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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 42 (15. Oktober 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ausschußsitzung des Reichsverbandes des deutschen Handwerks
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- ArtikelWer saet, wird auch ernten 817
- ArtikelAusschußsitzung des Reichsverbandes des deutschen Handwerks 819
- ArtikelSchaufenster-Wettbewerb für Centra-Schaufenster 821
- ArtikelEine Schmuckmodenschau auf der Kölner Herbstmesse 1926 822
- ArtikelWichtige Bilanz- und Steuerfragen 823
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 824
- ArtikelBekanntmachungen der Markenuhr G. m. b. H. 824
- Artikel13. Mitteilung für die Genossen der Deutschen ... 825
- ArtikelSprechsaal 825
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 826
- ArtikelUhrmacherfachschule Altona a. Elbe 829
- ArtikelVerschiedenes 829
- ArtikelFirmen-Nachrichten 830
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 830
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 830
- ArtikelEdelmetallmarkt 830
- ArtikelDu liebes Wien (16) 831
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
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- Die Uhrmacherkunst
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820 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 42 weise Alters- und Pensionsversicherung vom Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag abgelehnt wurde. Zur Durchführung einer Zwangspensionskasse von seiten der Handwerkskammern wäre im übrigen eine Gesetzesergänzung notwendig, da nach Analogieschluß aus § ioon Reichs gewerbeordnung die Handwerkskammern nach geltendem Recht zur Einrichtung einer solchen Kasse nicht befugt sind. Abgesehen von rechtlichen Bedenken sind aber auch noch weitere Gesichtspunkte für die Ablehnung einer Zwangs versicherung ausschlaggebend: i. Die Gefahr der Ein beziehung einer Zwangskasse in die allgemeine soziale Ver sicherung; 2. verträgt sich eine zwangsweise Alters- und Pensionsversicherung nicht mit dem Charakter des Hand werks als eines selbständigen Berufsstandes. Ferner be deutet eine solche Zwangseinrichtung eine zu weit gehende Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit. Für die Kammern würde im übrigen die Einziehung der immerhin erheblichen Beträge nicht ohne unangenehme Rückwirkungen bleiben. Für die Bestrebungen, die Altersversicherung ein heitlich für das ganze Handwerk zu gestalten, ist der Zeit punkt noch nicht gekommen. Es wird sich empfehlen, abzuwarten, ob die Erfahrungen mit den jetzt bestehenden Einrichtungen dazu Anlaß bieten Die Stellungnahme der Ausschüsse gibt nachstehende, einstimmig angenommene Entschließung wieder: „Der gemeinsam tagende berufsständige und sozialpolitische Ausschuß lehnt eine zwangsweise Alters- und Pecsionsversicherung des selbständigen Handwerks ab, da solche Einrichtungen sich nicht mit der Selbständigkeit des Handwerks vertragen und auch recht liche und technische Bedenken anslösen müssen. Soweit ein Be dürfnis zu solcher Versicherung besteht, wird dieses durch die schon bestehenden fachlichen oder berufsständigen Einrichtungen be friedigt. Diese können aber nur empfohlen werden, als sie den versicherungstechnischen Vorbedingungen entsprechen.“ Auch die Frage der Erwerbslosenfürsorge für das selbständige Handwerk wurde behandelt. An gesichts der vorliegenden starken versicherungstechnischen Bedenken und der Unvereinbarkeit einer Erwerbslosen fürsorge mit dem Charakter des selbständigen Handwerks bekannten sich die Ausschüsse zu folgender Auffassung: „Die Erwerbslosenversichernng für das selbständige Handwerk muß aus den gleichen Gründen abgelehnt werden. Erwerbslosen versicherung verträgt sich nicht mit einem selbständigen Meistertum.“ Ein weiteres Referat beschäftigte sich mit der Arbeits- losenv ersicherun g. Die Notwendigkeit der Ueber- führung der bestehenden Erwerbslosenfürsorge in eine Arbeitslosenversicherung wurde anerkannt. Die Ausschüsse betonten die Bereitwilligkeit des Handwerks zur Mitarbeit an dieser Frage und billigten die Haltung der Vertreter des Handwerks in den Verhandlungen des Sozialpolitischen Ausschusses des Reichswirtschaftsrats. Generalsekretär Dr. Meusch (Hannover), hielt noch einen Vortrag über den Aufbau des Reichsverbandes des deutschen Handwerks und den Ausgleich der Funktionen unter seinen Mitgliedskörperschaften. Der Vor tragende und ebenso die Aussprache wiesen auf die un bedingt zu erhaltende Einigkeit im Handwerk hin. Die Versammlung erklärte ihr Einverständnis dazu, daß die den verschiedenen Wahlgruppen des Reichsverbandes an gehörenden Mitgliedskörperschaften innerhalb geschlossener Wirtschaftsgebiete sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zu sammenfinden, um zu gemeinsamen Fragen des Handwerks gemeinschaftlich Stellung zu nehmen. Die Ausschüsse behandelten sodann die Frage der organisatorischen Abgrenzung des Automobilreparatur gewerbes. Schließlich bekannten sich die Ausschüsse noch dazu, den Rundfunk angesichts seiner wachsenden Bedeutung als Propagandamittel für das Handwerk nutzbar zu machen. * Gleichzeitig traten unter dem Vorsitz des Obermeisters Hansen (Hamburg), Mitglied des vorläufigen Reichswirt- schaftsrats, der Ausschuß für Finanz- und Steuerpolitik und der Ausschuß für Wirtschaftspolitik zusammen. Seitens des Reichswirtschaftsministeriums nahm Regierungsrat Dr. Zee- Heraeus an den Verhandlungen teil. Die Ausschüsse befaßten sich zunächst mit der bevor stehenden Neuregelung des Finanzausgleichs und der Einkommensteuerveranlagung für 1925. Sowohl der Berichterstatter als auch die Aussprache betonten, daß, wenn auch die Neuregelung des Finanzausgleichs bekanntlich zurückgestellt ist, diese für die Wirtschaft so wichtige Frage nicht zu lange hinausgeschoben werden darf. Der Reichs verband des deutschen Handwerks beabsichtigt, eine direkte Aussprache und Verständigung zwischen dem Handwerk und den Gemeinden über die ganzen Zusammenhänge herbei zuführen. Die enge Verbindung der Umgestaltung der Hauszinssteuer mit der Neuregelung des Finanzausgleichs wurde unterstrichen, damit zusammenhängend die Regelung der Wohnungszwangswirtschaft und die übermäßige Be lastung der Wirtschaft durch die Realsteuern besprochen. Eine weitere Erhöhung der Hauszinssteuer wurde abgelehnt, vielmehr Ermäßigung und Veredlung verlangt, wenn sic als Zwecksteuer überhaupt beibehalten werden muß. Eine möglichst baldige Beseitigung der Wohnungs zwangswirtschaft wurde gefordert. Zur Einkommensteuer wurde auf die Notwendigkeit der auszubauenden Milderungsmöglichkeiten hingewiesen. Die auf Grund der unerwartet hohen Veranlagung für 1925 zu leistenden erhöhten Vorauszahlungen muß das Handwerk als drückend empfinden, weil sie den verschlechterten Wirt schaftsverhältnissen des Jahres 1926 nicht entsprechen. Die Möglichkeiten einer Herabsetzung der Vorauszahlungen nach § 100, Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes können für das Handwerk nicht genügen. Folgende Entschließung wurde gefaßt: „Die Veranlagung und Erhebung der Einkommen-, Gewerbe- und Hauszins*teuer haben zu lebhaften und begründeten Beschwerden des selbständigen Handwerks sowohl über die Höhe als auch über die Art der Eintreibung der Steuern geführt. Die Steuerbelastung steht nicht im Einklang mit dem allgemein möglichen Reinertrag der Handwerkswirtschaft und widerspricht besonders der bedauer lichen Geschäftsstille, wie sie noch immer im Handwerk herrscht. Milderung des Steuerdrucks, gerechtere Verteilung, Vereinfachung der gesamten Steuergesetzgebung sind dringend erforderlich. Der Reichsverband des deutschen Handwerks ist daher der Ansicht, daß durchgreifende Reformen, namentlich der steuerlichen Beziehung zwischen Reich, Ländern und Gemeinden (Finanzausgleich) nicht erst nach dem 1. April 1927 beginnen dürfen, sondern daß der durch übermäßigen Steuerdruck bedrohlich gewordenen Lage des selb ständigen Handwerks durch schnellere Maßnahmen Rechnung zu tragen ist.“ Ein Bericht über die Frage der Mobilisierung von Auf wertungs-Lebensversicherungen wurde zur Kenntnis ge nommen. Die Ausschüsse stellten sich auf den Standpunkt, daß das Handwerk sich den im Einzelhandel bestehenden Bestrebungen auf Abschluß von Empfehlungsverträgen mit Gesellschaften, die Kapital Versicherungen betreiben, nicht anschließen kann, da hierfür eigene berufsständische Ein richtungen bestehen. Soweit auf dem Gebiete der Sach versicherungen solche Einrichtungen nicht bestehen, soll einer bezirklichen Regelung nicht durch zentrale Ab machungen vorgegriffen werden. Die Ausschüsse befaßten sich ferner mit einen dem Reichsjustizminister zugegangenen Antrag auf Einführung der gesetzlichen Buchführungspflicht für Minder kaufleute. Die Notwendigkeit einer geordneten Buchführung im Handwerk wurde allgemein anerkannt. Die gesetzliche Einführung der Buchführungspflicht wurde als erwünscht bezeichnet. Die Ausschüsse sprachen die Erwartung aus, daß zur näheren gesetzlichen Regelung dieser Frage der Reichsverband ausschlaggebend hinzugezogen wird.
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