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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 33 (13. August 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kölner Uhrmacher im 15. bis 19. Jahrhundert (Fortsetzung aus Nr. 31)
- Autor
- Giersberg, Jos.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- ArtikelAn die deutschen Uhrmacher! 647
- ArtikelDank an die Rheinländer 647
- ArtikelHindenburgs Antwort 648
- ArtikelKölner Uhrmacher im 15. bis 19. Jahrhundert (Fortsetzung aus Nr. ... 648
- ArtikelDie beiden Gottorfer Globen 651
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 654
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 656
- ArtikelVon der Reichstagungs-Ausstellung in Köln 657
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 658
- ArtikelMesse-Nachrichten 658
- ArtikelVon der Reichstagungs-Ausstellung in Köln 659
- ArtikelPatentschau 660
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 660
- ArtikelVerschiedenes 660
- ArtikelFirmen-Nachrichten 662
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 662
- ArtikelEdelmetallmarkt 662
- ArtikelDu liebes Wien (8) 663
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 33 DIE UHRMACHERKUNST 649 Ul t dt« i A «0 • b f* ’g« f rdi * i icb . ® ? e ! c b' bste I i # Lenthe *) wären, von welchen die Uhrmacher solche separirte Stück kauften und nur ineinander setzen undt poliren, so meines Wercks undt profession nicht wäre, wiederumb zurfickgekehret und mich in dieser Kunst zu perfectioniren mich noch 4 Jahr dahran gesetzet, auch daselbsten mein Brodt sehr wohl gewinnen und mich hauß- setzen können, so hat doch das Schreiben meiner Eiteren, daß wegen hohen abgematterten Alters sich mehr nicht nähren undt ver pflegen könnten und dahero ihnen zu assistiren und beyzuspringen mich hiehin verfügen möchte, mich angetrieben, von einem Hoch weisen Rath zu ersuchen, mir die Freyheit und Gnadt zu ertheilen, daß in der Stille ohne einigen Außstiefel*), ohne Gesell und Lehr- jung, nnr in den kleinen Sackuhren mit meinen alleinigen undt dankbahrlichen kindlichen Händen arbeiten und meinen Eiteren, so mich hier gebohren und erzogen, die Kost gewinnen helffen und verpflegen möge. Wie nun dieses kindtpflichtiges Absehen, welchds zu keines anderen, so die große Kirchen- und Haußstehende Uhren, ahn welchen der beste Gewinn, noch auch dem Schlosserambt, von welchem ich gantz kein Eisen und nur ohngefahr ein Viertelpfundt des feinsten Stahls jährlichs gebrauche, noch sonst jemanden zu nahe trette, diese Uhrmacherey auch in ein commercinm schlaget, annebens sich kann jemahlen mehr treffen wirdt, daß Jemandt hier gebohren, hier erzogen, hier gelehrnet und ad 100 Jahr hier hauß- sässig gewesene Eiteren und Großeiteren im Alterthumb zu ernähren bloß allein hiehin komme, auch in allen S'ätten und Oertheren von anderen Religionen solches in dieser freyer Kunst, allwohe Catho- lische, zugestanden wird, also lebe der Hoffnung, daß ein Hoch weiser Rhatt bey so vielen zusammen kommenden Bewegungs ursachen mir solches auß Gnaden zu gratificiren und Ew. Hoch- edele dahin zu referiren geneigt seyn werde. (Präsent!-* den 28. Aug. 1730.) Johan Tilman Marx. Einige Tage darauf gaben die beiden Amtsmeister des Schmiedeamtes, welchem die Uhrmacher zugeteilt waren, folg"'des umfangreiche Gutachten ab: (5) " Unterthänige informaiion und Bitt von seithen Eines Ehrbahren Schmitt-Ambts c/a Johan Tilman-Marx. Gnädige großgebietende Herren p. p. Dahe sicherer reformirter religionsVerwanter Johan Tilman Marx sich jüngster Tagen angemaßet bey Ew. Gnaden unterthänig anzustehen, damit ihme seiner religion unangesehen die Mach- undt reparirnng kleiner Sackuhren als eine freye Kunst erlaubet werden mögte, finden zeitliche Bannerherr mit Rathsfreundt und Vorstehere Eines Ehrbaren Schmitt-Ambts mit wenigem unterthänig vorzustellen sich genöthiget, waß maßen pro primo gemein bekenten principijs wiederstrebe, eine profession, welche ihre Würckung nicht bloßhin in intellectu hat, sondern unumbgänglich den Handtgriff oder Operation es manuales erfordert, vor eine freye Kunst anzugeben, nnd wan gleich die Mach- undt reparirnng der kleiner Sackuhren inter artes mechanicas referirt werden wolte, so kann doch dem Supplicanten in seinem Gesuch umb so weniger deferirt werden, alß pro secundo in hiesiger Statt ein zu ewigem Ruhm festgestelltes Grundgesetz ist, daß Niemandt sich zur Bürgerschafft qualificiren oder eine profession üben könne, es seye dan derselbe dem alten römisch catholischen Glauben zugethan, also zwarn daß auch bey allen bürgerlichen Qualificationen die Clausula — alß lang er bey dem uhralten catholischen Glauben verbleiben wirdt — sorgfältig bey gesetzt werde, dahero auch pro tertio, obgleich die Apotheckerey, Chirurgie, Mahlerey, Bildthauerey und sonsten andere professiones vor Künsten gehalten werden, jedannoch keiner zu derley profes- sionen dahier zugelassen oder auch dabey geduldet wird, welcher nicht vererwehnter maßen den einzig seeligmachenden catholischen Glauben werckthätig bekennet, undt mag hieran bey der Uhr- machersprofession deweniger Zweifel seyn, dahe pro quarto dieselbe nicht eins die freye Macht haben, zu Treibung sothaner profession «ich eine Zunft, wohe sie wollen, außzusuchen, sonderen nach Maaß- gebnng sub No. 1 beygehefteter Registratur 8 ) bey Ehrbarem Schmitt 1) Aus diesen Worten entnehmen wir die interessante Tatsache, daß es schon damals eine sogenannte „ Arbeitsteilung“ gab, die heute in fast allen Industriegebieten üblich ist. 2) D. h. ohne offenes Ladengeschäft. . 3) Lunae [Montag] octava Augusti 1701. Auff zeitlichen Herren Gaffelherren Eines Ehrbaren Schmittambts Uhrmacher-Gelidts halber dahin abgestattet undt angehörte Relation, daß sie mit denen un- qnalificirten nit etwahe anderwärtigen veraydeten Uhrmachern der gestalt den Vergleich getroffen, daß besagte Uhrmacher sich bey erwehntem Schmittambt gebührendt qualificiren und dahsiger Gaffel verayden sollen, hat ein Hochweiser Rath sothanen Vergleich undt dieses der Herren Gaffellherren Gutachten oberlich ratificiert und w dem Endt Jacob Philip Schleuer von der Gesellschafft znm Anren »ich zu licentijten und praevia requisitione dahsigen «off die Schmittsgaffell zu verayden, hinführo auch der Uhrmacher- Veraydung halber indifferenter diesem Schluß einzufolgen befohlen. Ambt und anderst nicht sich bürgerlich zu qualificiren verpflichtet sein, inmaßen auch im Jahr 1701 der Uhrmacher Jacob Philipp Schleuer von der Gesellschaft zum Ähren 1 ) sich zu licentijren und bei Einem Ehrbaren Schmitt-Ambt zu verayden angewiesen worden, unwahr aber ist, daß bey solch unbesonnenem Gesuch anderen jemahlen gewillfahret seye, im Gegentheil zeigen sub No. 2 neben gehende Registraturen 3 ), wie Ew. Gnaden Vorfahren in dem Anno critico 1624 einen Mahler anß der Ursachen, daß zu keiner Religion sich wissentlich bekennet, desgleichen auch einen Huthstaffierer auß der Statt verwiesen haben, andere jüngere ahn sich knndtbahre wieder die Beysassen wegen deren Speditionen, Welnhandtlungen, auch anderen Krämereyeu erlassene Edicten und Rathsschluß Kurze halber vor bey zu geben, ist pio quindo zu gegenwärtigem Casu ein offenkundiges Beyspiel, daß Uhrmacher Arding den catholischen Glauben annehmen müsse, ehe undt bevorn die Uebung seiner Pro fession ihme verstattet worden, gleich wie übrigens die Notoreität ferner bezeuget, daß Löbliches Schmittambt zur Zeit der Truch- seBsischer Unruh das allerhaupsäcblichste, den uhralt catholischen Glauben, mit Guth und Bluth verthätlget und beschützet, zu dessen Ewiger Gedächtnus an noch jährlichs auff der heiligen Apostolen Simonis et Judae Abeudt durch die gantze Statt bey allen eines Ehrbaren Schmittsambt Zunftgenossen der Feyrabendt angekündet wird, also vertröstet sich mehr erwehntes Schmittambt unterthänig, daß jahe bey einer zu besagtem Schmittambt per specialem regi- Btraturam verbundener Profession nicht der erste Einbruch wieder die uhralte GeBätze undt edicta geschehen, vielmehr aber Ew. Gnaden geneigt sein werden, durch Abschlagung solch übelberathenen Marxischen Gesuchs den hiesiger Statt von undenklichen Zeiten, auch von der Kirchen selbst zugelegten Ruhm ,postquam fidem suscepisti, civitas praenobilis recidiva non fuisti, sed in fide stabilis *)* nicht allein beyzubehalten, sonderen annoch mehr und mehr zu ver größeren. Es bittet solchem nach ein Ehrbar Schmittambt unterthänig, es geruhen Ew. Gnaden den Supplicanten Johan Tilman Marx mit seinem unstatthaften Gesuch ab- undt hinznverweisen. Darüber Ew. Gnaden Unterthänige trew gehorsame Mittbürgere Eines Ehrbahren Schmittambts zeitliche Ambtsmeistere Gerhart Ferleis, Ambtsmeister Johan Neuen, Ambtsmeister. (Lectum 30. Aug. 1730.) Gestützt auf dieses Gutachten, fällte der Rat am 30. August 1730 nachstehende Entscheidung: „Auff ab gelesene underthänige information undt Bitt des Ehrbaren Schmidt-Ambts gegen Joan Tilman Marx (in der Peltzers- gas) wird diesem als einem ohnqualificirten die Verfertig- und reparirung einiger Uhren dahier hiemitt ernstlig unter sagt und verbotten.“ Aber Johan Tilman Marx versuchte noch zum dritten Male sein Glück, immer noch von der Hoffnung erfüllt, 1) Vgl.: v. Loesch, Die Kölner Zunfturkunden I. Bd., S. 137*, II. Bd., S. 346 f. 2) Veneris [Freitag] 5. Januarij 1624. Als hierbey referirt, daß ein unqualificirter Mahler Franciscus Kessel, so von einem Orth zum anderen ab - und zureyset undt zu keiner Religion sich wissent lich bekennet, allbie sich wiederumb niederschlagen haben solle, hatt ein Ehrsamer Rath denselben die Statt zu verweisen befohlen, commissum den Thurnherren den Gewaltmeisteren zu verurkunden. Mercurij [Mittwoch] 10. Januarij 1624. Den Thurrenherren ist auffgeben, den Gewaltrichtern zu verurkunden, N. Höedtstaffierer, welcher auß der Statt gesetzet und sich allhie wiederumb finden lasset, dafern er zu betreffen, hinder meine Herren zu bringen. 3) Vier Verse aus dem kirchlichem Hymnus: Gaude, felix Agrippina! iiiiimiiiiiiimiiiiiiiiiNiiiiiimHMiiimiMiiiiiiiimiMiiimmmMNmiiiimiiiiiiiiiiiiiNiHiiiiiiiiiiiiiiNi C.FIUUS'BERIINC19*TEIEGRAMM AD» UHRENIAGER-BERUN - Ob Taschenuhr Ob Armbanduhr Von Filius nurl
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