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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 31 (30. Juli 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Feingehaltsstempelung der Gold- und Silberwaren, Alpakabestecke usw.
- Autor
- Müske, H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- ArtikelHerzlich willkommen in Köln! 591
- ArtikelKölner Uhrmacher im 15. bis 19. Jahrhundert 592
- ArtikelZünduhren 594
- ArtikelDer deutsche Uhrmacher im Wandel der Zeiten 596
- ArtikelUnser Nachwuchs 597
- ArtikelDie Steuereinschätzung und mittlerer Verdienst des Uhrmachers 598
- ArtikelGrundzüge der Theorie der Zugfeder 600
- ArtikelHerzlich willkommen! 601
- ArtikelGotische Goldschmiedearbeiten der Sammlung Clemens im ... 602
- ArtikelEignungsprüfung für Uhrmacher 603
- ArtikelDie Feingehaltsstempelung der Gold- und Silberwaren, ... 606
- ArtikelDie Ausbildung des Uhrmacherfachlehrers 610
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 612
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 613
- ArtikelSteuertermine für August 613
- ArtikelSprechsaal 613
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 614
- ArtikelDeutsches Uhrmacherlied 615
- ArtikelVerschiedenes 616
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 31 DIE UHRMACHERKUNST 609 •Li 45 3° 3° 21 18 12 IO 30 21 20 15 12 40 20 15 IO 9 6 6 4 10 9 6 6 4 4 2 1 Schwierigkeiten davon Abstand genommen werden muß, ein prozentuales Remedium für versilberte Bestecke festzulegen, haben die Verhandlungen über die Frage der Besteckstempe lung ergeben, daß es zweckmäßig ist, einen Handelsbrauch zu schaffen, der tatsächlich das zum Ausdruck bringt, was in der Besteckfabrikation bisher üblich war. Die Anerkennung dieses Handelsbrauches von seiten des deutschen Uhrmacher gewerbes wird ja nun durch den Vorstand des Zentral verbandes der Deutschen Uhrmacher auf der Reichstagung in Köln gefordert. Der Antrag lautet wie folgt: Die Reichstagung wolle folgende Entschließung fassen: Es besteht ein Handelsbrauch für versilberte Bestecke dahin gehend, daß bei der Stempelung 90, 60, 40 und 20 die unten ver- zeichneten Auflagen in Feinsilber auf je 1 Dutzend bzw. Stück der bezeichneten Besteckteile enthalten sein müssen. Geringe Abweichungen der genannten Auflagen ergeben sich nach oben wie nach unten aus der Versilbernngstechnik. Die Feinsilberauflage beträgt für je 1 Dutzend: Stempel: 90 60 Tafellöffel und Gabeln .... Gramm Tafelmesser (Hefte) n Dessertlöffel und Gabeln ... „ Dessertmesser (Hefte) Kaffeelöffel . Mokkalöffel B Vorleger, groß, je Stück.... „ 10 8 „ mittel, je Stück ... „ 86 Gemüselöffel, je Stück .... „ 5 3 Wie schon gesagt wurde, muß die Anerkennung dieses Handelsbrauches sich durchsetzen, um durch Anwendung der Strafbestimmungen des § 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (unwahre bzw. irreführende An gaben über die Beschaffenheit von Waren) oder gar wegen Betrug gegen die Auswüchse des ordentlichen Besteck handels, die sich auf diesem Gebiete die sogenannten wilden Werke leisten, vorzugehen. Durch den zweiten Absatz im obigen Antrag ist der richterlichen bzw. Sachverständigen beurteilung der notwendige Spielraum gelassen, damit nicht Zufälle bei der technischen Herstellung den Hersteller ungerecht belasten können. Es muß allerdings danach gestrebt werden, durch eine genügend größere Silberauflage bei der Fabrikation späterhin alle Minderversilberungen zu vermeiden, damit es im Laufe einer bestimmten Frist dann möglich sein wird, die vorgesehene Höhe der Silberauflage ohne Abweichung nach unten als handelsübliche Auflage zu bezeichnen. Hinsichtlich der Frage, wie sieb das Gewerbe zu den Bezeichnungen „Alpaka-Silberbesteckfabrik“, „Silber bestecke (90)“, „Wello-Silber“, „Merco-Silber“ u. dgl. ein stellen soll, muß zunächst festgestellt werden, daß diese Bezeichnungen bei dem Privatmann Täuschungen hervor rufen müssen und infolgedessen nicht benutzt werden sollten. Vor allem dürfen aber keinesfalls Alpakabestecke, die keine Versilberung haben, als Alpaka-Silberbestecke benannt werden, denn hierbei liegt kein Zweifel vor, daß es sich um eine Angabe handelt, die nur zur Täuschung des Publikums gemacht wird. Ein gleiches muß auch dann angenommen werden, wenn unversilberte Alpaka bestecke unter dem Namen „silberweiße“ Alpakabestecke in den Handel gelangen. Die einzige zutreffende Be zeichnung für versilberte Bestecke wäre: „versilberte Alpaka bestecke“ und für unversilberte der Name: „Alpakabestecke“, gegebenenfalls auch noch der Zusatz: „naturpolierte Alpaka bestecke“. Es kann, wenn von allen maßgebenden Kreisen das Bestehen eines diesbezüglichen Handelsbrauches an erkannt wird, nun nicht sogleich gegen solche Firmen vor- f* e gangen werden, die schon jahrelang in der beanstandeten Weise ohne Widerspruch des Gesamtgewerbes die oben gerügten Bezeichnungen für die Bestecke bzw. ihre Fabrik geführt haben. Vielmehr wird die Anwendung einer der- ärtigen Maßnahme erst nach einer bestimmten Zeit in Erwägung zu ziehen sein, damit auf diese Weise die Firmen, welche bisher in nicht böser Absicht die Be zeichnung angewendet haben, sich rechtzeitig entsprechend einstellen können. Auf jeden Fall muß eine Bereinigung der Verhältnisse herbeigeführt werden, und zwar so schnell wie möglich, damit das reelle Gewerbe nicht länger darunter Not leidet. Als letztes der in den Zusammenhang der vorliegenden Abhandlung gehörenden Metalle bzw. Metallkompositionen sei das Double genannt. Auch hier ist, ähnlich wie früher bei der Besteckfabrikation, mangels einer entsprechenden gesetzlichen bzw. handelsüblichen Regelung keine einheit liche und klare Begriffsbestimmung für die Qualitätsbezeich nung festzustellen. Wohl besteht kein Zweifel, und ist auch durch höchstgerichtliche Entscheidung dokumentiert, daß die Begriffsbestimmung des Doubles als solches wohl keiner weiteren Untersuchung mehr bedarf, eine desto größere Un gewißheit und Unsicherheit herrscht jedoch dafür hinsichtlich der Qualitätsbezeichnung. Es braucht wohl nicht besonders betont zu werden, daß die Zeitgarantie einen sehr dehnbaren Begriff darstellt (die amerikanischen Gehäusefabrikanten haben deren Nachteile ebenfalls erkannt) und daher besser durch Standardrichtlinien ersetzt werden sollte, die bis zu einem genügend tiefen Mindeststandard, unter dem keine goldplattierten Waren hergestellt werden sollten, die Stärke der betreffenden Auflage erkennen lassen. Einen durchaus gangbaren Weg hat hinsichtlich dieser Frage vor ganz kurzer Zeit der Verband der Edelmetall verarbeitenden optischen Industrie eingeschlagen, der für seine 18 Mitglieder sieben Verbandswarenzeichen in die Zeichenrolle des Reichspatentamtes hat eintragen lassen, welche für die einzelnen Doublequalitäten in Form eines Stempels Verwendung finden sollen. Diese Zeichen um fassen ein neutrales Verbands-Warenzeichen, ferner Zeichen für 10/000, 20/000, 25/000, 40/000, 50/000 und 60/000 Double. Die Doublegehalte sind in der Weise zu verstehen, daß bei Kontrollproben das verarbeitete Material im Durchschnitt normalerweise beispielsweise bei 10/000 Material = 6/000, „ 20/000 „ = 16/000, „ 40/000 , = 35/°°°. . 60/000 „ = 54/000 von den einzelnen Mitgliedern des Verbandes verbürgt werden kann. Diese Zeichen für die sechs verschiedenen Goldauflagen, die also keineswegs etwa eine verbotene Feingehaltsangabe im Sinne des § 8 des Feingehaltsgesetzes darstellen, werden sich bei den optischen Geschäften wohl schnell einbürgern, wenn auch die bisher in dieser Branche übliche Stempelung in Ziffern (also nicht mit einem Bild zeichen) vielleicht noch vorgezogen zu werden verdient. Das beste wäre jedenfalls, das Verbandszeichen, dessen Schutz ja seinen Inhabern bedeutende Vorteile gewährt, nicht nur in Gestalt der verschiedenen Bildzeichen zu wählen, sondern diese Warenzeichen in Verbindung mit der entsprechenden Zahl, also beispielsweise mit 40/000 zu bringen. Es läge deshalb im Interesse aller von diesem Fragen komplex betroffenen Kreise, wenn auch die verhältnismäßig wenigen in Betracht kommenden übrigen deutschen Double fabrikanten, vor allem unsere Gehäusefabrikanten, in Er wägung ziehen würden, durch Einstempelung des ent sprechenden Promille-Satzes, sei es in oder außer Ver bindung mit einem Warenzeichen, dem Käufer eine einwand freie Prüfung des Doubles zu ermöglichen. Zusammengefaßt kann somit gesagt werden, daß die bisherige Regelung der Stempelung des Feingehalts bzw. der Auflage aller von uns behandelten Metalle nicht den Anforderungen und Interessen der Handels- und Verbraucher-
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