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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 51.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19260100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19260100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 617-622
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 43 (22. Oktober 1926)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein nützliches Flugblatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 51.1926 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1926) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1926) 21
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1926) 35
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1926) 57
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1926) 75
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1926) 93
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1926) 117
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1926) 135
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1926) 155
- AusgabeNr. 10 (5. März 1926) 175
- AusgabeNr. 11 (12. März 1926) 199
- AusgabeNr. 12 (19. März 1926) 217
- AusgabeNr. 13 (26. März 1926) 239
- AusgabeNr. 14 (2. April 1926) 261
- AusgabeNr. 15 (9. April 1926) 281
- AusgabeNr. 16 (16. April 1926) 297
- AusgabeNr. 17 (23. April 1926) 317
- AusgabeNr. 18 (30. April 1926) 333
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1926) 353
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1926) 375
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1926) 393
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1926) 411
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1926) 433
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1926) 449
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1926) 471
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1926) 489
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1926) 511
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1926) 527
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1926) 549
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1926) 569
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1926) 591
- AusgabeNr. 32 (6. August 1926) 623
- AusgabeNr. 33 (13. August 1926) 647
- AusgabeNr. 34 (20. August 1926) 665
- AusgabeNr. 35 (27. August 1926) 685
- AusgabeNr. 36 (3. September 1926) 705
- AusgabeNr. 37 (10. September 1926) 725
- AusgabeNr. 38 (17. September 1926) 743
- AusgabeNr. 39 (24. September 1926) 765
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1926) 783
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1926) 799
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1926) 817
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1926) 833
- ArtikelDie Ausbildung des Verkaufspersonals 833
- ArtikelVon unseren Kollegen in Amerika 834
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 835
- ArtikelBekanntmachungen der Markenuhr G. m. b. H. 836
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 836
- ArtikelDie Umwandlung einer Handelsfirma in eine G. m. b. H. 837
- ArtikelDer Außenhandel mit Uhren in der Schweiz in den ersten drei ... 838
- ArtikelEin nützliches Flugblatt 839
- ArtikelSprechsaal 839
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 840
- ArtikelVerschiedenes 842
- ArtikelFirmen-Nachrichten 844
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 844
- ArtikelEdelmetallmarkt 844
- ArtikelWas der Uhrmacher von der Elektrizität wissen sollte (1. ... 845
- ArtikelDu liebes Wien (16) 847
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1926) 849
- AusgabeNr. 45 (5. November 1926) 867
- AusgabeNr. 46 (12. November 1926) 883
- AusgabeNr. 47 (19. November 1926) 899
- AusgabeNr. 48 (26. November 1926) 923
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1926) 937
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1926) 955
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1926) 971
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1926) 985
- BandBand 51.1926 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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1 Vorjahre tt ir gehäusen ans i an Taschtn. 13 Nickel und Geh Susen am t and teilen von s Deutschland, aahm Deutsch.' r au Weckern ie rohen Uhr- :henuhten nnd : abgenornmtn auf ein Viertel zu Taschen, irksten znrhcjt. hier ging | e im Jahre 1926 ien ersten drei zusamtnen: ' nuar bis Oktober 1925 :nge Wert Fr. Nr. 43 DIE UHRMACHERKUNST 839 627 *4 575 0092 8483« 579 43*3 (5417 838828 ; [4649 386581 21742 2248810 56 978 95M 74 2 : Stück 08848 52 964 876 80589 179381 17499 41 w 5 676 148039 22733 i5®°5 21 35878 1715 112 89465 4 85*553 35430 34*85885 31754 I942I424 .74 756 19978859 75670 2498400 780987 14^809 47270 1^880198 343^49 382087*° q6o 34*85 239 840 4 349 0 ! 1 7 160 4 l8 83 1 627 *°5 152 Ein nützliches Flugblatt Wie in dem letzten Bericht der Uhrmac^rinnung Bremen erwähnt, hat die Schutz- und Aufklärungsstelle für Handel und Gewerbe vor einiger Zeit ein Rundschreiben verbreitet, gegen das der Bremer Konsum- und Wirtschaftsverein Klage erhob. Das Flugblatt und die daraus entstehende Klage ist auch für unsere Leser sicher von großem Interesse. Das Rundschreiben hatte folgenden Wortlaut: „Werter Kollege! Wissen Sie es schon, daß Mitglieder Ihrer Familie beim Bremer Konsum- und Wirfschaftsverein kaufen? Bedenken Sie nicht, daß Sie, wenn Sie es nicht hindern, das Solidaritätsgefühl verletzen, Ihre eigenen Kreise schädigen, sich selbst benachteiligen? Die Macht der Gesamtheit Ihrer eigenen Berufs kollegen darf nicht untergraben werden. Diese Macht stützt auch Sie, hat gute und böse Zeiten überdauert. Wie lange wird aber die Größe des Konsum- und Wirtschaftsvereins andauern? Bricht er zusammen, dann sind von ihm schon zahlreiche Existenzen Ihrer Kollegen vernichtet. Besinnt Euch daher rechtzeitig auf Eure Pflichten. Wir fordern von Euch Solidarität. Klärt Eure Frauen und Kinder auf, kauft und laßt arbeiten nur beim Mittelstand, sorgt dafür, daß die Verkaufsstellen des Konsum- und Wirtschaftsvereins gemieden werden." Wegen dieses Rundschreibens erhob der Bremer Konsum - und Wirtschaftsverein gegen die dortige Schneiderinnenzwangsinnung, die ebenfalls das Rundschreiben ihren Mitglieder zugestellt hatte, Klage beim Landgericht Bremen mit dem Antrage, „bei Meldung einer vom Gericht festzusetzenden erheblichen Geldstrafe die weitere Verbreitung der in dem Rundschreiben aufgestellten Behauptungen zu untersagen, wonach die Größe des Konsum- und Wirtschafts vereins nicht mehr von langer Dauer sein werde, vielmehr mit seinem Zusammenbruch zu rechnen sei“. Außerdem hatte der Bremer Konsum- und Wirtschaftsverein auch noch den Antrag auf den Erlaß einer entsprechenden einstweiligen Verfügung gestellt. Das Landgericht Bremen hat jedoch den Antrag auf Erlaß der einst weiligen Verfügung abgelehnt, die Klage abgewiesen und dem Bremer Konsum- und Wirtschaftsverein die gesamten Prozeßko3ten auferlegt, der gegen dieses Urteil keine Berufung einlegte, so daß es inzwischen rechtskräftig geworden ist. In der Urteilsbegründung wird darauf Bezug genommen, daß der Konsum- und Wirtschafts verein sich als Konkurrenzunternehmen der Mitglieder der Schneide rinnenzwangsinnung betrachte, da er eine eigene Schneiderei innehat. In der Anzweiflung seiner Existenzbeständigkeit liege daher ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Demgegenüber habe die Schneiderinnenzwangsinnung, obwohl sie den Sachverhalt an sich zugegeben habe, bestritten, daß eine Behauptung der von dem Konsum - und Wirtschaftsverein angeführten Art in dem beanstandeten Rundschreiben enthalten sei, daß es vielmehr nur eine Aufklärung der Gewerbetreibenden bezwecke, die in Unkenntnis der Verhältnisse ihre eigene Konkurrenz nnterstützten. Die Frage „Wie lange wird aber die Größe'des Konsum- und Wirt schaftsvereins andauern?* bedeute in diesem Zusammenhänge nichts weiter als einen Hinweis auf die vielen Gefahren des wirtschaftlichen Lebens, denen jedes geschäftliche Unternehmen ausgesetzt sei, und sei nicht anders aufzufassen als z. B. die Frage: Wer weiß, wie lange die Welt besteht? Das Gericht hat in der Fassung des oben wieder gegebenen Rundschreibens einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nicht erblicken können. Aus dem Zu sammenhänge ergebe sich für jeden unbefangenen Leser, daß die Mitglieder der Beklagten durch das Rundschreiben auf die Macht der geschlossenen Organisation ihrer Berufsgenossen hingewiesen werden sollten. Die leichtere Vergänglichkeit der Klägerin, die als Einzelunternehmeiin in weit höherem Maße den Krisen der Wirt schaft ausgesetzt ist, sollte dazu in Vergleich gesetzt werden. Jedenfalls aber könne in dem Rundschreiben nicht die Ver breitung einer Tatsache gefunden werden, die geeignet ist, den Ge schäftsbetrieb oder den Kredit der Klägerin zu schädigen. An keiner Stelle des Rundschreibens sei davon die Rede, daß aus irgendeinem bestimmten Anlaß ein Grund zum Mißtrauen in das Unternehmen der Klägerin gegeben sei. Eine solche Behauptung wäre auch, unter Berücksichtigung des Personenkreises, der als Empfänger des Rundschreibens in Frage komme, sinnlos gewesen. Die Mitglieder der Schneiderinnenzwangsinnung kommen ja nicht als Lieferanten und Kreditgeber der Bremer Konsum- und Wirtschaftsverein A.-G. in Betracht, sondern nur als Käufer und Kunden, denen die Ver mögenslage der Gesellschaft gleichgültig sein könne. Es könne allerdings nicht zweifelhaft sein, daß die Versendung des Rund schreibens von der Schneiderinnenzwangsinnung „zu Zwecken des Wettbewerbes“ gegenüber dem Konsum- und Wirtschaftsverein er folgt sei. Das darin angewandte Mittel, die Einwirkung auf das Standesbewußtsein und Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitglieder der Schneiderinneninnung, könne jedoch nicht als unlauter oder unsittlich angesehen werden. Ebensowenig sei dies die Aufforderung, die eigene Konkurrentin nicht durch den Einkauf bei ihr zu unterstützen. Das unzerbrechliche Uhrglas Der Artikel in Nummer 41 zwingt mich, als den deutschen Generalvertreter des amerikanischen Fabrikates, von dem die Rede ist, zu einigen Worten der Erwiderung. Vor allem möchte ich berichtigen, daß ich bisher — getreu den Traditionen des Uhrmachergewerbes — noch nicht an einen einzigen „outsider“ meine Apparate und Gläser verkauft habe. Ebensowenig wie ich in ändern als reinen Fachgeschäften meine Reklame - Hammer-Apparate ausgestellt, vermietet oder verkauft habe. Mir ist auch nicht zur Kenntnis gelangt, daß von irgendeiner Konkurrenz diese Reklame in anderen Geschäften als Propaganda für unzerbrechliche Gläser benutzt werden soll. Ich betone daher nochmals, daß von mir bisher auch noch nicht ein Nichtfachmann beliefert worden ist, daß ich sogar so weit gegangen bin, zwei sehr günstige Abschlüsse mit Warenhäusern ab zulehnen mit Rücksicht auf die Fachkreise, denen das unzerbrech liche Glas einzuführen Vorbehalten bleiben sollte. Daß mir diese Methode des Vertriebes nicht die ungeteilte Anerkennung meiner amerikanischen Hintermänner eingetragen hat, versteht sich von selbst, und eine diesbezügliche Andeutung meiner seits mag wohl auch mit Veranlassung zu dem Artikel in Nummer 41 gewesen sein. Jedenfalls hat der Herr Verfasser die richtige Folge rung daraus gezogen, daß nämlich Amerika den Artikel durchsetzen wird, eventuell, indem man mir eine andere Verkaufstaktik auf zwingt, falls meine Methode nicht rasch zum Ziele führen sollte. Daß es an sich leicht ist, den Artikel ins Publikum zu bringen, hat der Herr Verfasser ebenfalls richtig erkannt, denn das un zerbrechliche Glas verdankt ja sein Entstehen einem sehnlichen Wunsche der Kundschaft, die gern das kleinere Uebel des leichteren Zerkratzens in Kauf nimmt gegen das größere des ewigen Gläser- biuchs. Der Umstand aber, daß das unzerbrechliche Glas leichter zer schrammt als ein richtiges, sollte die Uhrmacher eigentlich mit diesem aussöhnen. Denn die Kundschaft läßt sich lieber nach einiger Zeit aus Schönheitsbedürfnis ein zerschrammtes Glas er setzen als gezwungenermaßen ein zerbrochenes. Ich hoffe und glaube, meine vorstehende Erklärung mit der Erwartung schließen zu können, daß sie den Fachkreisen das un zerbrechliche Glas und die Notwendigkeit seiner Einführung näher gebracht haben wird. Erich Ritschel. * Eine ernste Mahnung an unsere Lieferanten Die Klagen über das Detaillieren unserer Lieferanten, Fabri kanten und Grossisten wollen nicht verstummen. Wie oft wird eine Uhr zur Reparatur gebracht, bei deren An nahme mit mehr oder weniger freudigem Stolz man vom Besitzer gesagt bekommt, sie sei direkt gekauft. Ich lasse dann immer den Kunden ausreden, und durch einige scheinbar interesselose Fragen meinerseits erfahre ich gewöhnlich den Lieferanten. Ich betone, daß man durchaus nicht nur Namen von Außenseitern unseres Faches hört, sondern es werden auch Adressen von zum Teil wohlbekannten Firmen, die dem Grossistenverband angehören, genannt. Auf Wunsch des Kunden sagt man zum Lieferant nichts. Aber mit Aufträgen wird sofort Schluß gemacht! Außerdem muß dem Zentralverband Mitteilung gemacht werden. Es ist bekannt, daß manche Lieferanten skrupellos Geschäfte mit Privaten machen und dann auch noch die Uhrmacher besuchen. Auf Vorhaltungen des Uhrmachers bringen sie dann die sonder barsten Ausflüchte. Es ist eine große Zumutung, diese Märchen an hören und glauben zu sollen. Ja es gibt sogar Grossisten, welche dank mancher Kollegen, die nicht geweckt werden wollen, unsere endlich geschaffenen Centra- Uhren abfällig beurteilen. Kollegen, seid doch endlich so vernünftig und stolz, daß ihr solchen Leuten gegenüber Rückgrat zeigt. Und unsere Lieferanten müssen daran denken, daß die Uhren, die sie verkaufen, der Uhr macher nicht mehr verkanten kann. Sie haben ihm den Verdienst weggenommen, und er kann natürlich dann auch nichts einkaufen. In den Messestädten haben wir auch noch an dem, allerdings von den Meßämtern verbotenen, Meßmusterverkauf zu leiden. Auf das kommende Weihnachtsgeschäft hin mögen sich unsere Lieferanten das merken. Sie graben sich selbst den Boden unter den Füßen weg. Nur durch Anerkennung unserer Rechte und Existenzberech tigung kann es für alle Telle unseres Faches besser werden. Ein Großstadtkollege. Rlßin6 Anzeigen, Gehilfengesuche, Reparaturanzeigen, Ge- legenheitskäufe usw. gehören In die tlHRMACHERKUNST
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