selbst der Fachhändler ist nicht in der Lage, ohne weiteres die Reinheit des Platins zu beurteilen; in erhöhtem Maße trifft diese Unsicherheit bei dem Privatkunden zu. Es sei hier nur an die oft vorkommende fälschliche Bezeichnung des Weißgoldes als Platin in Laienkreisen erinnert. Es ist des halb wohl wert, daß auch die Frage angeschnitten wird, ob eine gesetzliche Regelung der Feingehaltsbezeichnung für dieses Metall am Platze sei. Der schweizerische Gesetzes text sowie auch das unter dem 4. Juni d. J. erlassene spanische Feingehaltsgesetz setzen für die Bezeichnung Platin 950 Tausendteile Feingehalt fest. Edelmetalle mit einem ge ringeren Feingehalt dürfen nicht als Platin verkauft werden. Alle in diesem vorgeschriebenen Feingehalt hergestellten Platinwaren müssen dort mit einem entsprechenden Stempel versehen sein. Falls bei uns in Deutschland deshalb einmal an die Abänderung des an und für sich etwas veralteten Feingehaltsgesetzes herangegangen werden sollte, wäre eine Untersuchung, inwieweit das Platin hier mit einbezogen werden soll, nur von Vorteil. Wir gelangen nunmehr zu der anderen großen Gruppe der für eine Stempelung in Betracht kommenden Waren gattung, nämlich den Alpaka- und den mit einer Silber- bzw. einer anderen Edelmetallauflage versehenen Gegen ständen (versilberte Alpakabestecke usw., Double). Jedem Leser wird bekannt sein, zu was für Unzuträghch- keiten schon die Tatsache geführt hat, daß für die Ab stempelung derartiger Waren keine einheitlichen Richtlinien bestanden haben. Es werden nur allzuoft von zweifelhaften „Besteckfabriken“ Bestecke mit der Stempelung 20, 40, 60, 90 in den Verkehr gebracht, deren Auflage jedoch den An forderungen, die man im allgemeinen stellt, keineswegs ent spricht. Mit marktschreierischer Reklame werden in den Tageszeitungen Kunden aus dem Kreise derer gesucht, die nicht alle werden. Ein Vorgehen gegen diese Schädlinge ist jedoch dadurch erschwert, daß eine wirklich feste Grund lage für die Beurteilung, ob die betreffende Stempelung zu Recht besteht, bisher nicht vorhanden war. Eine gesetz liche Regelung über die Angabe der Versilberungsstärke oder auch selbst über die Frage, wie diese Gegenstände zu bezeichnen sind, besteht ja nicht. Das Feingehaltsgesetz bestimmt lediglich, daß auf Gold- und Silberwaren, welche mit anderen metallischen Stoffen ausgefüllt sind, der Feingehalt, also das prozentuale Legierungsverhältnis, nicht angegeben werden darf. Die im Handel übliche Stempelung 20, 40, 60, 90 bedeutet ja nun aber gar nicht die Angabe dieses Feingehaltes der Edelmetallauflage, sondern lediglich die Stärke der Auflage nach einem bestimmten Gewichtsmaßstab. Bietet somit das Feingehaltsgesetz keine Handhabe, um gegen solche Auswüchse des regulären Besteckhandels vor zugehen, so kann doch andererseits durch die Schaffung eines Handelsbrauches, dessen Anerkennung vor allem durch die Industrie- und Handelskammern erstrebt werden muß, ein ausreichender Schutz geschaffen werden. Der Zentral verband der Deutschen Uhrmacher hat nun auch in richtiger Erkenntnis der Sachlage bereits seit geraumer Zeit in enger Fühlungnahme mit den anderen in Frage kommenden Fach verbänden, vor allem mit der vor einigen Monaten auf gelösten Vereinigung Deutscher Besteckfabriken, die In itiative ergriffen, um eine einheitliche Regelung der Stempel frage für Alpaka- bzw. versilberte Alpakabestecke zu er zielen und damit ein Kampfmittel gegen die Schädlinge des Besteckhandels in die Hand zu bekommen. Während früher die an und für sich schon handelsübliche Bezeichnung nach Gewichtsversilberung eine ganz unklare Qualitätsbezeichnung war, die die verschiedenen Fabriken nach verschiedenenen Grundsätzen auf stellten, um hiernach die Versilberung vor zunehmen, hat sich jetzt eine von allen überhaupt in Frage kommenden Besleckfabriken angewendete Standardbezeich nung herauskristallisiert, der die Silbergewichte von 90, 60, 40 und 20 g zugrunde gelegt sind. Es sei hier, um auf eine häufig vorkommende unsachgemäße Ausdrucksweise aufmerksam zu machen, betont, daß die Bezeichnung 90 % Auflage auf alle Fälle unrichtig ist, da es kein Besteck gibt, das eine 90 prozentige Silberauflage hat. Die Bezeich nung heißt richtig: Neunziger oder 90 g Auflage. Eine Reihe führender Besteckfabriken handhabt nun die Stempe lung ihrer Erzeugnisse dergestalt, daß neben der generellen Unterscheidung der Standardgewichte „90, 60, 40 bzw. 20“ auch, noch die Effektivsilberauflage aufgestempelt wird, die für die im Handel übliche Verkaufsmenge von einem Dutzend bzw. einem Paar oder Stück verwendet wird. Während also ein Teil der Besteckfabriken nur den die Qualität be zeichnenden Standardstempel 90, 60, 40 bzw. 20 einschlagen, bringen andere Firmen durch einen zweiten Stempel die effektive Silberauflage für das einfache Dutzend oder Stück bzw. Paar der einzelnen Sorte zum Ausdruck. Zu den meist dutzendweise gehandelten Besteckteilen in obigem Sinne zählen folgende Gegenstände: Eßlöffel, Eßgabeln, Eßmesser, Dessertlöffel, Dessertgabeln, Dessertmesser, Fischmesser, Fischgabeln, Kaffeelöffel, Mokkalöffel, Eisschanfein, Eierlöffel, Limonadenlöffel, Sahnenlöffel, Konfekt messer, Konfektgabeln. Kaviarmesser, Schneckengabeln, Austern gabeln, Hummergabeln, Kuchengabeln, Messerbänkchen, Likörlöffel. Ein neunziger Eßlöffel wird also z. B. 90 (45) ge stempelt. Besteckartikel, die paarweise gehandelt werden, wie: Tranchierbestecke, Butter- und Käsebestecke, Fischtranchier bestecke, Salatbestecke, Beilagebestecke, tragen also bei diesen Firmen außer den erwähnten Standard bezeichnungen den Stempel ihrer Effektivsilberauflage für das Paar, z. B. Tranchierbestecke 90 (5). Auf Besteckartikel, die vornehmlich stückweise gehandelt werden, wie: Gemüselöffel, Suppenschöpfer, Bowlenlöffel, Teesieblöffel, Messerstahl mit Heft, Kabarettgabeln, Eissichel, Eisvorlegeschaufel, Speiseschieber, Teesieb, Teesiebschale, Brotgabel, Zuckerzange, Flüchtelöffel, Kuchenmesser, Pastetenheber, Saucenlöffel, Spargel schaufel, Tortenschaufel, Zuckerstreulöffel, Kompottlöffel, wird demzufolge neben der Standardbezeichnung das Gewicht der wirklichen Silberauflage für ein Stück eingeschlagen; z. B. auf Gemüselöffel 90 (5). Um nun zu der Frage Stellung zu nehmen, welche von den beiden Stempelungsmethoden, also a) nur die Standard bezeichnung 90,60, 40 bzw. 20, oder b) neben diesen Standard bezeichnungen noch die betreffende Effektivsilberauflage den Vorzug verdient, sei darauf hingewiesen, daß die Stempelung zu b so lange den Vorteil einer besseren Kon trolle hatte, als keine einheitlichen Grundsätze bezüglich der Angabe der Silberauflage in der deutschen Besteckfabrikation bestanden. Wo jetzt jedoch von allen maßgebenden Firmen dieselbe Menge Feinsilber auf die Bestecke der betreffenden Standardqualität aufgelegt wird, muß die Angabe der Effektivversilberung neben der Standardbezeichnung (also Methode b) als überflüssig bezeichnet werden. Die Ware wird durch diesen zweiten Stempel nur noch mehr ver- stempelt als sie ohnehin schon ist. Da einerseits unter Berücksichtigung der bestehenden Verhältnisse bei der Besteckfabrikation und zum anderen wegen der zu großen technischen und auch gesetzlichen
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