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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 40 (1. Oktober 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Schwierigkeiten und Härten der ersten Einkommensteuerveranlagung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Von der Uhrmacherei um 1800
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- ArtikelAn die Centra-Kollegen und die es werden wollen 783
- ArtikelDie Schwierigkeiten und Härten der ersten ... 784
- ArtikelVon der Uhrmacherei um 1800 784
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 786
- ArtikelSteuertermine für Oktober 787
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 787
- ArtikelVerschiedenes 789
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 790
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 790
- ArtikelEdelmetallmarkt 790
- ArtikelDie Ausbildung des Verkaufspersonals 791
- ArtikelDer erfolgreiche Verkäufer 792
- ArtikelDas Auge und seine Pflege 793
- ArtikelBüchertisch des Uhrmacher-Optikers 796
- ArtikelDu liebes Wien (14) 797
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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m DIE UHRMACHERKUNST 9 & ^ tt c+ ö .,o^cTrnr1iL-iic He«s Zentral vprhanrles ; Die Steuerbescheide, welche das Einkommen für das fahr 1925 bzw'. die auf das steuerbare Einkommen zu ent richtende Steuer festsetzen, haben in recht zahlreichen Fallen zu lebhaften Klagen der Steuerpflichtigen geführt. Nicht immer waren diese Klagen berechtigt, doch muß zugegeben werden, daß manche hier zur Kenntnis gebrachten Ein kommensteuerbescheide Veranlassung geben, einzelnen Finanzämtern den Vorwurf zu machen, daß ihnen grobe Fehler unterlaufen sind, deren Beseitigung und künftige Begegnung gefordert werden muß. Buchführende Gewerbetreibende, die ihre Aufzeichnungen ordnungsmäßig gemacht haben, müssen verlangen, daß ihrer Buchführung bei der Veranlagung gebührend Rechnung getragen wird. Wo dies nicht geschieht, soll Einspruch erhoben werden. Voraussetzung ist, daß das Einkommen richtig ermittelt und so in der Einkommensteuererklärung angegeben ist. Wenn im Steuerbescheid das Einkommen abweichend von der Erklärung festgesetzt ist, so muß der Grund der Abweichung im Steuerbescheid angeführt werden. War letzteres entgegen den Vorschriften unterlassen, so emp fiehlt es sich, daß man vor Einlegung eines Rechtsmittels beim Finanzamt mündlich oder schriftlich anfragt, warum das Einkommen abweichend von der Erklärung festgesetzt ist. In den Fällen, in welchen die Finanzämter Schätzungen des Einkommens vorgenommen haben, also insbesondere bei den nichtbuchführenden Uhrmachern, weichen die Schätzungen des im Uhrmachergewerbe erzielbaren Gewinnes weit voneinander ab. Daran sind jedoch die von den Finanz ämtern herangezogenen Sachverständigen zum großen Teil selbst schuld, weil sie sowohl den Gewinn aus Warenumsatz als auch den aus Reparaturumsatz zu hoch angegeben haben. So liegt eine weite Spanne zwischen den verschiedenen Schätzungsergebnissen, die beim Warenumsatz etwa bis 15% heruntergehen und bis etwa 40 °/ 0 steigen, während beim Reparaturumsatz die Sätze sich zwischen 20 °/ 0 und 80 °/ 0 bewegen. Beim Warenumsatz dürfte man doch in der Regel nicht mehr als 20 0 n , bei Reparaturen nicht mehr als 40 0 0 ins Auge fassen. Die Anwendung von Durchschnittssätzen bleibt immer nur ein Behelf, um einen Ersatz für die fehlende Buch führung zu geben. Naturgemäß entstehen hierbei für den Einzelfall leicht Ungerechtigkeiten, die sich dann aber durch Von Dr. Hornung, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband), Halle a. S. Einspruch aufklären lassen. Durchschnittssätze müssen denjenigen, der sein Geschäft und sein Handwerk über die Durchschnittsfähigkeit hinaus zu leiten bzw. auszunutzen versteht, begünstigen und den anderen benachteiligen. Das läßt sich nicht umgehen; wer sich damit nicht abfinden will, für den bleibt der Ausweg, sich einer geordneten Buch führung zu bedienen. Und diese Buchführung sollte für das gesamte hier in Frage kommende Uhrmachergewerbe eine völlig einheitliche und möglichst einfache sein. Auch der kleinste Uhrmacher sollte alle seine Geschäftsvorgänge niederschreiben bzw. buchen, damit er in erster Linie sich selbst und dann auch der Steuerbehörde Rechenschaft ab- legen kann. Die Veranlagung des Einkommens für 1925 ist die erste seit Jahren, die Inflation verhinderte ein korektes Er fassen des Einkommens. Die Ergebnisse der Veranlagungen werden den Steuerbehörden erst einen Anhalt geben und durch Vergleich sich das herausbilden, was man in dem ersten Veranlagungsjahre, insbesondere wegen der Schnellig keit, mit der die Veranlagung durchgeführt werden mußte, nicht erreichen konnte. Die Landesfinanzämter haben die Veranlagungsergebnisse' von den ihnen untergeordneten Finanzämtern eingefordert; Sachverständige werden von neuem gehört werden, und so steht zu erwarten, daß bei der nächsten Veranlagung mit mehr Gleichmäßigkeit im ganzen Reich verfahren wird. Der kleine Uhrmacher hat seinen Gewinn meist selbst überschätzt, weil er seine Ge schäftsunkosten nicht voll einsetzt, und er ist es, der sich scheut, von dem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen. Daß die Einkommensteuervorauszahlungen im Jahre 1925 niedrige waren, mag zugegeben werden, und er klären sich die Steuernachforderungen, weil das Einkommen steuergesetz höhere Anforderungen stellt. Insofern ist dies Jahr für das Uhrmachergewerbe ein besonders schwieriges. Die Steuer soll und will aber das Gewerbe nicht erdrücken, und deshalb sollte jeder, den die Zahlung der Steuer den Fortgang seines Gewerbes bedroht, rechtzeitig Stundung und eventuell Erlaß beantragen. Dies gilt nicht nur für die Einkommensteuernachforderungen, sondern auch für die Gewerbesteuer, welch letztere in diesem Jahre infolge der Nachforderungen geradezu unhaltbare Zustände geschaffen hat, die abzuwenden Aufgabe der Gesetzgebung ist. Einzelfall leicht Ungerechtigkeiten, die sicn uann auer uun.11 nai, uie duiuwcimcn ^uigaut uti in um minim t? . 1 1 ‘ _ ! l.! 11! ^ r> tYiif A am rPpVltPfl 'HHti800 Vor mir liegt ein kleines Buch mit vergoldetem Leder rücken und von ehrwürdigem Alter; ist es schon 1801 von David Siegert in Liegnitz und Leipzig, herausgegeben und betitelt „Belehrungen für diejenigen, welche Taschen uhren tragen“, verfaßt von Friedrich August Schmidt, „nicht für Künstler und Uhrmacher, sondern fürs Publikum aus Erfahrungen gesammelt und aufrichtig angezeigt“. Das Werkchen ist sehr interessant, nicht allein wegen des Stoffes, sondern auch wegen der Form und des Ausdruckes; denn der Verfasser ist ein streitbarer Herr, der kräftig zuhaut, wenn ihm Unrecht geschieht oder wenn Berufsgenossen sich als Pfuscher erweisen. Gleich im Vorbericht legt der Herausgeber los. Er beklagt sich bitter darüber, daß ein ge wisser A. L. Stein sich nicht gescheut hat, Schmidts 1797 erschienenes Werk „Beytrag zurZeitmeßkunst für Freunde und Liebhaber von Uhrwerken aller Art“ zu zwei Dritteln abzuschreiben, und zur Leipziger Miehaelismesse 1800 unter dem Titel: „Der belehrende Uhrmacher“ zu veröffentlichen. Er nennt dies „ein unbilliges Verfahren, das mit dem rechten Nahmen genannt, ein Diebstahl ist.“ Nach dieser kräftigen Abrechnung wendet sich Schmidt seinem eigentlichen Thema zu. In einem Kapitel: wie die Taschenuhren beschaffen sein sollen und wie sie meistenteils beschaffen sind, wendet er sich scharf gegen die Meß- und Dutzenduhren; bei ihnen ist meist die Spindel zu plump gearbeitet, die Zapfen ohne Politur und Härte, die Nebendinge, z. B. das Rückerwerk unter der Stellscheibe, um die Uhr geschwinder oder lang samer gehen zu lassen, ist äußerst vernachlässigt, so daß „sie ohnmöglich ihre Dienste tun können“. Wenn ein rechtschaffener Uhrmacher ein solches Meßprodukt in die Hände bekommt, so kann er freilich vieles daran verbessern, allein eine gute Uhr daraus machen, kann er nur, wenn er die meisten Teile neu machen und eine entsprechende Be zahlung verlangen würde. „Was würde“ — so fragt Schmid — “der Eigentümer einer solchen Uhr wohl sagen, wenn er eine so starke Rechnung bekäme? — Die Uhr war ja neu und der Uhrmacher sollte sie nur abziehen. — Würde er ihn nicht der größten Prellerey beschuldigen?“ Fortsetzung auf 3. iw
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